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Beschlüsse der Vertretungskörperschaft der Gemeinde. Volksvertretungen: Konzept, Struktur und Bildungsordnung. Vertretungsorgan der Gemeinde: Konzept, Struktur, Zusammensetzung

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1. Vertretungsorgan Kommunalverwaltung

2. Entwurf eines Beschlusses der örtlichen Selbstverwaltung über die Gründung einer Gemeinde einheitliches Unternehmen

1. Vertretungsorgan der kommunalen Selbstverwaltung

Das Vertretungsorgan der kommunalen Selbstverwaltung ist ein gewähltes kollegiales Organ der kommunalen Selbstverwaltung, das über Rechte verfügt juristische Person, bestehend aus Vertretern der Bevölkerung (Abgeordneten), deren Zahl und Amtszeit durch die Verfassung bestimmt wird Russische Föderation, Bundesgesetz"Über allgemeine Grundsätze Organisationen der lokalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ Nr. 131-FZ und andere föderale Gesetze, Gesetze der konstituierenden Einheiten und diese Charta Gemeinde.

Das Vertretungsorgan der kommunalen Selbstverwaltung hat gegenüber den Organen das Recht, im Namen der gesamten Bevölkerung der Gemeinde zu sprechen und Entscheidungen zu treffen Staatsmacht und andere lokale Regierungen, Organisationen, öffentliche Vereinigungen, Bürger.

Die Beschlüsse des Vertretungsorgans der kommunalen Selbstverwaltung sind der Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen vollständig oder in der Präsentation, und Entscheidungen, die die Rechte der Bürger betreffen - vollständig.

Die Anwesenheit einer Vertretungsbehörde in der Gemeinde ist obligatorisch.

Das Verfahren für die Bildung, Befugnisse, Amtszeit, Rechenschaftspflicht, Rechenschaftspflicht der lokalen Regierungen sowie andere Fragen der Organisation und Tätigkeit dieser Organe werden durch die Satzung der Gemeinde bestimmt.

Das Vertretungsorgan einer Gemeindeformation kann seine Befugnisse ausüben, wenn mindestens zwei Drittel der festgesetzten Zahl der Abgeordneten gewählt sind.

Das Vertretungsorgan der Siedlung besteht aus Abgeordneten, die bei Kommunalwahlen gewählt werden.

Die Vertretung der Siedlung wird nicht gebildet, wenn die Zahl der wahlberechtigten Einwohner der Siedlung weniger als 100 Personen beträgt. In diesem Fall werden die Befugnisse der Volksvertretung durch die Versammlung der Bürgerinnen und Bürger ausgeübt.

Die Vertretung des Gemeindebezirks:

1) können aus den Leitern der zum Gemeindebezirk gehörenden Siedlungen und aus Abgeordneten der Vertretungskörperschaften dieser Siedlungen bestehen, die von den Vertretungskörperschaften der Siedlungen aus ihrer Mitte nach Maßgabe der Vertretungsnorm gewählt werden, unabhängig von deren Zusammensetzung Bevölkerung der Siedlung, bestimmt in der durch diesen Artikel festgelegten Weise;

2) kann in Kommunalwahlen auf der Grundlage allgemeiner, gleicher und direkter gewählt werden Wahlrecht bei geheime Abstimmung. Gleichzeitig darf die Zahl der aus einer Siedlung gewählten Abgeordneten zwei Fünftel der festgelegten Zahl der Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks nicht überschreiten.

Die Kreisvertretung wird gebildet, wenn ein solcher Beschluss innerhalb eines Jahres nach dem Datum der entsprechenden Initiative von den Vertretungen von mindestens zwei Dritteln der kreisangehörigen Siedlungen unterstützt wird. Eine Initiative zur Bildung eines Vertretungsorgans eines Gemeindebezirks wird gemäß dem Beschluss des Vertretungsorgans, das sich innerhalb der Grenzen des Gemeindebezirks der Siedlung befindet, formalisiert. Der Beschluss gibt die vorgeschlagene Norm der Vertretung der Abgeordneten der Vertretungskörperschaften der Siedlungen in der Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks sowie den Tag der Arbeit des entsprechend gebildeten an angegebene Reihenfolge Vertretungsorgan der Gemeinde. Tag beginnen dieser Körper darf nicht vor Ablauf der Amtszeit der Bezirksvertretung liegen.

Das festgelegte Verfahren zur Bildung einer Kreisvertretung wird innerhalb eines Monats ab dem Tag, an dem die entsprechende Kreisvertretung ihre Tätigkeit aufnimmt, in der Satzung der Gemeinde festgelegt.

Das Verfahren zur Bildung einer Vertretungskörperschaft eines Gemeindebezirks kann frühestens zwei Jahre nach Beginn der Tätigkeit in der durch das Bundesgesetz vorgeschriebenen Weise geändert werden.

Die Anzahl der Abgeordneten des Vertretungsorgans der Siedlung, einschließlich des Stadtbezirks, wird durch die Satzung der Gemeinde bestimmt und darf nicht geringer sein als:

7 Personen - mit einer Bevölkerung von weniger als 1000 Personen;

10 Personen - bei einer Bevölkerung von 1.000 bis 10.000 Personen;

15 Personen - bei einer Bevölkerung von 10.000 bis 30.000 Personen;

20 Personen - bei einer Bevölkerung von 30.000 bis 100.000 Personen;

25 Personen - bei einer Bevölkerung von 100.000 bis 500.000 Personen;

35 Personen - bei einer Bevölkerung von über 500.000 Menschen.

Die Zahl der Abgeordneten der Vertretung des Gemeindebezirks wird durch die Satzung des Gemeindebezirks bestimmt und darf 15 Personen nicht unterschreiten.

Die Zahl der Abgeordneten des Vertretungsorgans des innerstädtischen Territoriums der Stadt föderale Bedeutung bestimmt durch die Charta der Gemeinde und darf nicht weniger als 10 Personen betragen.

Die Vertretung der Siedlung wird nicht gebildet, wenn die Zahl der wahlberechtigten Einwohner der Siedlung weniger als 100 Personen beträgt. In diesem Fall werden die Befugnisse des Vertretungsorgans der kommunalen Selbstverwaltung durch die Versammlung der Bürger ausgeübt.

Das Vertretungsorgan einer Gemeindeformation kann seine Befugnisse ausüben, wenn mindestens 2/3 der festgesetzten Zahl der Abgeordneten gewählt sind. Seine Aktivitäten werden vom Leiter der Gemeinde organisiert, und wenn die angegebenen Exekutive ist der Kopf Lokale Verwaltung, - der Vorsitzende des Vertretungsorgans, gewählt aus der Mitte der Abgeordneten. Die organisatorische und technische Unterstützung der Arbeit des Vertretungskörpers der kommunalen Selbstverwaltung erfolgt durch dessen Apparat, und falls ein solcher Apparat nicht geschaffen wurde, durch einen Vertretungskörper der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Zuständigkeit der Vertretung der Gemeinde ist:

1) die Annahme der Satzung der Gemeinde und die Einführung von Änderungen und Ergänzungen dazu;

2) Behauptung lokaler Haushalt und einen Bericht über seine Umsetzung;

3) Festlegung, Änderung und Aufhebung lokaler Steuern und Gebühren gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren;

4) Verabschiedung von Plänen und Programmen für die Entwicklung der Gemeinde, Genehmigung von Berichten über deren Umsetzung;

5) Bestimmung des Verfahrens zur Verwaltung und Veräußerung von Immobilien, die sich in befinden kommunales Eigentum;

6) Festlegung des Verfahrens zur Beschlussfassung über die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von kommunalen Unternehmen und Einrichtungen sowie über die Festlegung von Tarifen für Dienstleistungen kommunaler Unternehmen und Einrichtungen;

7) Festlegung des Verfahrens für die Beteiligung der Gemeinde an den Organisationen der interkommunalen Zusammenarbeit;

8) Festlegung des Verfahrens zur materiellen, technischen und organisatorischen Unterstützung der Aktivitäten der Kommunalverwaltungen;

9) Kontrolle über die Ausführung der Befugnisse zur Lösung von Problemen durch lokale Regierungen und lokale Regierungsbeamte lokale Bedeutung.

Andere Befugnisse der Vertretungsorgane kommunaler Körperschaften werden durch föderale Gesetze und gemäß ihnen erlassene Verfassungen (Statuten), Gesetze der Organe der Russischen Föderation, Satzungen kommunaler Körperschaften bestimmt.

Vertretungsorgane der lokalen Selbstverwaltung haben das Recht auf Gesetzesinitiative im Vertretungsorgan der Staatsgewalt einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation Eremin A.R. "Zur Gewährleistung der Rechte der Organe der kommunalen Selbstverwaltung im Gesetzgebungsverfahren". // Parlamentarische Verfahren: Probleme Russlands und Auslandserfahrung. Tagungsband der wissenschaftlichen Tagung / Ed. S.A. Avakyan. M., 2003 P.405, das laut Experten ein wichtiges Element des allgemeinen demokratischen Mechanismus zur Ausübung öffentlicher Macht ist.

Das Gesetz sieht auch eine wichtige Garantie für die Unabhängigkeit des Vertretungsorgans der Gemeinde vor.

Normative Rechtsakte der Gemeindevertretung, die die Festsetzung, Änderung und Abschaffung kommunaler Steuern und Abgaben sowie die Ausführung von Ausgaben aus dem Gemeindehaushalt vorsehen, können der Gemeindevertretung nur auf Initiative zur Prüfung vorgelegt werden des Leiters der örtlichen Verwaltung oder in Anwesenheit des Beschlusses des Leiters der örtlichen Verwaltung.

Der vom Vertretungsorgan der Gemeinde verabschiedete normative Rechtsakt wird dem Gemeindevorsteher zur Unterzeichnung und Verkündung übermittelt. Der Gemeindevorsteher, der Leiter der örtlichen Verwaltung ist, hat das Recht, einen vom Vertretungsorgan der Gemeinde erlassenen normativen Rechtsakt abzulehnen. In diesem Fall ist der festgelegte normative Rechtsakt mit einer begründeten Begründung seiner Ablehnung oder mit Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen innerhalb von 10 Tagen an die Vertretung der Gemeinde zurückzusenden. Wenn der Leiter der Gemeindeformation den normativen Rechtsakt ablehnt, wird er erneut vom Vertretungsorgan der Gemeindeformation geprüft. Wenn der festgelegte normative Rechtsakt nach erneuter Prüfung in der zuvor angenommenen Fassung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der festgestellten Zahl der Abgeordneten des Vertretungsorgans der Gemeinde angenommen wird, unterliegt er der Unterzeichnung durch den Leiter der Gemeinde Gemeinde innerhalb von sieben Tagen und Verkündung.

Ausgaben für die Sicherstellung der Tätigkeit des Vertretungsorgans der Gemeinde sind im lokalen Haushalt als separate Linie gemäß der Ausgabenklassifizierung der Haushalte der Russischen Föderation vorgesehen.

Die Verwaltung und (oder) Verfügung des Vertretungsorgans der Gemeinde oder einzelner Abgeordneter (Gruppen von Abgeordneten) in irgendeiner Form von Mitteln des kommunalen Haushalts im Prozess ihrer Ausführung ist nicht zulässig, mit Ausnahme der Mittel des kommunalen Haushalts, die zur Sicherstellung der Tätigkeit bestimmt sind der Gemeindevertretung und Abgeordneten .

Die Befugnisse des Vertretungsorgans der Gemeinde können ungeachtet des Verfahrens zu seiner Bildung im Falle seiner Auflösung vorzeitig in der Weise und aus den Gründen beendet werden, die in Artikel 73 des Bundesgesetzes Nr. 131 „Über die allgemeine Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung". Die Befugnisse des Vertretungsorgans einer Gemeindeformation können auch beendet werden:

1) wenn die besagte Körperschaft beschließt, sich aufzulösen. In diesem Fall wird die Entscheidung über die Selbstauflösung in der durch die Satzung der Gemeinde vorgeschriebenen Weise getroffen;

2) im Falle des Inkrafttretens der Entscheidung des obersten Gerichts der Republik, des Territoriums, der Region, der Stadt von föderaler Bedeutung bzw. des autonomen Gebiets, autonome Regionüber die Unzuständigkeit dieser Zusammensetzung der Abgeordneten des Vertretungsorgans der Gemeinde, auch im Zusammenhang mit dem Rücktritt der Abgeordneten von ihren Befugnissen;

3) im Falle einer Umwandlung der Gemeindeformation.

Die vorzeitige Beendigung der Befugnisse eines Vertretungsorgans einer Gemeindeformation zieht die vorzeitige Beendigung der Befugnisse seiner Abgeordneten nach sich.

Im Fall von vorzeitige Beendigung die Befugnisse der aus direkt von der Bevölkerung gewählten Abgeordneten bestehenden Vertretungskörperschaft der Gemeindebildung, werden innerhalb der durch Bundesgesetz festgelegten Fristen vorgezogene Wahlen zu dieser Vertretungskörperschaft abgehalten.

Bei vorzeitigem Erlöschen der Befugnisse der Bezirksvertretung sind die Bezirksvertretungen verpflichtet, innerhalb eines Monats andere Abgeordnete in die Bezirksvertretung zu wählen.

Unter der Rechtsstellung eines Abgeordneten eines Vertretungsorgans der kommunalen Selbstverwaltung wird die Gesamtheit seiner Rechte, Pflichten und Garantien der Abgeordnetentätigkeit verstanden, die in Gesetzen und Rechtsakten der kommunalen Selbstverwaltung verankert sind.

Allgemein gesetzliche Regelung Rechtsstellung Der Stellvertreter eines Vertretungsorgans erfolgt durch Bundesgesetze über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung, über die Grundgarantien des Wahlrechts und das Recht auf Teilnahme an einem Referendum der Bürger der Russischen Föderation sowie durch die Gesetze von die konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation und Rechtsakte von LSG. Insbesondere bestimmt das erwähnte Bundesgesetz, dass die Amtszeit eines Abgeordneten nicht weniger als zwei und nicht mehr als fünf Jahre betragen darf. Die genaue Amtszeit ist in der Satzung der MO festgelegt.

Dem Stellvertreter werden die Voraussetzungen für eine ungehinderte und wirksame Machtausübung, der Schutz von Rechten, Ehre und Würde gewährleistet. Die Befugnisse eines Abgeordneten beginnen mit dem Tag der Wahl und enden mit dem Zeitpunkt, an dem das gewählte Gremium der örtlichen Selbstverwaltung einer neuen Zusammensetzung seine Arbeit aufnimmt.

Zum Abgeordneten eines Vertretungsorgans der örtlichen Selbstverwaltung kann ein Bürger der Russischen Föderation gewählt werden, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Bürger, beurteilt geschäftsunfähig ist oder durch ein Gerichtsurteil an Orten der Freiheitsentziehung festgehalten wird, hat kein Recht, zum Abgeordneten gewählt zu werden. Gemäß internationale Verträge der Russischen Föderation und die entsprechenden föderalen Gesetze, Gesetze der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation ausländischer Staatsbürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Gebiet der betreffenden Gemeinde haben, haben das Recht, unter den gleichen Bedingungen wie die Bürger der Russischen Föderation zum Abgeordneten gewählt zu werden. Die Befugnisse eines Abgeordneten werden durch die Verfassung der Russischen Föderation, föderale und regionale Gesetze, die Charta der Gemeinde bestimmt.

Bei seiner Tätigkeit orientiert sich der Abgeordnete an der Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Satzung der Gemeinde, den Verordnungen und Beschlüssen des Vertretungsorgans der kommunalen Selbstverwaltung, seinen Überzeugungen und dem Wahlprogramm.

Ein Abgeordneter unterliegt der Arbeitsgesetzgebung mit den in den Bundesgesetzen, diesem Gesetz und anderen regionalen Gesetzen vorgesehenen Besonderheiten, die den Status eines Abgeordneten eines Vertretungsorgans der kommunalen Selbstverwaltung bestimmen.

Die Amtszeit eines Abgeordneten eines repräsentativen Organs der örtlichen Selbstverwaltung wird durch die Satzung der Gemeinde bestimmt und darf nicht weniger als zwei und mehr als fünf Jahre betragen.

Die festgelegte Amtszeit eines Stellvertreters kann während der laufenden Amtszeit nicht geändert werden. Die durch die Satzung der Gemeindeformation festgelegte Norm über die Änderung der Amtszeit eines Abgeordneten tritt in Kraft, sobald das Vertretungsorgan der örtlichen Selbstverwaltung der neuen Einberufung seine Arbeit aufnimmt. Die Befugnisse eines Stellvertreters können nicht auf eine andere Person übertragen werden.

Die Gesamtzahl der ständig tätigen Abgeordneten ist begrenzt - nicht mehr als 10% der festgelegten Zahl des Vertretungsorgans der Gemeinde.

Wenn die Anzahl der Vertretungsorgane der MO weniger als 10 Personen beträgt, hat nur ein Stellvertreter das Recht, dauerhaft zu arbeiten.

Die Rechte eines Stellvertreters können wie folgt unterschieden werden.

1. Intraorganisatorisch:

Das Recht, in ein Vertretungsorgan sowie in dessen Kommission zu wählen und in Wahlämter gewählt zu werden;

Das Recht, auf Dauer in einem Vertretungsorgan zu arbeiten;

Das Recht, Angelegenheiten (einschließlich Entwürfe von Rechtsakten) zur Prüfung durch das Vertretungsorgan der kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen.

2. Arbeiten im Wahlkreis:

Das Recht, Wähler zu empfangen, Bürgerversammlungen, Treffen mit Arbeitskollektiven und lokalen öffentlichen Organisationen abzuhalten;

Das Recht auf sofortigen Empfang durch Beamte.

3. Kontrolle:

Das Recht, sich an der Prüfung der lokalen Regierung, von Unternehmen, Institutionen und Organisationen auf dem Territorium der Region Moskau über alle Fragen zu beteiligen, die die Interessen der Wähler berühren.

Das Recht, im Namen des Vertretungsorgans der LSG die Kontrolle über die Ausführung seiner Entscheidungen auszuüben;

Das Recht, Anträge von Stellvertretern zu stellen, um an ihrer Prüfung teilzunehmen.

Die Pflichten eines Abgeordneten sind durch Gesetze und kommunale Rechtsakte sehr vage festgelegt, was in der Literatur Kritik hervorruft.

Mit einem hohen Maß an Konditionalität (da die Maßnahmen zur Verantwortung für die Nichterfüllung praktisch nicht angewendet werden) umfassen die Aufgaben die gesetzlich festgelegten Formen der stellvertretenden Tätigkeit, einschließlich der Teilnahme an Sitzungen eines Vertretungsorgans, an der Arbeit seiner Kommissionen und Arbeitsgruppen, Arbeit mit Wählern.

Die Gesetzgebung verbietet Abgeordneten, die auf dauerhaft bezahlter Basis arbeiten, andere bezahlte Tätigkeiten auszuüben, mit Ausnahme von Lehrtätigkeiten, wissenschaftlichen und anderen kreativen Tätigkeiten.

Die Abgeordneten können nicht gleichzeitig die Befugnisse der gewählten Amtsträger der kommunalen Selbstverwaltung ausüben, die Ämter der Leiter der kommunalen Organe ersetzen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen.

Sie können nicht gleichzeitig die Befugnisse eines Abgeordneten, eines gewählten Vertreters der örtlichen Selbstverwaltung einer anderen Gemeindeformation ausüben. Diese Beschränkungen gelten nicht für vor dem 8. Oktober 2003 gewählte Abgeordnete.

Gewährleistungen der Abgeordnetentätigkeit sind die Voraussetzungen für die ungehinderte Ausübung seiner Befugnisse durch einen Abgeordneten. Die folgenden Garantien sind gesetzlich festgelegt:

1. Spezielle Bedingungen Anziehung zu strafrechtliche Haftung- Die Entscheidung über die Einleitung eines Strafverfahrens trifft nur der Staatsanwalt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation.

2. Aufrechterhaltung der allgemeinen und kontinuierlichen Berufserfahrung, Bereitstellung der bisherigen Arbeitsstätte am Ende der Amtszeit.

3. soziale und wirtschaftliche Absicherung bei vorzeitiger Beendigung der Befugnisse.

4. Befreiung von der Erbringung von Produktions(dienstleistungs)aufgaben an der Hauptarbeitsstätte für die Dauer der parlamentarischen Tätigkeit; für Abgeordnete, die auf ständiger Basis arbeiten - Aufschub von der Wehrpflicht für Militärdienst.

Die Befugnisse eines Abgeordneten eines Vertretungsorgans der kommunalen Selbstverwaltung erlöschen vorzeitig in folgenden Fällen:

Durchführung von Aktivitäten, die mit dem Status eines Abgeordneten eines Vertretungsorgans der kommunalen Selbstverwaltung unvereinbar sind,

Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation.

Im Falle der Beendigung der Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates (wenn ein ausländischer Staatsbürger zum Abgeordneten gewählt wurde), erlöschen die Befugnisse eines Abgeordneten gemäß den Normen eines internationalen Vertrags und den entsprechenden föderalen und regionalen Gesetzen.

Wenn ein Staatsvertrag und der entsprechende Bundes- u regionale Gesetze Wenn solche Normen nicht bestehen, führt die Beendigung der Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates, mit dem die Russische Föderation einen entsprechenden internationalen Vertrag abgeschlossen hat, zur vorzeitigen Beendigung der Befugnisse eines Abgeordneten.

Die Befugnisse eines Abgeordneten enden nicht vorzeitig, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation oder der Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates, mit dem die Russische Föderation einen einschlägigen Staatsvertrag geschlossen hat, der Abgeordnete jeweils die Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates, mit dem die Russische Föderation ein entsprechendes internationales Abkommen geschlossen hat, oder die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation;

Aufenthalt an Orten der Freiheitsentziehung aufgrund eines ergangenen Gerichtsurteils rechtliche Handhabe;

Das Inkrafttreten einer gerichtlichen Entscheidung über die Anerkennung eines Bürgers, der Abgeordneter ist, als vermisst oder über seine Todeserklärung,

Inkrafttreten einer gerichtlichen Entscheidung über die Anerkennung eines Bürgers, der Abgeordneter ist, als unzurechnungsfähig;

Inkrafttreten einer gerichtlichen Entscheidung über die Anerkennung der Wahlen, aufgrund derer der Abgeordnete gewählt wurde, ungültig;

Senden eines schriftlichen Austrittsantrags an das Vertretungsorgan der kommunalen Selbstverwaltung

sein Tod;

Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit eines Vertretungsorgans der kommunalen Selbstverwaltung (Selbstauflösung);

Sein Rückruf durch die Bevölkerung;

Auflösung eines repräsentativen Organs der kommunalen Selbstverwaltung gemäß dem Bundesgesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“;

Einberufung zum Wehrdienst oder Zuweisung zu einem diesen ersetzenden Zivildienst.

Die vorzeitige Beendigung der Befugnisse eines Abgeordneten beinhaltet die Abhaltung von Kommunalwahlen in der Art und Weise und innerhalb der Fristen, die durch die föderale und regionale Gesetzgebung festgelegt sind.

2. Entwurf eines Beschlusses der Kommunalverwaltung über die Gründung eines kommunalen Einheitsunternehmens

In Übereinstimmung mit dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation und dem Bundesgesetz „Über staatliche und kommunale Einheitsunternehmen“ Nr. 161-FZ wird ein Einheitsunternehmen auf der Grundlage des Rechts auf wirtschaftliche Führung durch Beschluss des Bevollmächtigten gegründet Regierungsbehörde oder Kommunalverwaltung. Gründungsurkunde eines Unternehmens, das auf dem Recht der Wirtschaftsführung beruht, ist seine Satzung, die von einem autorisierten staatlichen Organ oder einem Organ der örtlichen Selbstverwaltung genehmigt wurde.

VERTRETUNG DER LOKALEN SELBSTVERWALTUNG

LÖSUNG

ÜBER DIE SCHAFFUNG EINES MENZIPALEN EINHEITLICHEN UNTERNEHMENS

Zur Umsetzung der Bestimmungen des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 3. Dezember 2004 N 739 „Über die Befugnisse der föderalen Organe Exekutivgewaltüber die Ausübung der Rechte des Eigentümers des Eigentums eines bundesstaatlichen Einheitsunternehmens" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2004, N 50, Artikel 5074) Ich befehle:

1. Die beigefügte Mustersatzung eines Landeseinheitsunternehmens auf der Grundlage des Rechts der wirtschaftlichen Führung genehmigen.

2. Stellen Sie dies ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses des Vertretungsorgans der kommunalen Selbstverwaltung vom 11. Dezember 2007 fest. N 6945-r „Über die Genehmigung der Mustersatzung eines föderalen Einheitsunternehmens“ (Bulletin der normativen Akte der föderalen Exekutivorgane, 2007, N 8) ist nicht anwendbar.

Zugelassen

nach Reienfolge

Wirtschaftsministerium

Entwicklung und Handel

Russische Föderation

BEISPIEL CHARTA

BUNDESSTAATSEINHEITSUNTERNEHMEN,

BASIERT AUF DEM RECHT DER WIRTSCHAFTSVERWALTUNG

EINGETRAGEN

(Name der Registrierungsbehörde)

"__" ___________ ____ G.

Anmeldung N _____________

Zugelassen

Befehl ________________________________________________

(Name des Bundesvorstandes

Behörde, die befugt ist, die Charta zu genehmigen)

Von "__" ____________ ____ Herr N _____

BUNDESSTAATSEINHEITSUNTERNEHMEN,

BASIERT AUF DEM RECHT DER WIRTSCHAFTSVERWALTUNG

(vollständiger Name des Bundeslandes

einheitliches Unternehmen)

G. ___________________

(Stadtname)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Bund Staatsbetrieb basierend auf dem Recht der wirtschaftlichen Geschäftsführung,

_____________________________________________________________,

(vollständiger Firmenname des föderalen Einheitsunternehmens in russischer Sprache), im Folgenden als "Unternehmen" bezeichnet, gegründet (reorganisiert) gemäß

_____________________________________________________________

(Datum, Nummer und Name Verwaltungsdokument bei der Gründung eines Unternehmens) und ist der Rechtsnachfolger

___________________________________________________________

(Name des bisher tätigen Unternehmens) gemäß _____________________________________________

(Übertragungsurkunde, Trennungsbilanz)

_____________________________________________________________

(gegebenenfalls Angabe des Zeitraums, für den die

einheitliches Unternehmen)

1.2. Abgekürzter Firmenname des Unternehmens in russischer Sprache

1.3. Das Unternehmen ist eine Handelsorganisation.

1.4. Das Unternehmen unterliegt der Gerichtsbarkeit

____________________________________________________________

(Name des Bundesvorstandes)

Die Befugnisse des Eigentümers des Eigentums des Unternehmens werden von föderalen Exekutivorganen gemäß den Regulierungsgesetzen der Regierung der Russischen Föderation ausgeübt.

1.5. Das Unternehmen ist eine juristische Person, verfügt über eine unabhängige Bilanz, Abrechnung und andere Bankkonten, ein rundes Siegel mit dem vollständigen Firmennamen in russischer Sprache und einem Hinweis auf den Standort des einheitlichen Unternehmens. Das Siegel des Unternehmens kann auch seinen Firmennamen in den Sprachen der Völker der Russischen Föderation und (oder) einer Fremdsprache enthalten.

Das Unternehmen hat das Recht, Stempel und Briefbögen mit sich zu führen Markenname, eigenes Emblem, sowie ordnungsgemäß registriert Warenzeichen und andere Möglichkeiten der Individualisierung.

1.6. Das Unternehmen haftet für seine Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen. Die Gesellschaft haftet nicht für die Verpflichtungen der Russischen Föderation, und die Russische Föderation haftet nicht für die Verpflichtungen der Gesellschaft, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes vorsieht.

1.7. Die Gesellschaft erwirbt im eigenen Namen Sach- und Personenvermögen moralische Rechte und trägt Pflichten, tritt als Kläger und Beklagter vor Gericht auf und Schiedsgericht in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

1.8. Standort des Unternehmens:

_____________________________________________________________

(ein Ort staatliche Registrierung)

Postanschrift: _____________________________________________

1.9. Das Unternehmen erwirbt die Rechte einer juristischen Person ab dem Zeitpunkt seiner staatlichen Registrierung.

1.10. Das Unternehmen hat (hat nicht):

a) Filialen

_____________________________________________________________;

b) Vertretungen

(vollständiger Name, Postleitzahl und Postanschrift)

2. Zwecke und Gegenstand der Tätigkeit des Unternehmens

2.1. Die Ziele der Aktivitäten des Unternehmens sind:

aber) ______________________________________________________

b) Gewinn machen.

2.2. Um die in Ziffer 2.1 genannten Ziele zu erreichen

der Charta führt das Unternehmen gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren durch die folgenden Arten Tätigkeit (Tätigkeitsgegenstand des Unternehmens): _______________________________________

_____________________________________________________________

(spezielle Aktivitäten angeben)

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuführen, die nicht in dieser Satzung vorgesehen sind.

2.3. Das Recht des Unternehmens, Tätigkeiten auszuführen, für die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation eine Sondergenehmigung erforderlich ist - eine Lizenz - entsteht dem Unternehmen ab dem Zeitpunkt des Erhalts oder innerhalb der darin festgelegten Frist und endet nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes bestimmt.

3. Eigentum des Unternehmens

3.1. Das Eigentum des Unternehmens ist Bundeseigentum, ist unteilbar und kann nicht auf Beiträge (Aktien, Aktien) verteilt werden, auch nicht zwischen Mitarbeitern des Unternehmens, gehört dem Unternehmen nach dem Recht der wirtschaftlichen Geschäftsführung und spiegelt sich in seiner unabhängigen Bilanz wider.

Das Eigentum der Gesellschaft darf kein Eigentum einer anderen Eigentumsform umfassen.

3.2. Das dem Unternehmen übertragene Eigentumsrecht aufgrund des Rechts der wirtschaftlichen Verwaltung durch den Eigentümer dieses Eigentums entsteht ab dem Zeitpunkt, an dem dieses Eigentum an das Unternehmen übertragen wird, sofern nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt oder durch die Entscheidung des Eigentümers über die Übertragung festgelegt wurde Eigentum an das Unternehmen.

Die Früchte, Produkte und Einkünfte aus der Nutzung des Eigentums unter der wirtschaftlichen Kontrolle des Unternehmens sowie das von ihm auf Kosten der erhaltenen Gewinne erworbene Eigentum sind Bundeseigentum und fallen unter die wirtschaftliche Kontrolle des Unternehmens.

3.3. Die Größe des genehmigten Kapitals des Unternehmens _____________________.

(geben Sie den Betrag in Rubel in Worten an)

Das genehmigte Kapital des Unternehmens kann auf Kosten von Geld gebildet werden, sowie wertvolle Papiere, andere Sachen, Eigentumsrechte und andere Rechte mit Geldwert.

3.4. Das Verfahren zur Änderung der Größe des genehmigten Kapitals des Unternehmens sowie die Gründe, aus denen eine Änderung der Größe des genehmigten Kapitals des Unternehmens zwingend erforderlich ist, werden durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation geregelt.

3.5. Die Quellen der Bildung des Eigentums des Unternehmens sind:

Eigentum, das der Gesellschaft durch Beschluss des zuständigen Bundesorgans der Exekutive übertragen wurde;

Einkünfte der Gesellschaft aus ihrer Tätigkeit, einschließlich Dividenden (Einkünfte) von Geschäftseinheiten und Partnerschaften, an deren genehmigtem Kapital sich die Gesellschaft beteiligt;

geliehene Mittel, einschließlich Darlehen von Banken und anderen Kreditinstituten;

Zielbudget Finanzierung, Subventionen;

andere Quellen, die der Gesetzgebung der Russischen Föderation nicht widersprechen.

3.6. Das Unternehmen kann sich an kommerziellen und nicht kommerziellen Organisationen (mit Ausnahme von Kreditorganisationen) beteiligen. Die Entscheidung über die Beteiligung des Unternehmens an einer kommerziellen oder nicht kommerziellen Organisation kann nur mit Zustimmung des Eigentümers des Eigentums des Unternehmens getroffen werden.

Die Gesellschaft verfügt über bewegliches und unbewegliches Vermögen gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren nur in den Grenzen, die ihr nicht die Möglichkeit nehmen, Aktivitäten, Ziele und Gegenstände durchzuführen, deren Arten definiert sind durch diese Charta.

Zusätzlich zu den Fällen, die in der Gesetzgebung des Russischen vorgesehen sind

Föderation, das Unternehmen macht nur mit Zustimmung des Eigentümers,

Außerdem folgende Angebote:

____________________________________________________________

(Arten und (oder) Umfang anderer Transaktionen, deren Beauftragung gemäß der Charta nicht ohne Zustimmung des Eigentümers der Immobilie durchgeführt werden kann)

3.7. Die Rechte des Unternehmens an Objekten des geistigen Eigentums, die im Laufe seiner Umsetzung geschaffen wurden Wirtschaftstätigkeit unterliegen den Gesetzen der Russischen Föderation.

3.8. Der Gewinn des Unternehmens wird in Übereinstimmung mit dem Aktivitätsprogramm des Unternehmens für folgende Zwecke verwendet:

a) Deckung der Kosten der Gesellschaft;

b) Bildung der Bundeshaushaltseinnahmen;

in) _________________________________________________.

(Andere Verwendungsmöglichkeiten des Unternehmensgewinns angeben)

3.9. Das Unternehmen verwaltet die Ergebnisse der Produktionstätigkeit, hergestellte Produkte (außer in den Fällen, die von festgelegt wurden Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation), die durch den Nettogewinn erhalten werden, der der Gesellschaft nach Zahlung von Steuern und anderen Steuern, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind, zur Verfügung steht obligatorische Zahlungen und Überweisungen an Bundeshaushalt Teil des Gewinns des Unternehmens in Übereinstimmung mit dem Tätigkeitsprogramm des Unternehmens.

Ein Teil des der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Bilanzgewinns kann zur Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft verwendet werden.

Mieteinnahmen Immobilie Unternehmen werden in der vorgeschriebenen Weise in den Bundeshaushalt überführt.

3.10. Das Unternehmen bildet einen Reservefonds.

Die Größe des Reservefonds beträgt nicht weniger als ___ Prozent des genehmigten Kapitals des Unternehmens, sofern in der Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes festgelegt ist.

Der Reservefonds des Unternehmens wird durch jährliche Abzüge in Höhe von ___ Prozent gebildet, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes vorsieht, von dem Anteil des Nettogewinns, der dem Unternehmen zur Verfügung steht, bis zu dem darin vorgesehenen Betrag Klausel der Charta erreicht ist.

Die Mittel des Reservefonds werden ausschließlich zur Deckung der Verluste der Gesellschaft verwendet.

3.11. Dem Unternehmen steht das Recht zu, aus dem ihm zur Verfügung stehenden Gewinn folgende Mittel zu bilden:

ein Sozialfonds in Höhe von _______, dessen Mittel verwendet werden, um Fragen der Verbesserung der Gesundheit der Mitarbeiter des Unternehmens, einschließlich der Prävention von Berufskrankheiten, zu behandeln;

Wohnungsfonds in Höhe von ________, dessen Mittel für den Kauf und Bau (Anteil) von Wohnungen für Mitarbeiter des Unternehmens verwendet werden, die ihre Lebensbedingungen verbessern müssen;

materieller Anreizfonds für Mitarbeiter des Unternehmens in Höhe von ________, dessen Mittel für materielle Anreize für Mitarbeiter des Unternehmens verwendet werden.

4. Rechte und Pflichten des Unternehmens

4.1. Dem Unternehmen steht es frei, Gegenstand und Inhalt von Verträgen und Verpflichtungen sowie alle Formen von Wirtschaftsbeziehungen zu wählen, die nicht im Widerspruch zu den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und dieser Charta stehen.

4.2. Um die gesetzlichen Ziele zu erreichen, hat die Gesellschaft das Recht, gemäß dem festgelegten Verfahren aktuelle Gesetzgebung Russische Föderation:

Filialen und Repräsentanzen gründen;

Genehmigung von Reglementen über Zweigniederlassungen, Repräsentanzen, Ernennung ihrer Leiter, Beschlussfassung über ihre Reorganisation und Liquidation;

schließen Sie alle Arten von Verträgen mit Rechts- und Einzelpersonen die nicht der Gesetzgebung der Russischen Föderation, dieser Charta sowie den Zielen und dem Gegenstand der Aktivitäten des Unternehmens widersprechen;

Anlage- und Umlaufvermögen auf Kosten seiner Finanzmittel, Kredite, Darlehen und anderer Finanzierungsquellen erwerben oder leasen;

Verpfändung, Verpachtung oder Einbringung von Eigentum in Form einer Einlage in das Grundkapital von Handels- und Personengesellschaften sowie gemeinnützige Organisationen in der Weise und innerhalb der Grenzen, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation und diese Charta festgelegt sind;

Ausübung einer außenwirtschaftlichen Tätigkeit;

materielle und technische Unterstützung der Produktion und Entwicklung sozialer Einrichtungen zu leisten;

ihre Aktivitäten planen und Entwicklungsperspektiven auf der Grundlage des in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Tätigkeitsprogramms des Unternehmens sowie des Vorhandenseins einer Nachfrage nach durchgeführten Arbeiten, erbrachten Dienstleistungen und hergestellten Produkten bestimmen;

Vergütungsformen und -systeme, Mitarbeiterzahl, -struktur und -besetzung festlegen und festlegen;

für ihre Mitarbeiter einrichten zusätzliche Feiertage, Kurzarbeit und andere soziale Vorteile in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation;

Bestimmen Sie die Höhe der für die Löhne bereitgestellten Mittel

Mitarbeiter des Unternehmens für die technische und soziale Entwicklung;

_____________________________________________________________.

(geben Sie andere Rechte des Unternehmens an, um bestimmte Arten von Aktivitäten durchzuführen)

4.3. Das Unternehmen ist verpflichtet:

Erfüllung des gemäß dem festgelegten Verfahren genehmigten Tätigkeitsprogramms des Unternehmens sowie der Indikatoren für die wirtschaftliche Effizienz der Tätigkeit des Unternehmens;

Gewährleistung einer pünktlichen und vollständigen Zahlung an die Mitarbeiter Löhne und andere Zahlungen, um die Lohnindexierung gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation durchzuführen;

stellen Sie Ihren Mitarbeitern zur Verfügung sichere Bedingungen Arbeit;

garantierte Arbeitsbedingungen und Maßnahmen bieten sozialer Schutz ihre Mitarbeiter;

jährlich einen Teil des Gewinns, der nach Zahlung von Steuern und anderen Pflichtabgaben zu seiner Verfügung steht, in der vorgeschriebenen Weise an den Bundeshaushalt abzuführen;

Führen Sie betriebliche und buchhalterische Aufzeichnungen über die Ergebnisse finanzieller, wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten, führen Sie statistische Berichte, berichten Sie über die Ergebnisse von Aktivitäten und die Nutzung von Eigentum mit der Bereitstellung von Berichten in der Art und Weise und innerhalb der Fristen, die durch die Gesetzgebung festgelegt sind Die Russische Föderation;

Jahresabschlussprüfungen durchführen;

geben Sie Bundesbehörden Informationen der Exekutive (einschließlich Informationen, die für die Führung eines Registers erforderlich sind Bundeseigentum) in Fällen und auf die von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebene Weise;

Aktivitäten durchführen für Zivilschutz und Mobilisierungstraining gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation;

behalten gesetzlich vorgesehen Dokumente der Russischen Föderation sowie: ________________________________________

(Name der Dokumente)

4.4. Die Gesellschaft übt andere Rechte aus, die nicht der Gesetzgebung der Russischen Föderation, den Zielen und dem Umfang der Aktivitäten der Gesellschaft widersprechen, trägt Verpflichtungen und kann aus Gründen und in der Weise haftbar gemacht werden, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

5. Unternehmensverwaltung

5.1. Die Gesellschaft wird vom Leiter (Geschäftsführer, Generaldirektor), der vom Eigentümer des Eigentums der Gesellschaft in diese Position berufen wurde.

Rechte und Pflichten des Leiters sowie Kündigungsgründe Arbeitsbeziehungen werden damit geregelt Arbeitsrecht, sowie ein mit dem Eigentümer des Eigentums des Unternehmens abgeschlossener Arbeitsvertrag.

Änderung und Kündigung Arbeitsvertrag mit dem Leiter wird in der durch das Arbeitsrecht der Russischen Föderation, dem Eigentümer des Eigentums des Unternehmens, vorgeschriebenen Weise durchgeführt.

5.2. Der Leiter handelt im Namen des Unternehmens ohne Vollmacht, vertritt gewissenhaft und angemessen seine Interessen auf dem Territorium der Russischen Föderation und im Ausland.

Der Leiter handelt nach dem Grundsatz der Befehlseinheit und ist für die Folgen seines Handelns gemäß Bundesgesetzen, anderen ordnungsrechtlichen Rechtsakten der Russischen Föderation, dieser Charta und dem mit ihm geschlossenen Arbeitsvertrag verantwortlich.

Der Leiter wird vom Unternehmen in Fällen, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind, als an der Transaktion interessiert anerkannt, sowie ______________________________________

5.3. Die Zuständigkeit der stellvertretenden Unternehmensleiter wird vom Unternehmensleiter festgelegt.

Stellvertretende Leiter handeln im Namen des Unternehmens, vertreten es in staatlichen Organen, in Organisationen der Russischen Föderation und fremde Staaten, Transaktionen durchführen und andere rechtliche Maßnahmen im Rahmen der Befugnisse, die in den vom Leiter des Unternehmens ausgestellten Vollmachten vorgesehen sind.

5.4. Die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und dem Leiter des Unternehmens, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags entsteht, wird durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation und den Tarifvertrag geregelt.

5.5. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten (Konflikte) zwischen der Verwaltung des Unternehmens und dem Arbeitskollektiv werden in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation behandelt.

5.6. Die Zusammensetzung und der Umfang der Informationen, die amtliche oder Geschäftsgeheimnis, sowie das Verfahren zu ihrem Schutz werden vom Leiter des Unternehmens gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt.

5.7. Das Unternehmen erstellt:

_______________________________________

(Name der Beratungsgremien, deren Struktur, Zusammensetzung und Zuständigkeit)

6. Filialen und Repräsentanzen

6.1. Das Unternehmen kann Zweigniederlassungen und Repräsentanzen auf dem Territorium der Russischen Föderation und im Ausland in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, den Gesetzen ausländischer Staaten am Standort von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen errichten, sofern nicht anders von international vorgesehen Verträge der Russischen Föderation.

Zweigniederlassungen und Repräsentanzen üben ihre Tätigkeit im Auftrag der Gesellschaft aus, die für ihre Tätigkeit verantwortlich ist.

6.2. Zweigniederlassungen und Repräsentanzen sind keine juristischen Personen, werden vom Unternehmen mit Vermögen ausgestattet und handeln in Übereinstimmung mit den Bestimmungen darüber. Reglemente über Zweigniederlassungen und Repräsentanzen sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen werden von der Gesellschaft genehmigt.

6.3. Das Eigentum von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen wird in ihrer gesonderten Bilanz ausgewiesen, die Teil der Bilanz des Unternehmens ist.

6.4. Leiter von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen werden vom Leiter des Unternehmens ernannt und entlassen, sind bevollmächtigt und handeln auf der Grundlage einer ihnen vom Leiter des Unternehmens erteilten Vollmacht.

7. Reorganisation und Liquidation des Unternehmens

7.1. Die Umstrukturierung des Unternehmens ohne Änderung der Eigentumsform des übertragenen Eigentums erfolgt gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren.

7.2. In den durch Bundesgesetz festgelegten Fällen erfolgt die Umstrukturierung des Unternehmens in Form seiner Teilung oder Trennung eines oder mehrerer Unternehmen aus seiner Zusammensetzung auf der Grundlage einer Entscheidung einer autorisierten staatlichen Stelle oder einer Gerichtsentscheidung.

7.3. Bei der Umstrukturierung des Unternehmens werden die erforderlichen Änderungen an der Charta und der Einheitlichkeit vorgenommen Staatsregister Rechtspersonen. Die Umstrukturierung beinhaltet die Übertragung der Rechte und Pflichten der Gesellschaft auf ihre Nachfolger gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

Ein Unternehmen gilt als reorganisiert, mit Ausnahme von Fällen der Reorganisation in Form einer Zugehörigkeit, ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung neu entstandener juristischer Personen.

Wenn das Unternehmen in Form einer Fusion eines anderen Einheitsunternehmens mit ihm umstrukturiert wird, gilt das erste von ihnen als umstrukturiert, sobald eine Eintragung in das einheitliche staatliche Register juristischer Personen bei Beendigung des fusionierten Einheitsunternehmens erfolgt.

7.4. Das Unternehmen kann gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren liquidiert werden.

7.5. Die Liquidation der Gesellschaft hat ihre Beendigung ohne Übertragung von Rechten und Pflichten im Wege der Rechtsnachfolge auf andere Personen zur Folge.

Das Verfahren zur Bildung der Liquidationskommission wird bei der Beschlussfassung über die Liquidation des Unternehmens festgelegt.

Ab dem Zeitpunkt der Ernennung der Liquidationskommission werden ihr die Befugnisse zur Führung der Angelegenheiten des Unternehmens übertragen.

Die Liquidationskommission handelt im Namen der liquidierten Gesellschaft vor Gericht.

Die Liquidationskommission veröffentlicht in der Presse eine Veröffentlichung über die Liquidation des Unternehmens, in der sie das Verfahren und die Fristen für die Einreichung von Forderungen durch Gläubiger angibt, Gläubiger identifiziert, mit ihnen abrechnet, Maßnahmen zur Beitreibung von Forderungen ergreift und die Gläubiger auch schriftlich benachrichtigt die Liquidation des Unternehmens.

Die Liquidationskommission erstellt Liquidationsbilanzen und legt sie dem Eigentümer des Gesellschaftsvermögens zur Genehmigung vor.

Die Verfügung über das nach der Befriedigung der Gläubigeransprüche verbleibende Vermögen des liquidierten Unternehmens erfolgt durch den Eigentümer des Vermögens des Unternehmens.

7.6. Exklusive Rechte (geistigen Eigentums) der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Liquidation gehören, werden gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur weiteren Verfügung übertragen.

7.7. Die Liquidation der Gesellschaft gilt als abgeschlossen, und die Gesellschaft hat ihre Tätigkeit eingestellt, nachdem sie in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen eingetragen wurde.

7.8. Im Falle einer Liquidation und Umstrukturierung des Unternehmens wird den entlassenen Mitarbeitern garantiert, dass ihre Rechte und Interessen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation gewahrt werden.

7.9. Während der Umstrukturierung und Liquidation des Unternehmens werden alle Dokumente (Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsunterlagen, Personal und andere) werden in der von der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise übertragen.

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Der Apparat der Vertretungskörperschaft. Das Bundesgesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ (Artikel 41) sieht vor, dass das Vertretungsorgan mit den Rechten einer juristischen Person ausgestattet wird. Dies erfordert die Schaffung eines Mechanismus zur „Entwicklung“ der neuen Befugnisse der Vertretung der Gemeinde. Daher werden die Fragen der Sicherstellung der Tätigkeit eines Vertretungsorgans häufig dessen Apparat zugeordnet.

Der Apparat der Volksvertretung dient der organisatorischen, rechtlichen, informationellen und logistischen Unterstützung der Tätigkeit der Volksvertretung, der Unterstützung von Kommissionen (Ausschüssen) und Abgeordneten. Die Vertretung der Gemeinde entscheidet selbstständig über Fragen ihrer Struktur und der Zahl ihrer Beschäftigten im Rahmen der im Gemeindehaushalt bewilligten Mittel für den Unterhalt der Vertretung.

Vorsitzender des Vertretungsorgans

Die Organisation der Tätigkeit der Gemeindevertretung gemäß der Satzung der Gemeinde erfolgt durch den Gemeindevorsteher.

Wenn der Leiter der Gemeinde der Leiter der örtlichen Verwaltung ist, wird die Organisation der Tätigkeit des Vertretungsorgans vom Vorsitzenden des Vertretungsorgans wahrgenommen, der von diesem Organ aus seiner Mitte gewählt wird. In diesem Fall wird der Vorsitzende des Vertretungsorgans in der Regel von diesem aus den Reihen der Abgeordneten in geheimer Wahl mit der Mehrheit der festgesetzten Zahl der Abgeordneten für die Amtszeit des Vertretungsorgans gewählt.

Das Vertretungsorgan hat das Recht, aus seiner Mitte weitere Amtsträger zu wählen.

Der Vorsitzende und weitere Amtsträger eines Vertretungsorgans sind diesem gegenüber rechenschaftspflichtig und können auf einer Sitzung des Vertretungsorgans in der Regel mit der Mehrheit der festgesetzten Zahl der Stellvertreter in geheimer Abstimmung ihres Amtes enthoben werden.

Der Vorsitzende des Vertretungsorgans trifft Beschlüsse und Anordnungen zur Organisation der Tätigkeit dieses Organs.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ist in der Regel:

  1. beaufsichtigt die Vorbereitung der Sitzungen des Vertretungsorgans und der vom Vertretungsorgan zur Prüfung vorgelegten Angelegenheiten;
  2. leitet die Sitzungen des Vertretungsorgans, ist zuständig für die Geschäftsordnung des Vertretungsorgans;
  3. vertritt ein Vertretungsorgan gegenüber den Organen der örtlichen Selbstverwaltung des Gemeindeverbandes, den Organen der örtlichen Selbstverwaltung anderer Gemeindeverbände, den staatlichen Behörden, den Bürgern und Organisationen;
  4. beruft die Sitzungen des Vertretungsorgans ein, teilt den Abgeordneten den Zeitpunkt ihrer Abhaltung sowie den Entwurf der Tagesordnung mit;
  5. austragen allgemeine Führung die Arbeit des Apparats der Vertretung; hat gemäß dem Arbeitsrecht das Recht, Mitarbeiter des Personals der Vertretung einzustellen und zu entlassen; auferlegt disziplinarische Maßnahmen auf die Mitarbeiter des Apparats, löst Probleme ihrer Ermutigung;
  6. koordiniert die Tätigkeit der Ausschüsse (Kommissionen) der Vertretung;
  7. unterzeichnet die Protokolle der Sitzungen und andere Dokumente des Vertretungsorgans;
  8. übt andere Befugnisse in Übereinstimmung mit der Satzung der Gemeindebildung und den Vorschriften der Vertretungskörperschaft aus.

Vorzeitige Beendigung der Befugnisse eines Vertretungsorgans

Die Befugnisse des Vertretungsorgans der Gemeinde können ungeachtet des Verfahrens zu seiner Bildung vorzeitig beendet werden, wenn das zuständige Gericht feststellt, dass das Vertretungsorgan einen normativen Rechtsakt angenommen hat, der der Verfassung der Russischen Föderation widerspricht, Bundesverfassungsgesetze, Bundesgesetze, die Verfassung (Satzung), Gesetze des Gegenstands des Bundes, die Satzung der Gemeinde und der Vertretungskörperschaft innerhalb von drei Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens der gerichtlichen Entscheidung oder innerhalb eines anderen durch die Entscheidung festgelegt Das Gericht hat im Rahmen seiner Befugnisse keine Maßnahmen ergriffen, um die Gerichtsentscheidung durchzusetzen, einschließlich der Nichtaufhebung des entsprechenden aufsichtsrechtlichen Rechtsakts.

Die Befugnisse der Vertretung der Gemeinde können auch in folgenden Fällen beendet werden:

  • Annahme eines Beschlusses über die Selbstauflösung durch das genannte Gremium. In diesem Fall wird die Entscheidung über die Selbstauflösung in der durch die Satzung der Gemeinde vorgeschriebenen Weise getroffen. In der Regel kann eine Abgeordnetengruppe, die aus mindestens der Hälfte der festgesetzten Abgeordnetenzahl des Vertretungsorgans besteht, durch schriftlichen Antrag einen begründeten Antrag auf Auflösung stellen. Der Antrag wird von jedem der genannten Stellvertreter unterzeichnet. Der Beschluss über die Selbstauflösung wird in der Regel mit mindestens zwei Dritteln der Stimmen der festgesetzten Zahl der Abgeordneten des Vertretungsorgans gefasst;
  • das Inkrafttreten der Entscheidung des Obersten Gerichts der Republik, des Territoriums, der Region, der Stadt von föderaler Bedeutung, des autonomen Gebiets bzw. des autonomen Bezirks über die Unzuständigkeit dieser Zusammensetzung der Abgeordneten des Vertretungsorgans der Gemeinde, einschließlich in Zusammenhang mit dem Rücktritt von Abgeordneten ihrer Befugnisse;
  • Umwandlung der Gemeinde, gemäß Teil durchgeführt Teil 3, 4 - 7 Artikel. 13 des Bundesgesetzes "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation" sowie im Falle der Aufhebung der Gemeinde;
  • Verlust durch die Erledigung des Status einer Gemeindeformation im Zusammenhang mit ihrer Fusion mit der kreisfreien Stadt;
  • eine Zunahme der Wählerzahl der Gemeinde um mehr als 25 %, die durch eine Änderung der Gemeindegrenzen oder durch die Zusammenlegung einer Siedlung mit einem kreisfreien Ort eingetreten ist.

Die vorzeitige Beendigung der Befugnisse eines Vertretungsorgans zieht die vorzeitige Beendigung der Befugnisse seiner Stellvertreter nach sich.

Im Falle des vorzeitigen Erlöschens der Befugnisse einer aus direkt von der Bevölkerung gewählten Abgeordneten bestehenden Volksvertretung finden innerhalb der durch Bundesgesetz festgelegten Fristen vorgezogene Wahlen zu dieser Volksvertretung statt.

Im Falle des vorzeitigen Erlöschens der Befugnisse der nach der zweiten von uns oben in Betracht gezogenen Möglichkeit gebildeten Kreisvertretung sind die Kreisvertretungen der jeweiligen Siedlungen verpflichtet, andere Abgeordnete in die Kreisvertretung zu wählen ein Monat.

Merkmale der Bildung der Vertretung des Gemeindebezirks.

Das Verfahren zur Bildung eines Vertretungsorgans

Die Vertretungskörperschaften der Gemeinden werden auf der Grundlage der allgemeinen Beteiligung der Bevölkerung gebildet, hauptsächlich durch Wahlen. Das Verfahren zur Bildung von Vertretungskörperschaften für Siedlungen und für Gemeindebezirke kann unterschiedlich sein. Das Vertretungsorgan der Siedlung besteht immer aus Abgeordneten, die bei Kommunalwahlen gewählt werden. Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind die Vertretungskörperschaften kleiner Siedlungen. Leben in einer solchen kleinen Siedlung weniger als 100 Wahlberechtigte, so wird in diesem Fall die Vertretung der Siedlung nicht gebildet und die Befugnisse der Vertretung durch eine Versammlung von Bürgern ausgeübt.

Das föderale Gesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ (Artikel 35) sieht zwei Möglichkeiten für die Bildung eines Vertretungsorgans eines Gemeindebezirks vor.

Die Hauptoption für die meisten Gemeindebezirke ist die erste Option, wonach die Volksvertretung bei Kommunalwahlen auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts in geheimer Wahl gewählt wird. Gleichzeitig darf die Zahl der aus einer Siedlung gewählten Abgeordneten zwei Fünftel der festgelegten Zahl der Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks nicht überschreiten.

Es ist zu beachten, dass die Bestimmung, wonach die Zahl der aus einer Siedlung gewählten Abgeordneten der Volksvertretung eines Stadtbezirks zwei Fünftel der festgesetzten Zahl der Volksvertretung einer Gemeinde nicht übersteigen darf, gegen das Bundesgesetz verstößt. Über grundlegende Garantien des Wahlrechts und das Recht auf Teilnahme an einem Referendum der Bürger der Russischen Föderation". Föderation" im Hinblick auf die Notwendigkeit, eine ungefähre Gleichheit der Wahlkreise in Bezug auf die Anzahl der Wähler mit einer zulässigen Abweichung vom Durchschnittswähler einzuhalten Vertretung von nicht mehr als 10 % (Artikel 18 Absatz 4) und verstößt damit gegen den Grundsatz des gleichen Wahlrechts. IN dieser Fall Das föderale Gesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ geht von der Notwendigkeit aus, in den gewählten Kollegialorganen eines Gemeindebezirks nicht nur die Wähler als Einzelpersonen, sondern auch die Gemeinden zu vertreten. Dabei muss die Zahl der Mandate in der Vertretung des Gemeindebezirks nicht vollständig der Zahl der Wähler in den jeweiligen Siedlungen entsprechen.

Nach der zweiten Variante besteht die Gemeindevertretung aus den Leitern der dem Gemeindebezirk angehörenden Siedlungen und den von den Gemeindevertretungen aus ihrer Mitte gewählten Abgeordneten der Gemeindevertretungen ihre Zusammensetzung in Übereinstimmung mit der Norm der Vertretung, gleich unabhängig von der Bevölkerung der Siedlung, bestimmt in der durch Art. 35 des Bundesgesetzes "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation".


Demnach wird eine Kreisvertretung gebildet, wenn ein solcher Beschluss innerhalb eines Jahres nach der entsprechenden Initiative von den Vertretungen von mindestens zwei Dritteln der kreisangehörigen Siedlungen unterstützt wird. Die Initiative für ein solches Verfahren zur Bildung einer Vertretungskörperschaft wird durch den Beschluss der Vertretungskörperschaft formalisiert, die sich innerhalb der Grenzen des Gemeindebezirks der Siedlung befindet. Der Beschluss gibt die vorgeschlagene Norm der Vertretung der Abgeordneten der Vertretungskörperschaften der Siedlungen in der Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks sowie den Tag an, an dem die Arbeit der gemäß dem festgelegten Verfahren gebildeten Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks beginnt. Der Tag des Beginns der Tätigkeit dieses Organs kann nicht vor dem Tag des Ablaufs der Amtszeit der nach der ersten von uns in Betracht gezogenen Option gebildeten Vertretung des Gemeindebezirks liegen.

Das Vertretungsorgan einer Gemeindeformation kann seine Befugnisse ausüben, wenn mindestens zwei Drittel der festgesetzten Zahl der Abgeordneten gewählt sind.

Die Anzahl der Abgeordneten des Vertretungsorgans

Die Zahl der Abgeordneten des Vertretungskörpers der Siedlung, einschließlich des Stadtbezirks, wird durch die Satzung der Gemeinde bestimmt. Gleichzeitig legt das Bundesgesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ die Mindestzahl der Abgeordneten des Vertretungsorgans der Siedlung fest, die streng an die Bevölkerung der entsprechenden Siedlung gebunden ist . Diese Zahl darf nicht kleiner sein als:

7 Personen - mit einer Bevölkerung von weniger als 1000 Personen;

10 Personen - bei einer Bevölkerung von 1.000 bis 10.000 Personen;

15 Personen - bei einer Bevölkerung von 10.000 bis 30.000 Personen;

20 Personen - bei einer Bevölkerung von 30.000 bis 100.000 Personen;

25 Personen - bei einer Bevölkerung von 100.000 bis 500.000 Personen;

35 Personen - bei einer Bevölkerung von über 500.000 Menschen.

Die Zahl der Abgeordneten der Vertretung des Gemeindebezirks wird durch die Satzung des Gemeindebezirks bestimmt und darf 15 Personen nicht unterschreiten.

Die Zahl der Abgeordneten des Vertretungsorgans des innerstädtischen Territoriums der Stadt von föderaler Bedeutung wird durch die Satzung der Gemeinde bestimmt und darf nicht weniger als 10 Personen betragen.

Die Vertretungskörperschaften der Gemeinden werden auf der Grundlage der allgemeinen Beteiligung der Bevölkerung gebildet, hauptsächlich durch Wahlen. Das Verfahren zur Bildung von Vertretungskörperschaften für Siedlungen und für Gemeindebezirke kann unterschiedlich sein. Das Vertretungsorgan der Siedlung besteht immer aus Abgeordneten, die bei Kommunalwahlen gewählt werden. Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind die Vertretungskörperschaften kleiner Siedlungen. Wenn es in einer solchen kleinen Siedlung weniger als 100 Wahlberechtigte gibt, wird in diesem Fall die Vertretung der Siedlung nicht gebildet und die Befugnisse der Vertretung durch die Versammlung der Bürger ausgeübt.

Das föderale Gesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ (Artikel 35) sieht zwei Möglichkeiten für die Bildung eines Vertretungsorgans eines Gemeindebezirks vor.

Die Hauptoption für die meisten Gemeindebezirke ist die erste Option, wonach die Volksvertretung bei Kommunalwahlen auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts in geheimer Wahl gewählt wird. Gleichzeitig darf die Zahl der aus einer Siedlung gewählten Abgeordneten zwei Fünftel der festgelegten Zahl der Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks nicht überschreiten.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmung, wonach die Zahl der aus einer Siedlung gewählten Abgeordneten der Volksvertretung eines Gemeindebezirks zwei Fünftel der festgesetzten Zahl der Volksvertretung einer Gemeinde nicht übersteigen darf, gegen das Bundesgesetz verstößt. Über grundlegende Garantien des Wahlrechts und das Recht auf Teilnahme an einem Referendum der Bürger der Russischen Föderation". Föderation" im Hinblick auf die Notwendigkeit, eine ungefähre Gleichheit der Wahlkreise in Bezug auf die Anzahl der Wähler mit einer zulässigen Abweichung vom Durchschnittswähler einzuhalten Vertretung von nicht mehr als 10 % (Artikel 18 Absatz 4) und verstößt damit gegen den Grundsatz des gleichen Wahlrechts. In diesem Fall geht das Bundesgesetz „Über die allgemeinen Organisationsprinzipien der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ von der Notwendigkeit aus, in den gewählten Kollegialorganen eines Gemeindebezirks nicht nur die Wähler als Einzelpersonen, sondern auch die Gemeinden zu vertreten . Dabei muss die Zahl der Mandate in der Vertretung des Gemeindebezirks nicht vollständig der Zahl der Wähler in den jeweiligen Siedlungen entsprechen.

Nach der zweiten Variante besteht die Gemeindevertretung aus den Leitern der dem Gemeindebezirk angehörenden Siedlungen und den von den Gemeindevertretungen aus ihrer Mitte gewählten Abgeordneten der Gemeindevertretungen ihre Zusammensetzung in Übereinstimmung mit der Norm der Vertretung, gleich unabhängig von der Bevölkerung der Siedlung, bestimmt in der durch Art. 35 des Bundesgesetzes "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation".


Demnach wird eine Kreisvertretung gebildet, wenn ein solcher Beschluss innerhalb eines Jahres nach der entsprechenden Initiative von den Vertretungen von mindestens zwei Dritteln der kreisangehörigen Siedlungen unterstützt wird. Die Initiative für ein solches Verfahren zur Bildung einer Vertretungskörperschaft wird durch den Beschluss der Vertretungskörperschaft formalisiert, die sich innerhalb der Grenzen des Gemeindebezirks der Siedlung befindet. Der Beschluss gibt die vorgeschlagene Norm der Vertretung der Abgeordneten der Vertretungskörperschaften der Siedlungen in der Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks sowie den Tag an, an dem die Arbeit der gemäß dem festgelegten Verfahren gebildeten Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks beginnt. Der Tag des Beginns der Tätigkeit dieses Organs kann nicht vor dem Tag des Ablaufs der Amtszeit der nach der ersten von uns in Betracht gezogenen Option gebildeten Vertretung des Gemeindebezirks liegen.

Das Vertretungsorgan einer Gemeindeformation kann seine Befugnisse ausüben, wenn mindestens zwei Drittel der festgesetzten Zahl der Abgeordneten gewählt sind.

Vertretungsorgan der kommunalen Selbstverwaltung- ein gewähltes Organ der örtlichen Selbstverwaltung, das das Recht hat, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten und in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, die auf dem Gebiet der Gemeinde tätig sind. Durch ihn kann jeder Bürger der Russischen Föderation seine verwirklichen Verfassungsrecht Machtausübung auf kommunaler Ebene.

1 Reihenfolge der Bildung

2 exklusive Kompetenz

3 Finanzierungstätigkeit

4 Vorzeitige Beendigung der Befugnisse

5 Rechtsakte und Literatur

Reihenfolge der Bildung[Bearbeiten | Wiki-Text bearbeiten]

Das Vertretungsorgan ist ein obligatorisches Organ in der Struktur der Organe der lokalen Selbstverwaltung jeder Gemeinde (ländlich Siedlung, Gemeinde, Stadtkreis, kreisfreie Stadt, kreisfreie Stadt mit innerstädtischer Teilung, innerstädtischer Kreis).

Die Vertretung der Gemeinde hat die Rechte einer juristischen Person.

Das Verfahren für seine Gründung wird durch die Charta der Gemeinde festgelegt und hängt von ihrer Art ab.

Das Vertretungsorgan der Siedlung besteht aus Abgeordneten, die bei Kommunalwahlen gewählt werden. Die Vertretung des Gemeindebezirks:

1) können aus den Leitern der zum Gemeindebezirk gehörenden Siedlungen und aus Abgeordneten der Vertretungskörperschaften dieser Siedlungen bestehen, die von den Vertretungskörperschaften der Siedlungen aus ihrer Zusammensetzung nach Maßgabe der ohnehin gleichen Vertretungsnorm gewählt werden der Bevölkerung der Siedlung, bestimmt in der durch das Bundesgesetz festgelegten Weise;

2) können bei Kommunalwahlen auf Grund des allgemeinen, gleichen und unmittelbaren Wahlrechts in geheimer Wahl gewählt werden. Gleichzeitig darf die Zahl der aus einer Siedlung gewählten Abgeordneten zwei Fünftel der festgelegten Zahl der Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks nicht überschreiten. Das Vertretungsorgan der Siedlung besteht in der Regel aus bei Kommunalwahlen gewählten Abgeordneten.

Die Anzahl der Abgeordneten des Vertretungsorgans der Siedlung, einschließlich des Stadtbezirks, wird durch die Satzung der Gemeinde bestimmt und darf nicht geringer sein als:

7 Personen - mit einer Bevölkerung von weniger als 1000 Personen;

10 Personen - bei einer Bevölkerung von 1.000 bis 10.000 Personen;

15 Personen - bei einer Bevölkerung von 10.000 bis 30.000 Personen;

20 Personen - bei einer Bevölkerung von 30.000 bis 100.000 Personen;

25 Personen - bei einer Bevölkerung von 100.000 bis 500.000 Personen;

35 Personen - bei einer Bevölkerung von über 500.000 Menschen.



Die Zahl der Abgeordneten der Vertretung des Gemeindebezirks wird durch die Satzung des Gemeindebezirks bestimmt und darf 15 Personen nicht unterschreiten. Die Zahl der Abgeordneten des Vertretungsorgans des innerstädtischen Territoriums der Stadt von föderaler Bedeutung wird durch die Satzung der Gemeinde bestimmt und darf nicht weniger als 10 Personen betragen.

Exklusive Kompetenz[Bearbeiten | Wiki-Text bearbeiten]

Die ausschließliche Zuständigkeit des Vertretungsorgans der Gemeinde ist:

1. Verabschiedung der Satzung der Gemeinde und Einführung von Änderungen und Ergänzungen derselben;

2. Genehmigung des Gemeindehaushalts und Bericht über seine Ausführung;

3. Einführung, Änderung und Abschaffung lokaler Steuern und Gebühren gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren;

4. Verabschiedung von Plänen und Programmen für die Entwicklung der Gemeinde, Genehmigung von Berichten über ihre Durchführung;

5. Festlegung des Verfahrens zur Verwaltung und Veräußerung von Immobilien im kommunalen Eigentum;

6. Festlegung des Verfahrens zur Beschlussfassung über die Gründung, Umstrukturierung und Liquidation kommunaler Unternehmen und Einrichtungen sowie über die Festlegung von Tarifen für Dienstleistungen kommunaler Unternehmen und Einrichtungen;

7. Festlegung des Verfahrens für die Beteiligung der Gemeinde an den Organisationen der interkommunalen Zusammenarbeit;

8. Festlegung der Reihenfolge der materiellen, technischen und organisatorischen Unterstützung der Tätigkeit der Kommunalverwaltungen;

9. Kontrolle über die Ausführung der Befugnisse zur Lösung von Angelegenheiten von lokaler Bedeutung durch die Organe der örtlichen Selbstverwaltung und die Beamten der örtlichen Selbstverwaltung.

10. Beschlussfassung über die Entlassung des Gemeindevorstehers.

Finanzierungsaktivitäten[Bearbeiten | Wiki-Text bearbeiten]

Ausgaben für die Sicherstellung der Tätigkeit des Vertretungsorgans der Gemeinde sind im lokalen Haushalt als separate Linie gemäß der Ausgabenklassifizierung der Haushalte der Russischen Föderation vorgesehen. Die Verwaltung und (oder) Verfügung des Vertretungsorgans der Gemeinde oder einzelner Abgeordneter (Gruppen von Abgeordneten) in irgendeiner Form von Mitteln des kommunalen Haushalts im Prozess ihrer Ausführung ist nicht zulässig, mit Ausnahme der Mittel des kommunalen Haushalts, die zur Sicherstellung der Tätigkeit bestimmt sind der Gemeindevertretung und Abgeordneten .

Vorzeitige Beendigung der Befugnisse[Bearbeiten | Wiki-Text bearbeiten]

Die Befugnisse des Vertretungsorgans der Gemeindeformation können ungeachtet des Verfahrens ihrer Bildung vorzeitig im Falle ihrer Auflösung in der in Artikel 73 des Bundesgesetzes vorgesehenen Weise und aus den Gründen beendet werden.

Die Befugnisse des Vertretungsorgans einer Gemeindeformation können auch beendet werden:

3) bei einer nach § 13 Teile 3, 4 - 7 des Bundesgesetzes durchgeführten Umwandlung der Gemeindeformation sowie bei der Aufhebung der Gemeindeformation;

Die vorzeitige Beendigung der Befugnisse eines Vertretungsorgans einer Gemeindeformation zieht die vorzeitige Beendigung der Befugnisse seiner Abgeordneten nach sich. Im Falle des vorzeitigen Erlöschens der Befugnisse eines aus direkt von der Bevölkerung gewählten Abgeordneten bestehenden Vertretungsorgans einer Gemeindeformation finden innerhalb der durch Bundesgesetz festgelegten Fristen vorgezogene Wahlen zu dem bestimmten Vertretungsorgan statt. Im Falle des vorzeitigen Erlöschens der Befugnisse der gemäß Abs. 1 des 4. Teils dieses Artikels gebildeten Gemeindevertretung sind die Gemeindevertretungen verpflichtet, andere Abgeordnete in die Gemeindevertretung zu wählen Bezirk innerhalb eines Monats.

http://www.komitet4.km.duma.gov.ru/site.xp/052053056.html

1. Das Vertretungsorgan einer Gemeindeformation kann seine Befugnisse ausüben, wenn mindestens zwei Drittel der festgesetzten Zahl der Abgeordneten gewählt sind.

elf . Die Satzung der Gemeinde bestimmt die Legitimität einer Sitzung des Vertretungsorgans der Gemeinde. Eine Sitzung des Vertretungsorgans einer Gemeindeformation kann nicht als sachkundig angesehen werden, wenn weniger als 50 Prozent der Zahl der gewählten Abgeordneten an ihr teilnehmen. Sitzungen des Vertretungsorgans der Gemeinde finden mindestens alle drei Monate statt.

12 . Das neu gewählte Vertretungsorgan der Gemeinde versammelt sich zur ersten Sitzung innerhalb der in der Satzung der Gemeinde festgelegten Frist, die 30 Tage ab dem Datum der Wahl des Vertretungsorgans der Gemeinde in der zuständigen Zusammensetzung nicht überschreiten darf.

2. Das Vertretungsorgan der Siedlung besteht aus Abgeordneten, die bei Kommunalwahlen gewählt werden.

3. Eine Siedlungsvertretung wird nicht gebildet, wenn die Zahl der wahlberechtigten Einwohner der Siedlung nicht mehr als 100 Personen beträgt. In diesem Fall werden die Befugnisse der Volksvertretung durch die Versammlung der Bürgerinnen und Bürger ausgeübt.

4. Vertretungsorgan des Gemeindebezirks:

1) können aus den Leitern der zum Gemeindebezirk gehörenden Siedlungen und aus Abgeordneten der Vertretungskörperschaften dieser Siedlungen bestehen, die von den Vertretungskörperschaften der Siedlungen aus ihrer Mitte nach Maßgabe der Vertretungsnorm gewählt werden, unabhängig von deren Zusammensetzung Bevölkerung der Siedlung, bestimmt in der durch diesen Artikel festgelegten Weise;

2) können bei Kommunalwahlen auf Grund des allgemeinen, gleichen und unmittelbaren Wahlrechts in geheimer Wahl gewählt werden. Gleichzeitig darf die Zahl der aus einer Siedlung gewählten Abgeordneten zwei Fünftel der festgelegten Zahl der Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks nicht überschreiten.

5. Die Vertretung des Gemeindebezirks wird gemäß Abschnitt 2 des Teils 4 dieses Artikels gebildet, sofern nicht anders in der in Absatz 2 dieses Teils vorgesehenen Weise festgelegt.

Eine Initiative zur Bildung eines Vertretungsorgans eines Gemeindebezirks gemäß Absatz 1 des Teils 4 dieses Artikels wird durch einen Beschluss des Vertretungsorgans einer innerhalb der Grenzen des Gemeindebezirks gelegenen Siedlung formalisiert. Der Beschluss gibt die vorgeschlagene Norm der Vertretung der Abgeordneten der Vertretungskörperschaften der Siedlungen in der Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks sowie den Tag an, an dem die Arbeit der gemäß dem festgelegten Verfahren gebildeten Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks beginnt. Der Tag des Arbeitsbeginns dieses Gremiums kann nicht vor dem Tag des Ablaufs der Amtszeit der gemäß § 2 des Teils 4 dieses Artikels gebildeten Vertretung des Gemeindebezirks liegen. Die Vertretung des Gemeindebezirks wird nach Teil 4 Absatz 1 dieses Artikels gebildet, wenn ein solcher Beschluss innerhalb eines Jahres von den Vertretungskörperschaften von mindestens zwei Dritteln der zum Gemeindebezirk gehörenden Siedlungen unterstützt wird das Datum der entsprechenden Initiative. Beschlüsse der Vertretungskörperschaften der zum Stadtbezirk gehörenden Siedlungen über die Unterstützung der Initiative zur Bildung einer Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks in der in Abschnitt 1 des Teils 4 dieses Artikels vorgeschriebenen Weise sind an die Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks zu richten Gemeindebezirk. Das Vertretungsorgan des Gemeindebezirks führt Aufzeichnungen über die Daten über die Prüfung der Initiative zur Bildung des Vertretungsorgans des Gemeindebezirks in der in Absatz 1 von Teil 4 dieses Artikels vorgesehenen Weise und entscheidet über die Ergebnisse seine Betrachtung. In der Entscheidung sind die Vertretungskörperschaften der Siedlungen, die diese Initiative unterstützt haben, die Anzahl der Vertreter jeder Siedlung in der Vertretungskörperschaft des Gemeindebezirks, die gemäß Absatz 1 des Teils 4 dieses Artikels gebildet wurde, und der Tag anzugeben die Arbeit des genannten Vertretungsorgans beginnt. Dieser Beschluss wird den Vertretungsorganen der zum Stadtbezirk gehörenden Siedlungen übermittelt und muss innerhalb eines Monats nach seiner Annahme in der in der Satzung des Stadtbezirks vorgeschriebenen Weise veröffentlicht werden.

Das Verfahren zur Bildung einer nach diesem Teil gebildeten Kreisvertretung wird in der Satzung der Gemeinde innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem die jeweilige Kreisvertretung ihre Tätigkeit aufnimmt, festgelegt. Innerhalb derselben Frist beschließt die Kreisvertretung, die Satzung des Gemeindekreises den Anforderungen des § 36 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes anzupassen.

Eine Initiative zur Bildung einer Gemeindevertretung gemäß Absatz 1 des Teils 4 dieses Artikels kann spätestens ein Jahr vor dem Zeitpunkt eingereicht werden, ab dem die Gemeindevertretung dazu berechtigt wäre Entscheidung über die Ausschreibung von Wahlen für die Abgeordneten des Vertretungsorgans des Gemeindebezirks Bezirk der neuen Einberufung gemäß dem Bundesgesetz vom 12. Juni 2002 Nr. 67-FZ „Über die grundlegenden Garantien des Wahlrechts und das Recht auf Teilnahme an a Referendum der Bürger der Russischen Föderation“. Wenn nach dem in diesem Teil festgelegten Verfahren die Bildung einer Gemeindevertretung gemäß Absatz 1 des Teils 4 dieses Artikels beschlossen wird, werden Wahlen zur Gemeindevertretung nicht anberaumt .

6. Die Anzahl der Abgeordneten des Vertretungsorgans einer Siedlung, einschließlich eines Stadtbezirks, wird durch die Satzung der Gemeinde bestimmt und darf nicht geringer sein als:

7 Personen - mit einer Bevölkerung von weniger als 1000 Personen;

10 Personen - bei einer Bevölkerung von 1.000 bis 10.000 Personen;

15 Personen - bei einer Bevölkerung von 10.000 bis 30.000 Personen;

20 Personen - bei einer Bevölkerung von 30.000 bis 100.000 Personen;

25 Personen - bei einer Bevölkerung von 100.000 bis 500.000 Personen;

35 Personen - bei einer Bevölkerung von über 500.000 Menschen.

7. Die Zahl der Abgeordneten der Vertretung des Gemeindebezirks wird durch die Satzung des Gemeindebezirks bestimmt und darf 15 Personen nicht unterschreiten.

8. Die Zahl der Abgeordneten des Vertretungsorgans des innerstädtischen Territoriums einer Stadt von föderaler Bedeutung wird durch die Satzung der Gemeindebildung bestimmt und darf nicht weniger als 10 Personen betragen.

9. Die Vertretungskörperschaft einer städtischen Siedlung, eines Stadtbezirks, eines kreisfreien Kreises hat die Rechte einer juristischen Person. Das Vertretungsorgan einer bäuerlichen Siedlung, eines innerstädtischen Gemeindeverbandes einer Stadt von bundesweiter Bedeutung kann die Rechte einer juristischen Person nach Maßgabe der Satzung des Gemeindeverbandes haben.

10. In die ausschließliche Zuständigkeit des Vertretungsorgans der Gemeinde fallen:

1) die Annahme der Satzung der Gemeinde und die Einführung von Änderungen und Ergänzungen dazu;

2) Genehmigung des lokalen Budgets und Bericht über seine Ausführung;

3) Festlegung, Änderung und Aufhebung lokaler Steuern und Gebühren gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren;

4) Verabschiedung von Plänen und Programmen für die Entwicklung der Gemeinde, Genehmigung von Berichten über deren Umsetzung;

5) Festlegung des Verfahrens zur Verwaltung und Veräußerung von Immobilien, die sich in kommunalem Eigentum befinden;

6) Festlegung des Verfahrens zur Beschlussfassung über die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von kommunalen Unternehmen und Einrichtungen sowie über die Festlegung von Tarifen für Dienstleistungen kommunaler Unternehmen und Einrichtungen;

7) Festlegung des Verfahrens für die Beteiligung der Gemeinde an den Organisationen der interkommunalen Zusammenarbeit;

8) Festlegung des Verfahrens zur materiellen, technischen und organisatorischen Unterstützung der Aktivitäten der Kommunalverwaltungen;

9) Kontrolle über die Ausführung der Befugnisse zur Lösung von Angelegenheiten von lokaler Bedeutung durch lokale Regierungen und lokale Regierungsbeamte;

10) Beschlussfassung über die Abberufung des Gemeindevorstehers zum Rücktritt.

11. Andere Befugnisse der Vertretungsorgane der Gemeindeverbände werden durch Bundesgesetze und gemäß ihnen erlassene Verfassungen (Statuten), Gesetze der Organe der Russischen Föderation, Satzungen der Gemeindeverbände bestimmt.

11 1 . Das Vertretungsorgan der kommunalen Bildung hört Jahresberichte des Leiters der kommunalen Bildung, des Leiters der örtlichen Verwaltung über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit, der Tätigkeit der örtlichen Verwaltung und anderer dem Leiter der örtlichen Selbstverwaltung unterstellter Organe kommunale Bildung, einschließlich der Lösung von Fragen, die von der Vertretungsbehörde der kommunalen Bildung aufgeworfen wurden.

12. Normative Rechtsakte der Gemeindevertretung, die die Festsetzung, Änderung und Abschaffung kommunaler Steuern und Abgaben sowie die Ausführung von Ausgaben aus dem Gemeindehaushalt vorsehen, können nur der Gemeindevertretung zur Prüfung vorgelegt werden die Initiative des Leiters der örtlichen Verwaltung oder wenn ein Beschluss des Leiters der örtlichen Verwaltung vorliegt.

13. Der vom Vertretungsorgan der Gemeinde verabschiedete normative Rechtsakt wird dem Gemeindevorsteher zur Unterzeichnung und Verkündung innerhalb von 10 Tagen zugesandt. Der Leiter einer Gemeindeformation, der als Leiter der örtlichen Verwaltung fungiert, hat das Recht, einen normativen Rechtsakt abzulehnen, der vom Vertretungsorgan der Gemeindeformation angenommen wurde. In diesem Fall ist der festgelegte normative Rechtsakt mit einer begründeten Begründung seiner Ablehnung oder mit Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen innerhalb von 10 Tagen an die Vertretung der Gemeinde zurückzusenden. Wenn der Leiter der Gemeindeformation den normativen Rechtsakt ablehnt, wird er erneut vom Vertretungsorgan der Gemeindeformation geprüft. Wenn der festgelegte normative Rechtsakt nach erneuter Prüfung in der zuvor angenommenen Fassung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der festgestellten Zahl der Abgeordneten des Vertretungsorgans der Gemeinde angenommen wird, unterliegt er der Unterzeichnung durch den Leiter der Gemeinde Gemeinde innerhalb von sieben Tagen und Verkündung.

14. Die Organisation der Tätigkeit des Vertretungsorgans der Gemeindeformation gemäß der Charta der Gemeindeformation wird vom Leiter der Gemeindeformation durchgeführt, und wenn der bestimmte Beamte die Befugnisse des Leiters der örtlichen Verwaltung ausübt , der Vorsitzende des Vertretungskörpers der Gemeindeformation, der von diesem aus seiner Mitte gewählt wird.

15. Ausgaben für die Sicherstellung der Tätigkeit des Vertretungsorgans der Gemeinde sind im lokalen Haushalt als separate Linie gemäß der Ausgabenklassifizierung der Haushalte der Russischen Föderation vorgesehen.

Die Verwaltung und (oder) Verfügung des Vertretungsorgans der Gemeinde oder einzelner Abgeordneter (Gruppen von Abgeordneten) in irgendeiner Form von Mitteln des kommunalen Haushalts im Prozess ihrer Ausführung ist nicht zulässig, mit Ausnahme der Mittel des kommunalen Haushalts, die zur Sicherstellung der Tätigkeit bestimmt sind der Gemeindevertretung und Abgeordneten .

16. Die Befugnisse des Vertretungsorgans einer Gemeindeformation können ungeachtet des Verfahrens ihrer Bildung vorzeitig auf die in Artikel 73 dieses Bundesgesetzes vorgesehene Weise und aus den Gründen beendet werden. Die Befugnisse der Vertretung der Gemeinde werden ebenfalls beendet:

1) wenn die besagte Körperschaft beschließt, sich aufzulösen. In diesem Fall wird die Entscheidung über die Selbstauflösung in der durch die Satzung der Gemeinde vorgeschriebenen Weise getroffen;

2) im Falle des Inkrafttretens der Entscheidung des Obersten Gerichts der Republik, des Territoriums, des Bezirks, der Stadt von föderaler Bedeutung, des autonomen Gebiets bzw. des autonomen Bezirks über die Unzuständigkeit dieser Zusammensetzung der Abgeordneten des Vertretungsorgans der Gemeinde, auch im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Abgeordneten von ihren Befugnissen;

3) bei einer nach § 13 Teile 3, 4-7 dieses Bundesgesetzes durchgeführten Umwandlung einer Gemeindeformation sowie bei der Aufhebung einer Gemeindeformation;

4) im Falle des Verlustes durch die Regelung des Status einer Gemeindeformation im Zusammenhang mit ihrer Verschmelzung mit dem Stadtbezirk;

5) bei einer Erhöhung der Wählerzahl einer Gemeindeformation um mehr als 25 Prozent, die durch eine Änderung der Grenzen der Gemeindeformation oder durch die Zusammenlegung einer Siedlung mit einem Stadtteil eingetreten ist.

Die Satzung des Gemeindeverbandes kann das vorzeitige Erlöschen der Befugnisse des Vertretungsorgans des Gemeindeverbandes für den Fall der Verletzung der Frist zur Erteilung des Gemeindeausweises vorsehen Rechtsakt, die für die Umsetzung der Entscheidung erforderlich ist, die durch die direkte Willensbekundung der Bürger getroffen wird.

17. Das vorzeitige Erlöschen der Befugnisse des Vertretungsorgans der Gemeinde hat das vorzeitige Erlöschen der Befugnisse seiner Abgeordneten zur Folge.

18. Im Falle des vorzeitigen Erlöschens der Befugnisse eines Vertretungsorgans einer Gemeindeformation, das aus direkt von der Bevölkerung gewählten Abgeordneten besteht, finden innerhalb der durch Bundesgesetz festgelegten Fristen vorgezogene Wahlen zu dem bestimmten Vertretungsorgan statt.

19. Im Falle des vorzeitigen Erlöschens der Befugnisse der gemäß Abs. 1 des Teils 4 dieses Artikels gebildeten Gemeindevertretung sind die Vertretungen der jeweiligen Siedlungen verpflichtet, andere Abgeordnete in die Vertretung zu wählen des Gemeindebezirks innerhalb eines Monats.

1. Das Vertretungsorgan der Gemeinde ist ein Kollegialorgan, das die Interessen der Bevölkerung der Gemeinde vertritt und ausschließlich befugt ist, in ihrem Namen eine Reihe von Entscheidungen zu treffen.

Eine Gemeindeformation kann nicht mehrere Vertretungsorgane haben. Das Hauptmerkmal einer Volksvertretung ist, dass sie als gewählte Körperschaft allein in ihrer Person alle vereint lokale Bevölkerung und von dieser Bevölkerung ermächtigt, zu entscheiden kritische Fragen seine Lebenstätigkeit.

Es gibt aber auch andere Beispiele aus der Praxis. So wurde am 8. Dezember 2008 der Abgeordnetenrat des Stadtbezirks Solnechnogorsk des Moskauer Gebiets (auf der Grundlage von § 1, Teil 4, Artikel 35 des kommentierten Gesetzes) aus den Leitern der beteiligten Siedlungen gebildet des Magistrats und Abgeordnete der Vertretungskörperschaften dieser Siedlungen. Am 1. März 2009 wurde der Abgeordnetenrat des Stadtbezirks Solnechnogorsk des Moskauer Gebiets (auf der Grundlage von Artikel 35 Absatz 2 Teil 4 desselben Gesetzes) bei Kommunalwahlen auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts gebildet durch geheime Abstimmung. Beide Abgeordnetenräte nutzten einen Rechtskonflikt und begannen, ihre Befugnisse auszuüben. Der Staatsanwalt der Region Moskau beantragte beim Gericht, die erste Zusammensetzung des Abgeordnetenrates des Stadtbezirks Solnechnogorsk (gebildet im Dezember 2008) als unzuständig anzuerkennen. Der Staatsanwalt verwies auf die Rechtswidrigkeit der Bildung dieser Zusammensetzung des Abgeordnetenrates, da gegen das Bildungsverfahren verstoßen wurde: Er wurde vor Ablauf der im Gesetz vorgesehenen Zweijahresfrist und nicht auf der Grundlage des allgemeinen geheimen Wahlrechts gebildet Abstimmung.

20. März 2009 Moskau Landgericht Das Verfahren in der Zivilsache wurde auf Antrag der regionalen Staatsanwaltschaft eingestellt. Nach Ansicht des Gerichts unterliegt der Antrag der Staatsanwaltschaft keiner Prüfung und Entscheidung in der Art und Weise Zivilverfahren, da das kommentierte Gesetz ein quantitatives Kriterium für die Unzuständigkeit der Zusammensetzung des Vertretungsorgans vorsieht, das das einzige ist. 13. Mai 2009 Justizrat an zivile Angelegenheiten Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hob das rechtswidrige Urteil auf und verwies die Zivilsache zur Prüfung in der Sache an das Moskauer Regionalgericht zurück. Nach erneuter Prüfung des Falls erfüllte das Moskauer Regionalgericht die Forderungen des Staatsanwalts und erkannte den im Dezember 2008 gebildeten Abgeordnetenrat des Stadtbezirks Solnechnogorsk als unzuständig an. Kraft (Laut den Materialien der Website: http://www.mosoblproc.ru.).

Die kommentierten Bestimmungen enthalten wichtige Normen, die die Zuständigkeit des Vertretungsorgans und seiner Sitzungen regeln. So kann das Vertretungsorgan einer Gemeindeformation seine Befugnisse ausüben, wenn mindestens zwei Drittel der festgesetzten Zahl der Abgeordneten gewählt sind. Eine Sitzung des Vertretungsorgans einer Gemeindeformation kann nicht als sachkundig angesehen werden, wenn weniger als 50 % der gewählten Abgeordneten anwesend sind.

Sitzungen des Vertretungsorgans der Gemeinde finden mindestens alle drei Monate statt. Das neu gewählte Vertretungsorgan der Gemeinde versammelt sich zur ersten Sitzung innerhalb der in der Satzung der Gemeinde festgelegten Frist, die 30 Tage ab dem Datum der Wahl des Vertretungsorgans der Gemeinde in der zuständigen Zusammensetzung nicht überschreiten darf. Gemäß Teil 3 der Kunst. 43 des kommentierten Gesetzes werden die Beschlüsse des Vertretungsorgans der Gemeinde, die die auf dem Gebiet der Gemeinde verbindlichen Regeln festlegen, mit der Mehrheit der Stimmen der festgelegten Anzahl von Abgeordneten des Vertretungsorgans der Gemeinde angenommen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2-3. In Teil 2, 3 Kunst. 35 regelt die Merkmale der Bildung von Vertretungskörperschaften von Siedlungen. Das Vertretungsorgan der Siedlungen besteht aus Abgeordneten, die bei Kommunalwahlen gewählt werden. Dieses Organ wird nicht gebildet, wenn die Zahl der wahlberechtigten Einwohner der Siedlung weniger als 100 Personen beträgt. In diesem Fall werden die Befugnisse der Volksvertretung durch die Versammlung der Bürgerinnen und Bürger ausgeübt. Diese Regel wird in 82 Gemeinden auf dem Territorium von 21 Teileinheiten der Russischen Föderation angewendet. Gleichzeitig befinden sich 34 Gemeinden in Fernost Bundesland, und 25 im Föderationskreis Sibirien. Die meisten dieser Gemeinden befinden sich auf dem Territorium der Republik Sacha (Jakutien), der Gebiete Krasnojarsk und Chabarowsk - 14, 13 und 11 bzw. (Siehe: Chromow D.R. Umsetzung der Reform der kommunalen Selbstverwaltung//Praxis Gemeindeverwaltung. 2008. Nr. 3. S. 7.).

4-5. Die Bildung einer Gemeindevertretung hat bestimmte Besonderheiten. Es wurde versucht, die Vertretung aller innerhalb der Grenzen des Gemeindebezirks gelegenen Siedlungen unabhängig von der in den Siedlungen lebenden Bevölkerung anzugleichen. Zugleich wird nichts über die Besonderheiten der bezirklichen Vertretung der in bezirksfreien Zwischensiedlungsgebieten lebenden Bevölkerung gesagt.

Das kommentierte Gesetz sieht zwei Möglichkeiten zur Bildung einer Gemeindevertretung vor:

- aus den Leitern der zum Stadtbezirk gehörenden Siedlungen und aus den Abgeordneten der Vertretungsorgane dieser Siedlungen (Bildung durch Delegation);

bei Kommunalwahlen.

Darüber hinaus wird „standardmäßig“ die zweite Methode angewendet - die Bildung einer Vertretung des Gemeindebezirks bei Kommunalwahlen. Gleichzeitig darf die Zahl der aus einer Siedlung gewählten Abgeordneten zwei Fünftel der festgelegten Zahl der Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks nicht überschreiten. Dieses Verfahren kann geändert werden, frühestens jedoch zwei Jahre nach Beginn der Tätigkeit der so gebildeten Bezirksvertretung.

Die Kreisvertretung wird aus den Gemeindevorstehern und Abgeordneten gebildet, wenn innerhalb eines Jahres nach der entsprechenden Initiative mindestens zwei Drittel der kreisangehörigen Gemeinden diesen Beschluss unterstützen. Eine Initiative zur Bildung einer Vertretungskörperschaft eines Gemeindebezirks wird durch einen Beschluss einer Vertretungskörperschaft formalisiert, die innerhalb der Grenzen des Gemeindebezirks einer Siedlung angesiedelt ist. Im Beschluss der Volksvertretung heißt es:

- die vorgeschlagene Norm der Vertretung der Abgeordneten der Vertretungskörperschaften der Siedlungen in der Vertretungskörperschaft des Stadtbezirks;

- der Tag des Arbeitsbeginns der nach dem festgelegten Verfahren gebildeten Vertretung des Gemeindebezirks.

Diese Beschlüsse der Siedlungsvertretungen zur Unterstützung der Initiative zur Bildung einer Kreisvertretung durch Delegation werden der Kreisvertretung zugestellt. Die Bezirksvertretung führt über diese Beschlüsse Protokoll und beschließt über das Ergebnis der Prüfung der Initiative. Der Beschluss der Vertretung des Gemeindebezirks bestimmt:

– repräsentative Gremien von Siedlungen, die diese Initiative unterstützt haben;

- die Zahl der Vertreter jeder Siedlung in der durch Delegation gebildeten Vertretung des Gemeindebezirks;

- der Tag des Arbeitsbeginns der bestimmten Vertretungsbehörde. Dieser Beschluss wird den Vertretungsorganen der zum Stadtbezirk gehörenden Siedlungen übermittelt und muss innerhalb eines Monats nach seiner Annahme in der in der Satzung des Stadtbezirks vorgeschriebenen Weise veröffentlicht werden.

Nach Angaben des russischen Ministeriums für regionale Entwicklung im Jahr 170 kommunale Bereiche(9,4 % der Stadtbezirke) Die Volksvertretung wird durch die Entsendung der Siedlungsvorsteher und Stellvertreter der Siedlungsvertretungen gebildet. Diese Methode zur Bildung einer Vertretung eines Gemeindebezirks wird in allen Gemeindebezirken von Belgorod angewendet, Leningrader Gebiete, der Kabardino-Balkarischen Republik, der Republik Tatarstan, in 25 von 26 Stadtbezirken des Stawropol-Territoriums. In 1.631 kreisfreien Städten (90,6 % der kreisfreien Städte) erfolgt die Bildung einer Kreisvertretung durch Wahl bei Kommunalwahlen. In 60 Gebietskörperschaften der Russischen Föderation werden bei Kommunalwahlen Vertretungskörperschaften aller Stadtbezirke gebildet. Interessant scheint die Praxis der Republik Karelien und der Region Tjumen zu sein, in der in 60 % der kommunalen Bezirke die Vertretungsorgane durch Delegation und in 40 % der Bezirke durch die Gemeinde gebildet werden Wahlen (Informationen des Ministeriums für regionale Entwicklung Russlands „Vorläufige Ergebnisse Übergangsphase Umsetzung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2003 Nr. 131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“)..

Gegenwärtig zeichnet sich in einer Reihe von Gebietskörperschaften der Russischen Föderation ein Trend ab, der mit Versuchen verbunden ist, von der Bildung eines Vertretungsorgans eines Gemeindebezirks bei Kommunalwahlen zur Bildung durch Delegation überzugehen. In den meisten Fällen führt dies zu Rechtsstreitigkeiten.

Damit erkannten die Gerichte eine andere Abfolge von Klagen als rechtmäßig an. In manchen Fällen unter Bezugnahme auf Art. 44 des kommentierten Gesetzes erfordern Änderungen der Satzung des Stadtbezirks, was bedeutet, dass diese Änderungen erst nach Ablauf der Befugnisse der derzeitigen Zusammensetzung des Vertretungsorgans des Stadtbezirks in Kraft treten. Bezirk (Siehe Resolution Verfassungsgericht der Republik Karelien vom 3. Mai 2007 „Über den Fall der Überprüfung der Einhaltung der Verfassung der Republik Karelien Beschlüsse des Bezirksrats der kommunalen Selbstverwaltung Suojärvi vom 4. Juli 2006 „Über die Genehmigung der vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen zur Satzung der Gemeindeformation „Bezirk Suojärvi“ der Republik Karelien“ teilweise Änderungen von Teil 1 von Artikel 18 dieser Satzung im Zusammenhang mit der Berufung von Galina Georgievna Morozova.“). In anderen Fällen wird es als rechtmäßig anerkannt, zunächst auf Initiative der Siedlungen Umwandlungen vorzunehmen und erst dann Satzungsänderungen vorzunehmen, Festsetzung neuer Weg Bildung eines Vertretungsorgans (Artikel 35 des kommentierten Gesetz) (Siehe das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 8. Oktober 2008 im Fall Nr. 4-G08-35 (Gebiet Moskau).).

Unklar ist auch die Position der Gerichte bei der Entscheidung, ob die Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation in den Gesetzen der Teilstaaten der Russischen Föderation, die die Merkmale der Bildung der Selbstverwaltungen der neu gebildeten Gemeindebezirke regeln, solche verwenden können Verfahren als Gründung durch Delegation nach Art. 1 Abs. 4 Art. 35 gegeben Gesetz (Siehe die Urteile des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 31. August 2005 in der Rechtssache Nr. 30-G05-4 (Karachai-Tscherkessische Republik), vom 9. März 2005 in der Rechtssache Nr. 19-G05-1 (Stavropol Territorium), vom 2. August 2006 in der Sache Nr. 33-Г06-12 (Gebiet Leningrad).).

Dieser Konflikt wurde Ende 2009 durch entsprechende Textänderungen des kommentierten Teils gelöst. Das ist derzeit vorgesehen gegebenen Auftrag Die Bildung einer Kreisvertretung (d. h. die Bildung durch Delegation) wird innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem die entsprechende Kreisvertretung ihre Arbeit aufnimmt, in der Satzung des Gemeindebezirks festgelegt. Innerhalb derselben Frist beschließt die Kreisvertretung, die Kreissatzung an die Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 anzupassen. 36 des kommentierten Gesetzes.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass bei Beschlussfassung über die Bildung einer Kreisvertretung durch Delegation Wahlen zur Kreisvertretung nicht anberaumt werden. Diese Regel wird dazu beitragen, Konflikte im Zusammenhang mit der Entstehung von zwei nach unterschiedlichen Verfahren gebildeten Vertretungskörperschaften zu vermeiden, wie dies im Bezirk Solnetschnogorsk in der Region Moskau der Fall war.

6-8. In Stunden 6-8, Kunst. § 35 des kommentierten Gesetzes enthält Anforderungen an die Bestimmung der Zahl der Mitglieder der Vertretungsorgane. Die Zahl der Abgeordneten der Gemeindevertretung richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde und dem Gemeindetyp.

Gleichzeitig begrenzte das kommentierte Gesetz die Zahl der Abgeordneten, die dauerhaft Tätigkeiten ausüben können. Nicht mehr als 10% der Abgeordneten der festgelegten Anzahl der Vertretungsorgane der Gemeinde können dauerhaft arbeiten, und wenn die Anzahl der Vertretungsorgane der Gemeinde weniger als 10 Personen beträgt - 1 Abgeordneter.

Nach Angaben des Ministeriums für regionale Entwicklung Russlands beträgt die Gesamtzahl der Abgeordneten der Vertretungsorgane 251,8 Tausend Personen. Von der angegebenen Zahl wurden am 1. März 2009 248,4 Tausend Abgeordnete (98,5 %) gewählt. In Stadtbezirken wurden 94,9% der Abgeordneten der festgelegten Zahl gewählt, in Stadtbezirken - 97,3, in städtischen Siedlungen - 96,6, in ländliche Siedlungen- 98,3 %. 7968 Abgeordnete arbeiten fest oder 3,2 % gesamt gewählt Abgeordnete (Informationen des Ministeriums für regionale Entwicklung Russlands.).

9. Die Vertretung der Gemeinde hat die Rechte einer juristischen Person. Näheres zum Begriff der juristischen Person, den Besonderheiten der Rechtsform, der Rechtseinräumung einer juristischen Person finden Sie im Kommentar zu Art. 41.

10. Das Vertretungsorgan der Gemeinde ist seit jeher mit ausschließlicher Zuständigkeit ausgestattet. Darüber hinaus wurde im Vergleich zum Bundesgesetz vom 28. August 1995 Nr. 154-FZ „Über die allgemeinen Organisationsprinzipien der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ die ausschließliche Zuständigkeit des Vertretungsorgans erweitert.

Angelegenheiten der ausschließlichen Zuständigkeit einer Volksvertretung sind Angelegenheiten, die keiner Volksabstimmungen, Meinungsumfragen, öffentlichen Diskussionen in den Medien, bei Versammlungen und Versammlungen der Bürgerinnen und Bürger bedürfen und bei denen nur die Volksvertretungen der Gemeinden zu entscheiden haben und die kein Recht haben andere zu entscheiden Orgel (Siehe: Podsumkova A.A., Chanov S.E.