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Anteil am Gesamteigentum von mcd. Wie berechnet sich der Anteil des Eigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum in einem Mehrfamilienhaus? Wie ist die gerichtliche Praxis zu diesem Thema? Änderung der Größe der Anteile im gemeinsamen Besitz

1. Teilen Sie rechts Allgemeingut An Allgemeingut v Wohngebäude Der Eigentümer der Räumlichkeiten in diesem Haus ist proportional zur Größe der Gesamtfläche der angegebenen Räumlichkeiten.

2. Der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum des Mehrfamilienhauses des Eigentümers der Räumlichkeiten in diesem Gebäude folgt dem Schicksal des Eigentumsrechts an diesen Räumlichkeiten.

3. Bei der Übertragung des Eigentums einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus entspricht der Anteil am Miteigentum des neuen Eigentümers an diesem Gebäude an diesem Gebäude dem Anteil am Miteigentum an diesem Gemeinschaftseigentum von der bisherige Eigentümer dieser Räumlichkeiten.

4. Der Eigentümer der Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus hat keinen Anspruch auf:

1) die Sachaufteilung seines Anteils am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus durchführen;

2) seinen Anteil am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus zu veräußern sowie andere Handlungen vorzunehmen, die die Übertragung dieses Anteils getrennt vom Eigentum an diesen Räumlichkeiten zur Folge haben.

Bemerkungen zu Art.-Nr. 37 ZhK RF


1. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. 289 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation besitzt der Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zusammen mit den ihm gehörenden Räumlichkeiten auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum des Hauses. Diese Regel gilt gleichermaßen für Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäude... Der angegebene Anteil des Eigentümers ist proportional zur Größe der ihm gehörenden Räumlichkeiten in diesem Haus.

Die Ermittlung der Höhe des Miteigentumsanteils am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus ist unabdingbar. Die Größe obligatorische Zahlungen für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums sowie die Teilnahme an der Abstimmung über Hauptversammlung bestimmt im Verhältnis zum Anteil am Miteigentumsrecht am Gesamteigentum Wohngebäude.

2. Ein Anteil am Miteigentumsrecht an einem Mehrfamilienhaus kann vom Eigentümer der Räumlichkeiten nur gleichzeitig mit der Eigentumsübertragung der Wohnung veräußert werden (Artikel 290 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Dieses Gesetz legt dieselbe Struktur für die Übertragung des Eigentums auf einen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus fest. Ein Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum am gemeinschaftlichen Eigentum ist integraler Bestandteil der Räumlichkeiten und folgt immer dem Schicksal des Eigentumsrechts daran. Bei einem Eigentümerwechsel des Grundstücks entspricht der Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus mit dem neuen Grundstückseigentümer stets dem Anteil des bisherigen Eigentümers an diesem Grundstück.

3. Das Bürgerliche Gesetzbuch RF schreibt vor, dass ein Teilnehmer am allgemeinen geteilter Besitz hat das Recht, seinen Anteil nach eigenem Ermessen zu verkaufen, zu spenden, zu vererben, zu verpfänden oder auf andere Weise über seinen Anteil am Gesamtgut zu verfügen (Artikel 246 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), die Trennung seines Anteils vom Gesamtgut zu verlangen (Artikel 252 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das gemeinsame Eigentum kann auch zwischen den Beteiligten einvernehmlich aufgeteilt werden (Artikel 252 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus haben bei der Veräußerung eines Anteils am Miteigentum die verbleibenden Miteigentumsanteile Vorkaufsrecht Erwerb dieser Aktie (Artikel 250 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Diese Regeln können nicht auf Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus angewendet werden. Dies ist auf den Zweck des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus zurückzuführen.

Erstens kann ein Mehrfamilienhaus nicht als eigenständiger Eigentumsgegenstand angesehen werden, da die Räumlichkeiten darin eigenständige Rechtsgegenstände in einem Mehrfamilienhaus sind. Das Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses ist ein Komplex, dessen einzelne Teile kein eigenständiger Rechtsgegenstand sind. Treppen, Hauswände, Dächer, Aufzüge, technische Geräte und sonstiges Eigentum sind nicht als eigenständige Eigentumsgegenstände zu erkennen. Das Gemeinschaftseigentum des Hauses ist ein Komplex Immobilie, und seine Teile sind für die Wartung, Verwendung und den Zugang zu Räumlichkeiten bestimmt. Das Gemeinschaftseigentum des Hauses ist eng mit dem Zweck der Räumlichkeiten verbunden. Der Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum eines Mehrfamilienhauses folgt immer dem Schicksal der Räumlichkeiten im Gebäude. V in diesem Fall Wohnungseigentümer können keine Sacheinlage aufteilen und gemeinsames Eigentum zwischen Wohnungseigentümern aufteilen.

Da zweitens ein Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum eines Hauses kein eigenständiger Gegenstand zivilrechtlicher Transaktionen sein kann (Artikel 290 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation), kann er nicht separat veräußert werden.

Drittens haben die verbleibenden Wohnungseigentümer beim Verkauf oder Tausch von Wohngebäuden als Miteigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum des Hauses kein Recht Vorzugskauf, da Gegenstand der Transaktion in diesem Fall ein bestimmter Raum im Haus ist und der Anteil am gemeinsamen Eigentum eines Mehrfamilienhauses dem Schicksal dieses Raumes folgt.

  • Enzyklopädie der Justizpraxis. Bestimmung der Anteile am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus (Art. 37 ÖGB)
  • 1. Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses
    • 1.1. Gemeingut umfasst alle Sachen, die nicht in Sachleistungen zugeteilt sind, keinen Eigentumseigentümer haben, für die Wartung, Instandhaltung und den Zugang zu Räumlichkeiten bestimmt sind, d.h. hat einen Nebenzweck und dient mehr als einem Raum
    • 1.2. Das Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses kann nicht als eigenständiger Rechtsgegenstand dienen
    • 1.3. Das Grundstück unter einem Mehrfamilienhaus ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, ist mit diesem untrennbar verbunden und kann nicht unabhängig bewertet und veräußert werden
    • 1.4. Das Grundstück unter dem Wohnhaus ist unteilbar
  • 2. Recht auf gemeinsames Miteigentum am Gemeinschaftseigentum
    • 2.1. Die Rechte an dem Grundstück unter dem Mehrfamilienhaus erwachsen den Wohnungseigentümern ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Eigentums an der Wohnung, und wenn das Grundstück nicht gebildet wird - ab dem Zeitpunkt der Grundstücksbildung
    • 2.2. Das Grundstück unter einem Mehrfamilienhaus wird den Eigentümern von Räumlichkeiten aufgrund des Rechts des gemeinsamen Miteigentums ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung des Rechts der Teilnehmer am gemeinsamen Bau auf das Objekt des gemeinsamen Baus übertragen
    • 2.3. Das Recht auf gemeinschaftliches Miteigentum am Gemeinschaftseigentum kann nicht ohne Zustimmung aller Grundstückseigentümer veräußert werden
    • 2.4. Für HOAs gelten auch die Regeln für die Bestimmung von Anteilen am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus
    • 2.5. Nach geltendem Recht wird der Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus bestimmt und nicht der reale Anteil an einer materiellen Sache
    • 2.6. Die Höhe des Anteils der Eigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Grundstück und die Fläche der ihnen gehörenden Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus wird bei der Erstellung eines Mehrfamilienhauses und der erstmaligen Aufteilung der Räumlichkeiten bestimmt
    • 2.7. Bei der Bestimmung des Anteils jedes Eigentümers am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum werden nicht individualisierte Grundstücksflächen und Grundstücksflächen, die Teil des Gemeinschaftseigentums sind, nicht berücksichtigt.
    • 2.8. Die Miteigentümer haben ein unbeschränktes Recht, das Verfahren zur Nutzung des Grundstücks, auf dem sich das Mehrfamilienhaus befindet, zu bestimmen
    • 2.9. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Eigentümer von Grundstücken in einem Mehrfamilienhaus einen gemeinsamen Anteil an einem Grundstück im Rahmen eines solchen Hauses haben, gilt der zwischen dem Bauträger und dem öffentlichen Eigentümer geschlossene Pachtvertrag für dieses Grundstück als beendet
    • 2.10. Für den Umbau von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus von Wohnungseigentümern auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Miteigentums ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich
    • 2.11. Wenn sich während des Wiederaufbaus eines Objekts die Gesamtfläche der in einem Mehrfamilienhaus befindlichen Räumlichkeiten ändert, dann die Größe der Anteile am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum anderer Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden von auch dieses Gebäude ändert sich.
  • 3. Andere Probleme
    • 3.1. Teil 4 der Kunst. 37 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation auf den Streit über die Diskrepanz zwischen der Entscheidung über die Verteilung von Parkplätzen ist nicht anwendbar
    • 3.2. Die Beschlagnahme von Wohnräumen aufgrund des untrennbaren Verhältnisses von Wohngebäude und Miteigentumsanteil an einem Mehrfamilienhaus impliziert die gleichzeitige Beschlagnahme und Anteile
    • 3.3. Der Anteil am Eigentum am gemeinschaftlichen Eigentum des Gebäudes kann nicht getrennt vom Eigentumsrecht an den darin befindlichen Räumlichkeiten bestehen, was auf die Unmöglichkeit der Veräußerung des gepfändeten Eigentums und die eigenständige Eintragung des Eigentumsrechts an einzelne Elemente Allgemeingut
    • 3.4. Das Verhältnis des Anteils am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus zur Größe der Gesamtfläche der eigentumsrechtlichen Räumlichkeiten an einem Mehrfamilienhaus wird vermutet, wenn kein Beschluss des Generals vorliegt Eigentümerversammlung oder sonstige Vereinbarung aller Beteiligten am gemeinsamen Eigentum am Gemeinschaftseigentum
    • 3.5. Der Anschluss eines Teils des gemeinsamen Eigentums eines Mehrfamilienhauses an Ihre Wohnung (das Mehrfamilienhaus (Aufzug) Halle im Treppenhaus) kann nur dann als rechtsgültig anerkannt werden, wenn eine Entscheidung der Eigentümer der Räumlichkeiten im Gebäude vorliegt
    • 3.6. Ein Quadratmeter als Maßeinheit für die Gesamtfläche einer Wohnung dient nicht nur zur Ermittlung des Eigentümeranteils am gemeinsamen Eigentum eines Mehrfamilienhauses, sondern auch zur Differenzierung von Zahlungen für die Instandhaltung und Reparatur dieser Immobilie
    • 3.7. Der Anteil der obligatorischen Aufwendungen für die Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus bestimmt sich nach dem Anteil des angegebenen Eigentümers am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum, der wiederum proportional zur Größe der Gesamtfläche des ihm gehörende Räumlichkeiten
    • 3.8. Die Struktur der Zahlung für die Wohnung und Versorgungsunternehmen eine Gebühr für die Instandhaltung und Reparatur einer Wohnung umfasst, deren Bestandteile eine Gebühr für Dienstleistungen für die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses und eine Gebühr für die Instandhaltung sind, Wartung Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus, während die Gesetzgebung keine Möglichkeit vorsieht, andere Reihenfolge Berechnung der angegebenen Elemente
    • 3.9. Die Verwaltungsgesellschaft muss die Höhe der tatsächlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums entstanden sind, nicht nachweisen und sie einem der Eigentümer der Räumlichkeiten zuordnen

Enzyklopädie der Justizpraxis
Bestimmung von Anteilen am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus
(Art. 37 ÖG)


1. Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses


1.1. Gemeingut umfasst alle Sachen, die nicht in Sachleistungen zugeteilt sind, keinen Eigentumseigentümer haben, für die Wartung, Instandhaltung und den Zugang zu Räumlichkeiten bestimmt sind, d.h. hat einen Nebenzweck und dient mehr als einem Raum


In einem Mehrfamilienhaus werden alle Grundstücke, die nicht gegen Sachwerte zugeteilt werden, keinen Eigentumseigentümer haben und für Wartung, Service und Zugang zu Räumlichkeiten bestimmt sind, als gemeinsam bezeichnet. Sonstige Nichtwohnräume, die zur selbständigen Nutzung bestimmt sind, sind unbewegliche Sachen als selbständige Gegenstände Bürgerrechte, wobei sich ihre Rechtsordnung von Rechtsordnung Räumlichkeiten in Absatz 1 der Kunst eingerichtet. 290 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation und Teil 1 des Artikels 36 des LC RF.


1.2. Das Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses kann nicht als eigenständiger Rechtsgegenstand dienen


Die geltende Gesetzgebung verbietet unmittelbar die Zuteilung eines Anteils am Gemeinschaftseigentum, das sich in einem Mehrfamilienhaus befindet, und weist auf die Notwendigkeit der gemeinsamen Nutzung dieses Eigentums hin, um die Bedürfnisse der Mitglieder der Partnerschaft und anderer Hausbesitzer, die sich auf ihrem Territorium befinden, zu decken. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden hat das Gericht die Befriedigung der Widerklage begründeterweise abgelehnt, da die streitige Sache zum Gesamtgut der HOA gehört und der Befriedigung der Bedürfnisse der Gesellschafter und anderer in ihrem Hoheitsgebiet ansässiger Wohnungseigentümer dient Gemeinschaftseigentum für einen Eigentümer des Grundstücks mit dem Haus kann nicht einem eigenständigen Rechtsgegenstand dienen.


1.3. Das Grundstück unter einem Mehrfamilienhaus ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, ist mit diesem untrennbar verbunden und kann nicht unabhängig bewertet und veräußert werden


Das erstinstanzliche Gericht kam zu dem begründeten Schluss, dass das Gemeinschaftseigentum im Mehrfamilienhaus und Grundstück eines Mehrfamilienhauses, das Bestandteil des gemeinschaftlichen Eigentums der Eigentümer der Räumlichkeiten eines Mehrfamilienhauses ist, untrennbar mit diesem verbunden und nicht unabhängig verwertbar und veräußerbar sind, keinen eigenständigen Umsatz haben.


Das Grundstück unter einem Mehrfamilienhaus ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, ist mit diesem untrennbar verbunden, wie auch anderes Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus, hat keinen eigenständigen Konsumwert und keinen anderen Zweck, außer der Bewirtschaftung von Wohngebäuden und Nichtwohnräume in diesem Gebäude und können nicht unabhängig bewertet und veräußert werden.


Das Gericht erster Instanz weigerte sich, den Rückzahlungsanteil auf dem Grundstück unter dem Mehrfamilienhaus zurückzufordern, und wies darauf hin, dass das Gemeinschaftseigentum in dem Mehrfamilienhaus und das Grundstück unter dem Mehrfamilienhaus, das Bestandteil des Gemeinschaftseigentums der Eigentümer von die Räumlichkeiten des Mehrfamilienhauses, untrennbar mit diesem verbunden sind und nicht unabhängig bewertet und veräußert werden können, der eigenständigen Umsatzfähigkeit beraubt sind.



2.4. Für HOAs gelten auch die Regeln für die Bestimmung von Anteilen am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus


Der Anteil am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus sollte auf der Grundlage der Gesamtfläche (Flächenaggregation) der Räumlichkeiten aller Eigentümer des entsprechenden Gebäudes berechnet werden, dh Wohn- und Nichtwohnräume, die individualisierte Immobilie. Bei der Ermittlung des Anteils jedes Eigentümers werden Grundstücksflächen, die kein Individualeigentum sind, und Grundstücksflächen, die Teil des Gemeinschaftseigentums sind, nicht berücksichtigt. Daher sollte bei der Bestimmung des Anteils des Eigentümers von der Fläche des Grundstücks ausgegangen werden, im Besitz des Eigentümers, und die Gesamtfläche aller Wohn- und Nichtwohnräume dieses Mehrfamilienhauses, registriert auf der Grundlage des Eigentums, unter Berücksichtigung der Daten des Registers der Eigentümer von Räumlichkeiten im Haus.


Der Anteil am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus sollte auf der Grundlage der Gesamtfläche (Flächenaggregation) der Räumlichkeiten aller Eigentümer des entsprechenden Gebäudes berechnet werden, dh Wohn- und Nichtwohnräume, die individualisierte Immobilie. Bei der Ermittlung des Anteils jedes Eigentümers werden Grundstücksflächen, die kein Individualeigentum sind, und Grundstücksflächen, die Teil des Gemeinschaftseigentums sind, nicht berücksichtigt.


Der Anteil am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus sollte auf der Grundlage der Gesamtfläche (Flächenaggregation) der Räumlichkeiten aller Eigentümer des entsprechenden Gebäudes berechnet werden, dh Wohn- und Nichtwohnräume, die individualisierte Immobilie. Bei der Ermittlung des Anteils jedes Eigentümers werden Grundstücksflächen, die kein Individualeigentum sind, und Grundstücksflächen, die Teil des Gemeinschaftseigentums sind, nicht berücksichtigt.


Der Anteil des Eigentümers der Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum ist proportional zur Größe der Gesamtfläche der ihm gehörenden Räumlichkeiten (Artikel 37 Teil 1 des Wohnungsgesetzbuchs). Russische Föderation).

Im Sinne der vorstehenden Rechtsnormen ist der Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus nach der Gesamtfläche (Flächensumme) der Räumlichkeiten aller Eigentümer des entsprechenden Gebäudes zu berechnen, d.h. Wohn- und Nichtwohngebäude, die individualisiertes Eigentum sind. Bei der Ermittlung des Anteils jedes Eigentümers werden die Fläche der Räumlichkeiten, die kein Individualeigentum sind, und die Fläche der Räumlichkeiten, die Teil des Gemeinschaftseigentums sind, nicht berücksichtigt.


2.8. Teilnehmer am gemeinsamen Eigentum haben nichts eingeschränktes Recht Bestimmen Sie das Verfahren zur Nutzung des Grundstücks, auf dem sich das Mehrfamilienhaus befindet


Aktuelle Gesetzgebung in Teil 4 der Kunst. 37 RF LC verbietet dem Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, seinen Anteil am Miteigentumsrecht in Sachleistungen zu verteilen, sieht jedoch keine Beschränkungen des Rechts vor, das Verfahren für die Nutzung des Grundstücks zu bestimmen, auf dem die Mehrfamilienhaus befindet sich zwischen den Beteiligten im gemeinsamen Miteigentum an diesem Grundstück.


2.9. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eigentümer von Grundstücken in einem Mehrfamilienhaus ein gemeinsames Eigentum an einem Grundstück im Rahmen eines solchen Hauses haben, gilt der zwischen dem Bauträger und dem öffentlichen Eigentümer geschlossene Pachtvertrag für dieses Grundstück als beendet


Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Art. 36 und das Wohnungsgesetzbuch der Russischen Föderation, ab dem Zeitpunkt, an dem die Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden in einem Mehrfamilienhaus einen gemeinsamen Anteilsbesitz an einem Grundstück im Rahmen eines solchen Hauses haben, ein vom Bauträger abgeschlossener Mietvertrag für dieses Grundstück und der öffentliche Eigentümer auf der Grundlage von Art. 413 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, da die Entstehung des Eigentums an den Räumlichkeiten nicht nur die Entstehung des Rechts auf gemeinsames Miteigentum am Grundstück, sondern auch die Übertragung des Rechts zur Verpachtung des Grundstücks an die Eigentümer mit sich bringt der Räumlichkeiten. Damit hat jede Person, die den Mietvertrag unterzeichnet hat, oder einer der Miteigentümer des Grundstücks das Recht, sich mit einem Antrag an die Verwaltung zu wenden staatliche Registrierung Beendigung des Mietverhältnisses.


2.10. Für den Umbau von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus von Wohnungseigentümern auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Miteigentums ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich


Streit appellieren wegen der Inkonsistenz der Entscheidung über die Verteilung von Parkplätzen bietet Artikel 37 Teil 4 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation keinen Grund für die Aufhebung der Gerichtsentscheidung.



Der Anteil am Miteigentumsrecht des Gemeinschaftseigentums an dem Mehrfamilienhaus des Eigentümers der Räumlichkeiten in diesem Gebäude ist proportional zur Größe der Gesamtfläche der genannten Räumlichkeiten und folgt dem Schicksal des Eigentums an den genannten Räumlichkeiten (Teil 1, 2 von Artikel 37 des Wohnungsgesetzes).

Somit legen die obigen Normen eine Regel fest, nach der das Verhältnis des Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus zur Größe der Gesamtfläche der eigentumsberechtigten Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus ist vorausgesetzt, dass vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes kein anderslautender Beschluss der Hauptversammlung der Grundstückseigentümer oder eine sonstige Vereinbarung aller Beteiligten am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus vorliegt.


3.5. Der Anschluss eines Teils des Gemeinschaftseigentums eines Mehrfamilienhauses an Ihre Wohnung (das Mehrfamilienhaus (Aufzug) Halle im Treppenhaus) kann nur dann als rechtsgültig anerkannt werden, wenn eine Entscheidung der Eigentümer der Räumlichkeiten im Gebäude vorliegt


Die Bundesgesetzgebung knüpft die Ermittlung der Eigentümeranteile am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus an die Größe der Gesamtfläche der Wohnung im Eigentum des Eigentümers. Die Maßeinheit für diesen Wert ist der Quadratmeter der Gesamtfläche der Wohnung. Darüber hinaus ist im Sinne der Bestimmungen [Abs. 1 Esslöffel. 37, Kunst. 39] des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation wird die vom Antragsteller bestrittene Maßeinheit in Form eines Quadratmeters der Gesamtfläche einer Wohnung nicht nur zur Bestimmung des Anteils des Eigentümers am Gemeinschaftseigentum einer Mehrfamilienhaus, sondern auch um Zahlungen für Wartung und Reparaturen zu differenzieren diese Liegenschaft abhängig von der Größe der Gesamtwohnfläche des Eigentümers.


3.7. Der Anteil der obligatorischen Aufwendungen für die Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus bestimmt sich nach dem Anteil des angegebenen Eigentümers am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum, der wiederum proportional zur Größe der Gesamtfläche des ihm gehörende Räumlichkeiten


Teil 1 von Artikel 37 der LC RF).


Der Anteil des Eigentümers der Räumlichkeiten in diesem Gebäude am Gemeinschaftseigentum am Mehrfamilienhaus ist proportional zur Größe der Gesamtfläche der genannten Räumlichkeiten (Teil 1 von Artikel 37 der RF LC) .

Aus der Analyse der Bestimmungen dieser Normen folgt, dass eine der Komponenten der Zahlungsstruktur für Wohngebäude und Versorgungsunternehmen die Zahlung für die Wartung und Reparatur von Wohngebäuden ist, deren Elemente wiederum die Zahlung für Dienstleistungen sind für die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses und die Zahlung für Wartung, laufende Reparatur gemeinsames Eigentum in einem Mehrfamilienhaus.

Gleichzeitig sieht die Gesetzgebung nicht die Möglichkeit vor, ein anderes Verfahren zur Berechnung der angegebenen Zahlungselemente für die Instandhaltung und Reparatur von Wohngebäuden festzulegen.


3.9. Die Verwaltungsgesellschaft muss die Größe nicht nachweisen tatsächliche Kosten aus ihr im Zusammenhang mit der Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums entstehen und diese in Bezug auf einen der Eigentümer der Räumlichkeiten hervorheben


Der Eigentümer eines Nichtwohngebäudes in einem Mehrfamilienhaus ist aufgrund der unmittelbaren Anweisung des Gesetzes verpflichtet, die Kosten für die Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums zu tragen, unabhängig davon, ob er Aufwendungen für den Unterhalt seiner eigenen Räumlichkeiten in einem Wohngebiet hat Einzeleigentum, und Nebenkosten.


Der Anteil des Miteigentumsrechts am Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus des Eigentümers der Räumlichkeiten bestimmt sich nach Artikel 37 Teil 1 des RF LC, dh im Verhältnis zur Größe der Gesamtfläche von ​die Räumlichkeiten des Eigentümers.

Von der Datenanalyse gesetzliche Regelungen Daraus folgt, dass die Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die keinen Vertrag über die Bewirtschaftung eines Mehrfamilienhauses abgeschlossen haben, verpflichtet sind, die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus zu tragen.

Da aufgrund der Natur des Rechtsverhältnisses zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums die Höhe der Ausgaben der Verwaltungsorganisation und die Höhe der Zahlung eines der Eigentümer der Räumlichkeiten nicht übereinstimmen, Verwaltungsgesellschaft darf die Höhe der tatsächlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums entstanden sind, nicht nachweisen und sie einem der Eigentümer der Räumlichkeiten zuordnen.

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Das Schicksal des Grundstücks, auf dem sich das Mehrfamilienhaus befindet, wird bei seiner Zerstörung durch Teil 6 der Kunst bestimmt. 36 LCD-HF.

Nach Art. 37 des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation hat jeder Eigentümer eines Wohnraums in einem Mehrfamilienhaus das Recht auf Miteigentum am gemeinsamen Eigentum des Gebäudes. Die Ermittlung des entsprechenden Anteils am Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses erfolgt durch das Verhältnis des Anteils an Wohnräumen und der Gesamtfläche des Hauses. Der Anteil jedes Hauseigentümers am Miteigentum am Gemeinschaftseigentum ist proportional zum Anteil der ihm gehörenden Grundstücke, gemessen in Quadratmetern.

Nach Teil 1 der Kunst. 36 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation besitzen die Eigentümer von Räumen in einem Mehrfamilienhaus auf der Grundlage des Gemeinschaftseigentums ein Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus. Das Wohnungsgesetzbuch der Russischen Föderation legt fest, dass der Anteil des Eigentümers der Räumlichkeiten in diesem Gebäude am Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus proportional zur Größe der Gesamtfläche der genannten Räumlichkeiten ist (Teil 1 von Artikel 37 der RF LC).

Vor der Verabschiedung des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation hatten die Eigentümer von Räumen in einem Mehrfamilienhaus die Möglichkeit, durch Beschluss der Hauptversammlung oder eine andere rechtliche Vereinbarung der Teilnehmer am Miteigentum an Gemeinschaftseigentum nach Art. neun Bundesgesetz vom 15.06.1996 Nr. 72-FZ "Über Wohnungseigentümergemeinschaften". Das Bundesgesetz vom 29. Dezember 2004 Nr. 189-FZ "Über die Verabschiedung des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation", das das oben genannte Gesetz über Wohnungseigentümergemeinschaften aufhebt, legt fest, dass der Anteil am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum in einer Mehrfamilienhaus ist proportional zur Gesamtfläche des Eigentums an Grundstücken in einem Mehrfamilienhaus, sofern nicht durch Beschluss der Hauptversammlung der Wohnungseigentümer oder eine andere Vereinbarung aller Beteiligten am gemeinsamen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus etwas anderes bestimmt ist vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes getroffen wurden. Das heißt, wenn die Eigentümer vor dem 1. März 2005 eine andere Art der Bestimmung dieser Anteile gewählt haben, verlieren ihre Entscheidungen auch nach Inkrafttreten des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation nicht ihre Gültigkeit.

Nach Teil 1 der Kunst. 41 ZhK RF an Eigentümer von Zimmern in Gemeinschaftswohnung gehören auf der Grundlage des gemeinsamen Anteilsbesitzes der Räumlichkeiten in dieser Wohnung, die dazu dient, mehr als ein Zimmer zu bedienen. Der Anteil am Miteigentumsrecht des Gemeinschaftseigentums in der Gemeinschaftswohnung des Eigentümers des Zimmers in dieser Wohnung ist proportional zur Größe der Gesamtfläche des besagten Zimmers (Teil 1 des Artikels 42 der RF LC) . Der Anteil am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum im Mehrfamilienhaus des Eigentümers des Zimmers in der in diesem Gebäude befindlichen Gemeinschaftswohnung ist proportional zur Summe der Gesamtfläche des besagten Zimmers und wird nach Maßgabe der am gemeinsamen Eigentumsrecht am gemeinsamen Eigentum in der Gemeinschaftswohnung dieses Eigentümers des Geländes teilhaben, das das Gemeinschaftseigentum in dieser Wohnung darstellt (Teil 2 des Artikels 42 der RF LC).

Angaben über die Höhe der gemeinschaftlichen Eigentumsanteile der Wohnungseigentümer in diesem Mehrfamilienhaus sind in den führungspflichtigen Registern der Wohnungseigentümer enthalten verwaltende Organisation, der Vorstand einer Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Wohnungs- oder Wohnungsbaugenossenschaft, eine andere spezialisierte Verbrauchergenossenschaft (Artikel 45 Teil 3.1 des RF LC).

Einige Beispiele aus Urteile zu den Fragen der Bestimmung des Anteils des Eigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus.

1. Die Eigentümer von Räumen in einem Mehrfamilienhaus haben das Recht, die Anerkennung des gemeinschaftlichen Miteigentums an einem im Register für eine Person eingetragenen Gemeinschaftsgut zu verlangen.

„Wenn das Gemeinschaftseigentum Eigentum der Eigentümer der Räumlichkeiten im Gebäude ist (z das Einzeleigentum am Gesamteigentum in das Register für eine Person eingetragen wird, haben die Eigentümer der Räumlichkeiten in diesem Gebäude das Recht, die Anerkennung des Rechts des gemeinsamen Miteigentums am Gesamteigentum zu verlangen. Das Gericht betrachtet diese Anforderung als ähnlich der Anforderung des Eigentümers, alle Verletzungen seiner Rechte zu beseitigen, die nicht mit der Entziehung des Eigentums verbunden sind (Artikel 304 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation) "- Beschluss des Plenums des Obersten des Schiedsgerichts RF vom 23. Juli 2009 Nr. 64 "Zu einigen Fragen der Praxis der Prüfung von Streitigkeiten über die Rechte von Grundstückseigentümern am gemeinsamen Eigentum des Gebäudes"

2. Die Rekonstruktion eines Objekts, die die Gesamtfläche der in einem Mehrfamilienhaus befindlichen Räumlichkeiten ändert, ändert die Größe der Anteile am gemeinsamen Eigentum am gemeinsamen Eigentum anderer Eigentümer von Wohn- und Nichtwohnräumen dieses Gebäudes.

3. Das Wohnungsgesetzbuch der Russischen Föderation definiert Anteile am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus und nicht einen echten Anteil an materielles Objekt.

4. Bei der Ermittlung des Anteils jedes Eigentümers am Miteigentumsrecht am Gesamteigentum werden nicht individualisierte Grundstücksflächen und Grundstücksflächen, die Teil des Gemeinschaftseigentums sind, nicht berücksichtigt.

„Bei der Ermittlung des Anteils jedes Eigentümers werden Grundstücksflächen, die kein Individualeigentum sind, und Grundstücksflächen, die Teil des Gemeinschaftseigentums sind, nicht berücksichtigt; bei der Ermittlung des Anteils des Eigentümers ist daher von der Fläche des Grundstücks des Eigentümers und der Gesamtfläche aller Wohn- und Nichtwohnräume dieses Mehrfamilienhauses auszugehen, die auf der Grundlage des Eigentums registriert sind , unter Berücksichtigung der Daten des Registers der Eigentümer von Räumlichkeiten im Haus "- Feststellung des Moskauer Stadtgerichts vom 17. Mai 2017 N 4g-5145/17

5. Die Ermittlung des Miteigentumsanteils an einer Gemeinschaftswohnung erfolgt nach der Zimmergröße, ausgenommen sonstige Räumlichkeiten, die sich im Eigeneigentum der Person befinden.

Das Verfahren zur Feststellung und zum Erwerb von Anteilen am Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus.

Das Gemeinschaftseigentum der Eigentümer von Räumen in einem Mehrfamilienhaus sind die Teile des Hauses, die einen Neben-, Dienstwert haben und nicht Gegenstand des Einzeleigentums sind. Indikative Liste gemeinsame Eigentumsgegenstände werden in Teil 1 der Kunst errichtet. 36 LCD-HF. S. 2 des besagten Artikels stellt fest, dass die Eigentümer von Wohnräumen in einem Mehrfamilienhaus gemeinschaftliches Eigentum besitzen, nutzen und darüber verfügen. Eine Verringerung des Gemeinschaftseigentums ist nur mit Zustimmung aller Eigentümer von Wohnräumen in einem Mehrfamilienhaus zulässig. Durch Beschluss der Eigentümer von Räumen in einem Mehrfamilienhaus, die auf einer Hauptversammlung dieser Eigentümer gefasst wird, können Gegenstände des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus anderen Personen zur Nutzung überlassen werden, wenn dies nicht die Rechte verletzt und berechtigte Interessen Bürger und juristische Personen.

Das Schicksal des Grundstücks, auf dem sich das Mehrfamilienhaus befindet, wird bei seiner Zerstörung durch Teil 6 der Kunst bestimmt. 36 LCD-HF.

Nach Art. 37 des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation hat jeder Eigentümer eines Wohnraums in einem Mehrfamilienhaus das Recht auf Miteigentum am gemeinsamen Eigentum des Gebäudes. Die Ermittlung des entsprechenden Anteils am Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses erfolgt durch das Verhältnis des Anteils an Wohnräumen und der Gesamtfläche des Hauses. Der Anteil jedes Hauseigentümers am Miteigentum am Gemeinschaftseigentum ist proportional zum Anteil der ihm gehörenden Grundstücke, gemessen in Quadratmetern.

Regeln der Kunst. 38 des RF LC ergänzen die Bestimmung von Art. 37 der RF LC, dass der Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum an einem Mehrfamilienhaus dem Eigentum an den Räumlichkeiten in diesem Haus folgt. Wenn Sie also eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kaufen, neuer Besitzer erwirbt gleichzeitig einen Anteil am Miteigentum am Gemeinschaftseigentum des Hauses. Davon hängt ab: die Höhe der Ausgaben, die er für die Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums eines Mehrfamilienhauses zu tragen hat (Art. 39 RF LC); die Anzahl der Stimmen bei der Hauptversammlung der Eigentümer dieses Hauses (Artikel 48 der RF LC). Es ist zu beachten, dass die Vereinbarung zwischen dem Veräußerer seiner Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus und dem Erwerber dieser Räumlichkeiten kein Verbot der Übertragung eines Miteigentumsanteils am gemeinsamen Grundstück des Hauses enthalten kann. Eine solche Vereinbarung ist null und nichtig (Artikel 168 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).

Artikel 4, Art.-Nr. 37 der RF LC enthält Verbote für getrennte Befugnisse Wohnungseigentümer in Bezug auf die Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus.

Die Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus besitzen aufgrund des gemeinsamen Anteilsbesitzes gemeinsames Eigentum in einem Mehrfamilienhaus, und zwar: 1) Räumlichkeiten in diesem Gebäude, die nicht zu Wohnungen gehören und dazu bestimmt sind, mehr als einen Raum in diesem zu bedienen Gebäude, einschließlich Treppenhäuser, Treppen, Aufzüge, Aufzugs- und andere Schächte, Korridore, technische Etagen, Dachböden, Keller, in denen technische Kommunikation vorhanden ist, andere Geräte, die mehr als einen Raum in diesem Haus bedienen (technische Keller); 2) andere Räumlichkeiten in diesem Haus, die nicht einzelnen Eigentümern gehören und dazu bestimmt sind, die sozialen und häuslichen Bedürfnisse der Eigentümer von Räumlichkeiten in diesem Haus zu decken, einschließlich Räumlichkeiten, die der Organisation ihrer Freizeit, kulturellen Entwicklung dienen, Kreativität der Kinder, Leibeserziehung und Sport und ähnliche Veranstaltungen; 3) Dächer, die die tragenden und nicht tragenden Konstruktionen dieses Hauses umschließen, mechanische, elektrische, sanitäre und andere Einrichtungen, die sich in diesem Haus außerhalb oder innerhalb des Gebäudes befinden und mehr als einen Raum versorgen; 4) das Grundstück, auf dem sich dieses Haus befindet, mit Elementen der Landschaftsgestaltung und Verbesserung, andere Objekte, die für die Wartung, den Betrieb und die Verbesserung dieses Hauses bestimmt sind und sich auf dem angegebenen Grundstück befinden

Satz 2 dieses Artikels legt fest, dass die Eigentümer von Wohnräumen in einem Mehrfamilienhaus gemeinschaftliches Eigentum besitzen, nutzen und darüber verfügen. Eine Verringerung des Gemeinschaftseigentums ist nur mit Zustimmung aller Eigentümer von Wohnräumen in einem Mehrfamilienhaus zulässig. Durch Beschluss der Eigentümer von Räumen in einem Mehrfamilienhaus, die auf einer Hauptversammlung dieser Eigentümer gefasst wird, können Gegenstände des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus anderen Personen zur Nutzung überlassen werden, wenn dies nicht die Rechte und berechtigten Interessen der Bürger verletzt und juristische Personen.

Das Schicksal des Grundstücks, auf dem sich das Mehrfamilienhaus befindet, wird bei seiner Zerstörung durch Teil 6 der Kunst bestimmt. 36 LCD-HF.

Nach Art. 37 des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation hat jeder Eigentümer eines Wohnraums in einem Mehrfamilienhaus das Recht auf Miteigentum am gemeinsamen Eigentum des Gebäudes. Die Ermittlung des entsprechenden Anteils am Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses erfolgt durch das Verhältnis des Anteils an Wohnräumen und der Gesamtfläche des Hauses. Der Anteil jedes Hauseigentümers am Miteigentum am Gemeinschaftseigentum ist proportional zum Anteil der ihm gehörenden Grundstücke, gemessen in Quadratmetern.

Regeln der Kunst. 38 des RF LC ergänzen die Bestimmung von Art. 37 RF LC, dass der Anteil am Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus dem Eigentumsrecht an den Räumlichkeiten in diesem Gebäude folgt. Also eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kaufen

2. Eine Änderung der Größe des Gemeinschaftseigentums in einer Gemeinschaftswohnung ist nur mit Zustimmung aller Eigentümer der Räume dieser Wohnung durch deren Umbau und (oder) Sanierung möglich.

1. Die Eigentümer von Zimmern in einer Gemeinschaftswohnung tragen die Kosten für die Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums in dieser Wohnung.

2. Der Anteil der obligatorischen Aufwendungen für die Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums in einer Gemeinschaftswohnung, deren Last der Eigentümer des Zimmers in dieser Wohnung trägt, bestimmt sich nach dem Anteil am Miteigentum am Gemeinschaftseigentum in dieser Wohnung des angegebenen Besitzers.

1. Der Anteil am Miteigentumsrecht des Gemeinschaftseigentums an der Gemeinschaftswohnung des Eigentümers des Zimmers in dieser Wohnung ist proportional zur Größe der Gesamtfläche dieses Zimmers.

2. Der Anteil am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum im Mehrfamilienhaus des Eigentümers des Zimmers in der Gemeinschaftswohnung, das sich im gegebenen Gebäude befindet, ist proportional zur Summe der Gesamtfläche dieses Zimmers und wird bestimmt in nach Maßgabe des Anteils am Miteigentumsrecht an dem Gemeinschaftseigentum in der Gemeinschaftswohnung dieses Eigentümers der Grundstücke, die das Gemeinschaftseigentum in dieser Wohnung bilden.

3. Der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftsgut an der Gemeinschaftswohnung des Zimmereigentümers in dieser Wohnung folgt dem Schicksal des Eigentums an diesem Zimmer.

4. Bei der Übertragung des Eigentums an einem Zimmer in einer Gemeinschaftswohnung entspricht der Anteil am Miteigentum des neuen Eigentümers eines solchen Zimmers am Gemeinschaftseigentum an dieser Wohnung dem Anteil am Miteigentum an diesem Gemeinschaftseigentum des Vorbesitzers eines solchen Zimmers.

5. Der Eigentümer eines Zimmers in einer Gemeinschaftswohnung ist nicht berechtigt: 1) die Zuteilung seines Anteils am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum in dieser Wohnung vorzunehmen;

2) seinen Anteil am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum in dieser Wohnung zu veräußern sowie andere Handlungen vorzunehmen, die die Übertragung dieses Anteils getrennt vom Eigentum des angegebenen Zimmers zur Folge haben.

6. Wenn ein Zimmer in einer Gemeinschaftswohnung verkauft wird, haben die übrigen Eigentümer der Zimmer in dieser Gemeinschaftswohnung das Vorkaufsrecht, das veräußerte Zimmer in der im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Weise und zu den Bedingungen zu erwerben.

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Artikel 37 der LC RF. Bestimmung von Anteilen am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus

1. Der Anteil am Miteigentumsrecht des Gemeinschaftseigentums im Mehrfamilienhaus des Eigentümers der Räumlichkeiten in diesem Gebäude ist proportional zur Größe der Gesamtfläche der genannten Räumlichkeiten.

2. Der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum des Mehrfamilienhauses des Eigentümers der Räumlichkeiten in diesem Gebäude folgt dem Schicksal des Eigentumsrechts an diesen Räumlichkeiten.

3. Bei der Übertragung des Eigentums einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus entspricht der Anteil am Miteigentum des neuen Eigentümers an diesem Gebäude an diesem Gebäude dem Anteil am Miteigentum an diesem Gemeinschaftseigentum von der bisherige Eigentümer dieser Räumlichkeiten.

4. Der Eigentümer der Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus hat keinen Anspruch auf:

1) die Sachaufteilung seines Anteils am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus durchführen;

2) seinen Anteil am Miteigentumsrecht am Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus zu veräußern sowie andere Handlungen vorzunehmen, die die Übertragung dieses Anteils getrennt vom Eigentum an diesen Räumlichkeiten zur Folge haben.


Die Anteilsberechnung bezieht sich nicht nur auf eine einzelne Wohnung, sondern auch auf das Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus. Überraschend ist, dass es nun keinen Konsens in der Frage der Aktienfestsetzung gibt. Notare, Rechtsanwälte, Ingenieure werden immer noch mit der Berechnungsformel verwechselt. Für normale Leute ist das natürlich noch schwieriger zu verstehen.

Wie kann man die Größe des Anteils am Gemeinschaftseigentum herausfinden, wie man das Gemeinschaftseigentum im Haus nennt, wie man den Anteil vom Grundstück zählt? Wir werden versuchen, eine detaillierte Antwort mit Formeln und Beispielen zu geben.

Warum müssen Sie die Anteile am gemeinsamen Eigentum des Hauses zählen?

Ein Mehrfamilienhaus (MKD) steht auf dem Boden und ist der Wohnort. Bei einer Privatisierung der Immobilie sind die Eigentümer an ihren Wohnungen beteiligt. Sie besitzen auch einen Teil des Gemeinschaftseigentums des Gebäudes. Miteigentümer haben das Recht zu wissen, wie hoch ihr Anteil an einem Wohngebäude und Grundstück ist?

Nachdem Sie die Anteile am Gemeinschaftseigentum berechnet haben, können Sie definieren:

  • die Höhe der Stromrechnungen auf Quittungen vom Wohnungsamt;
  • Renovierungskosten in der Wohnung;
  • Stimme bei der Diskussion von Themen bei einer Bewohnerversammlung;
  • Verwendungszweck angrenzendes Gebiet(Schaffung eines Parkplatzes, eines öffentlichen Gartens, eines Kinderwagens, eines Spielplatzes, eines Ladens);
  • die Größe des Grundstücks - zum Beispiel für den individuellen Wohnungsbau und private Haushaltsgrundstücke.

Bei der Berechnung müssen Sie sich jedoch an andere Funktionen erinnern. Zuallererst über Verbot:

  • natürliche Zuweisung aus Gemeinschaftseigentum - die Nichtwohnfläche des Hauses gehört allen Eigentümern von Wohnräumen, daher ist die Zuweisung von Quadratmetern für den persönlichen Gebrauch nicht akzeptabel;
  • Die Weitergabe an Dritte - Schenkung, Kauf und Verkauf, Verpfändung, Vermächtnis des gemeinsamen Eigentums eines Hauses ohne Übertragung eines Teils der Wohnung ist ebenfalls verboten (Artikel 37 Absatz 4 des RF LC).

Daher ist es am wichtigsten, die Höhe des Einsatzes zu kennen, wenn Stimmen ausgezählt und Zahlungen berechnet werden. Es bleibt übrig, die Formeln und Nuancen der Berechnungen herauszufinden.

So berechnen Sie den Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum am Gemeinschaftseigentum

Die Struktur eines Mehrfamilienhauses enthält getrennte Wohnräume (Wohnungen). Uns interessiert die Höhe des Anteils am Gemeinschaftseigentum, was bedeutet, dass wir zwei Werte berücksichtigen müssen:

  • die Anzahl der Miteigentümer der Wohnung.

Bei der Wohnung ist alles einfach - das Gemeinschaftseigentum ist vertreten (Küche, Flur, Abstellraum, Bad und WC). Das angegebene Quadrat gleich aufgeteilt- und die Zahl der Miteigentümer und nicht die Größe ihrer Anteile.

Berechnungsformel

Mathematisch erfolgt die Berechnung nach dem Schema:

(A - B) / C = D

*/ - wo:

A - die Gesamtfläche der Wohnung (im Datenblatt zu finden);

B - Wohnbereich;

C ist die Anzahl der Anteilseigner;

D - der Gesamtwert des Anteils am Gemeinschaftseigentum.

Die Formel ermöglicht es Ihnen, die genaue Größe zu bestimmen, da sie universell ist. Betrachten Sie für die bequeme Verwendung des Rechners eine Lebenssituation.

Beispiel:

Bruder und Schwester erbten eine 2-Zimmer-Wohnung mit einer Gesamtfläche von 40 m². Schwester bekam ⅔ Anteil und Bruder ⅓ Anteil an der Wohnfläche - nur 31 m². Das Innere war in einem beklagenswerten Zustand, seit vielen Jahren gab es keine Reparaturen mehr. Die Erben entschieden sich, das Arrangement aufzunehmen. Die Schwester wusste, dass das gemeinsame Eigentum in der Wohnung zu gleichen Teilen aufgeteilt war. Der zweite Besitzer glaubte, dass die Kosten geringer sein werden als die seiner Schwester, da er einen kleineren Anteil besitzt.

Die Sachlage wurde durch Berechnungen nach der Formel für die Höhe des Anteils am Gemeinschaftseigentum geklärt:

(20,6 m² - 10,4 m²) / 2 = 5,1 m² pro Person (zum Vergleich: 10,2 m² - gesamt).

Wir schließen daraus, dass Bruder und Schwester die gleichen Kosten für die Reparatur des gemeinsamen Eigentums im Haushalt tragen.

So berechnen Sie den Anteil eines Grundstücks am gemeinsamen Miteigentum

Ein modernes Grundstück ist eine Fläche mit Erde, die für die gezielten Bedürfnisse einer Person genutzt werden kann. Bevor Sie mit der Berechnung der Fraktionen fortfahren, müssen Sie den Status des Grundstücks bestimmen:

  • - der Anteil ist proportional zur Gesamtfläche pro Wohnung (siehe unten);
  • Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau oder private Haushaltsgrundstücke- abhängig von der Anzahl der Miteigentümer.

Wenn auf dem Gelände keine Gebäude vorhanden sind, ist es einfacher, das Land aufzuteilen. Und im Gegenteil, wenn Sie ein Haus haben, müssen Sie Wohnimmobilien in den Abschnitt aufnehmen.

Berechnungsformel

Die Verteilung der Grundstücksanteile unterliegt dem gleichen Berechnungsschema. Es wird der Zweck des Territoriums zugrunde gelegt.

Die Zählung bezieht sich auf die Formel:

* / - Woher kommt es:

X - die Größe des angrenzenden Territoriums (Informationen sind im Katasterpass oder einem neuen Auszug aus der USRN enthalten);

Y - der Anteil des Eigentümers am Gesamteigentum des Hauses;

Z ist der letzte Indikator für den Anteil am Landrecht.

Mal sehen, wie es bei der Mieterabstimmung in der Praxis aussieht.

Beispiel:

Mehrere Bewohner des Wohnhochhauses "Odintsovo-1" sahen sich mit dem Problem des Parkplatzmangels konfrontiert. Der Bereich in der Nähe des Hauses war im gemeinsamen Besitz. Es war jedoch nicht für Autos geeignet. Der Wiederaufbau des Quartiers war erforderlich – nur unterstützten nicht alle Wohnungseigentümer die Initiative. Es stellte sich heraus, dass im Haus Mütter mit Kindern, Alte, Behinderte und Asthmatiker wohnten. Sie waren dagegen, dass der Bereich in der Nähe des Hauses mit Autos von Autobesitzern überfüllt ist – das Parken schafft eine ungünstige Umgebung und behindert die Durchfahrt von Rollstühlen. Wir haben eine Abstimmung arrangiert, an der sich die Eigentümer von Wohnungen in einem Wohnhaus im Umfang von 1 m² = 1 Stimme beteiligt haben. Bald waren die Abstimmungsergebnisse zusammengefasst: Die Schaffung von kostenlosen Parkplätzen fand keine Zustimmung der Mieter – 20 „dafür“ und 80 % „dagegen“. Autobesitzer mussten in benachbarten Höfen nach Alternativen suchen.

So berechnen Sie den Miteigentumsanteil an einem Mehrfamilienhaus

Der Begriff "Gemeinschaftseigentum an einem Mehrfamilienhaus" bedeutet, dass die Eigentümer von Wohngebäuden das Recht haben, zu betreiben Nichtwohnteile von MKD:

  • Korridore;
  • Treppenläufe;
  • Aufzüge und Schächte;
  • Hauswirtschaftsräume;
  • Kraftübertragungsplatinen;
  • Dächer und Dachböden;
  • Stützen mit tragenden Eigenschaften;
  • angrenzendes Gebiet;
  • Versorgungsblöcke, Gebäude und Einrichtungen (Artikel 36 Absatz 1 des RF LC).

Dementsprechend stellt der Begriff „Gemeinschaftseigentum“ klar, dass alle Bewohner das Recht auf gemeinsames Eigentum an einem Haus haben. Grundlage ist das Eigentum an einzelnen Wohnungen. Dabei ist es unerheblich, ob sie Teileigentum oder Eigentum derselben Person sind.

Berechnungsformel

Es ist sehr wichtig, das Recht auf Nichtwohneigentum zu bestimmen - gemäß Absatz 1 der Kunst. 37 RF LC bezieht sich die Berechnung auf den Anteil des Anteils am Gemeinschaftseigentum.

Apropos in einfachen Worten: die Höhe des Anteils hängt direkt von der Größe der Wohnung des Eigentümers ab(S).

Die Formel wird wie folgt lauten:

* / - Auftrag:

Q ist die Größe der für einen der Aktionäre registrierten Aktie;

K ist die Gesamtfläche der Wohnung (Wohnung);

F ist die Fläche des Mehrfamilienhauses;

S - der letzte Indikator für den Anteil am Gemeinschaftseigentum.

Tatsächlich generiert die Berechnung des Anteils am gemeinsamen Eigentum keine Betriebsdividenden. Die Bewohner des Hauses können ihren Anteil nicht einzäunen, da sie die Freiheit des Zugangs zur Kommunikation verletzen: Dachboden, Treppe, Hauswirtschaftsblock, Dach usw.

Mit den Ergebnissen können Sie jedoch die Höhe der Stromrechnungen berechnen. Stellt sich heraus, dass das Wohnungsamt mehr verlangt, als es nach Norm sein sollte, können die Bewohner eine Neuberechnung beantragen. Über wen Sie eine Erklärung schreiben müssen, was Sie sammeln und wohin Sie gehen sollen, lesen Sie den Artikel "".