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Rechtsgrundlage der Russischen Föderation. Rechtsgrundlage der Russischen Föderation Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Juli 1995 713

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER VORSCHRIFTEN FÜR DIE REGISTRIERUNG UND RÜCKTRITT VON BÜRGERN DER RUSSISCHEN FÖDERATION VON DER REGISTRIERUNG
REGISTRIERUNG AM AUFENTHALTS- UND WOHNORT INNERHALB DER RUSSISCHEN FÖDERATION UND DER LISTE
FÜR DIE REGISTRIERUNG VERANTWORTLICHE BEAMTE






vom 02.02.1998 N 4-P)

In Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation "Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Freizügigkeit, Wahl des Aufenthaltsorts und Wohnsitzes in der Russischen Föderation" (Bulletin des Kongresses der Volksabgeordneten der Russischen Föderation und des Oberster Rat der Russischen Föderation, 1993, Nr. 32, Art. 1227) Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:
1. Genehmigen Sie die beigefügten Regeln für die An- und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation am Aufenthaltsort und am Wohnort innerhalb der Russischen Föderation sowie die Liste der für die Registrierung zuständigen Beamten.
2. An das Innenministerium der Russischen Föderation im Einvernehmen mit den betroffenen föderalen Behörden Exekutivgewalt innerhalb von 3 Monaten eine Anweisung zur Anwendung der Regeln für die Registrierung und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation am Aufenthaltsort und am Wohnort innerhalb der Russischen Föderation erteilen, die durch diesen Beschluss genehmigt wurden.
3. Das Innenministerium der Russischen Föderation und das Justizministerium der Russischen Föderation legen innerhalb von 3 Monaten Vorschläge gemäß dem festgelegten Verfahren vor, um Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation mit dem Recht der Russischen Föderation in Einklang zu bringen "Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Freizügigkeit, Wahl des Aufenthaltsortes und Wohnsitzes innerhalb der Russischen Föderation".
4. Die föderalen Exekutivbehörden und die Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation bringen ihre Entscheidungen in Einklang mit dem Gesetz der Russischen Föderation „Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Freizügigkeit, Wahl des Aufenthaltsorts und Wohnsitzes innerhalb der Russischen Föderation" und dieser Entschließung.
5. Ändern Sie die folgenden Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation:
Absatz ist ungültig. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. März 2000 N 231;

in Absatz 2 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 7. Dezember 1992 N 2278-r die Worte: „Das Sicherheitsministerium Russlands und das Innenministerium Russlands gewährleisten ab dem 1. Januar 1993 bis auf Weiteres Hinweis auf die Anwendung einer Sonderregelung für die Einreise und einen Pass für den Verwaltungsbezirk Zabaikalsk, Gebiet Tschita" wird gestrichen.

Premierminister
Russische Föderation
V. Tschernomyrdin

Anhang

Genehmigt
Regierungsdekret
Russische Föderation
vom 17. Juli 1995 N 713

REGISTRIERUNGSREGELN UND BEFREIUNG VON BÜRGERN DER RUSSISCHEN FÖDERATION VON DER REGISTRIERUNG AM AUFENTHALTSORT UND AM WOHNORT INNERHALB DER RUSSISCHEN FÖDERATION

(in der Fassung der Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 23. April 1996 N 512,
vom 14.02.1997 N 172, vom 16.03.2000 N 231, vom 14.08.2002 N 599,
vom 22.12.2004 N 825, vom 28.03.2008 N 220,
geändert durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation
vom 12.03.1997 N 290, Dekret Verfassungsgericht Rf
vom 02.02.1998 N 4-P)

ICH. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln, in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation, dem Gesetz der Russischen Föderation „Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Freizügigkeit, Wahl des Aufenthaltsorts und Wohnsitzes in der Russischen Föderation“, Wohnungswesen , Zivil- und andere Rechtsvorschriften der Russischen Föderation regeln das Verfahren zur Registrierung und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation (im Folgenden als Bürger bezeichnet) aus der Registrierung am Aufenthaltsort und am Wohnort in der Russischen Föderation (im Folgenden als Registrierung bezeichnet).
Melderegister werden erstellt, um den Bürgern die notwendigen Bedingungen zur Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten sowie zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber anderen Bürgern, dem Staat und der Gesellschaft zu gewährleisten.
2. Registrierungsbehörden in Städten, Gemeinden, ländlichen Siedlungen, geschlossenen Militärlagern sowie in Siedlungen in der Grenzzone oder geschlossenen administrativ-territorialen Formationen, in denen es sich befindet Gebietskörperschaften des Föderalen Migrationsdienstes sind diese Gebietskörperschaften in anderen Siedlungen - Körperschaften Kommunalverwaltung.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
3. Der Aufenthaltsort ist der Ort, an dem sich ein Bürger vorübergehend aufhält - ein Hotel, Sanatorium, Erholungsheim, eine Pension, ein Campingplatz, ein Krankenhaus, eine Touristenbasis, eine andere ähnliche Einrichtung sowie Wohnräume, die nicht der Wohnort sind ein Einwohner.
Der Wohnsitz ist der Ort, an dem sich ein Bürger aufgrund eines Mietvertrags (Untermietvertrags) als Eigentümer ständig oder überwiegend aufhält, soziale Rekrutierung oder aus anderen Gründen gesetzlich vorgesehen der Russischen Föderation - ein Wohngebäude, eine Wohnung, eine Dienstwohnung, spezialisierte Häuser (ein Hostel, ein Schutzhotel, ein Haus eines mobilen Fonds, ein spezielles Heim für Einsame und Ältere, eine Pension für Behinderte, Veteranen usw.) sowie andere Wohnräume.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
4. Zuständig für die Registrierung der Bürger am Aufenthaltsort und am Wohnort sind Beamte die unbefristet oder befristet im Zusammenhang mit der Erfüllung organisatorischer und verwaltungstechnischer oder verwaltungswirtschaftlicher Aufgaben zur Überwachung der Einhaltung der Benützungsordnung von Wohn- und Sozialräumen tätig sind.
Die Bürger sind verpflichtet, sich am Aufenthaltsort und am Wohnort bei den Meldebehörden anzumelden und diese Ordnung einzuhalten.
Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Vorschriften durch die Bürger und Beamten obliegt dem Föderalen Migrationsdienst, seinen Gebietskörperschaften und Organen für innere Angelegenheiten.
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2008 N 220)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
5. Dokumente zum Nachweis der Identität von Bürgern der Russischen Föderation (im Folgenden als Identitätsdokumente bezeichnet), die für die Durchführung von Registrierungsunterlagen erforderlich sind, sind:
Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation auf dem Territorium der Russischen Föderation nachweist;
Pass eines Bürgers der UdSSR, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation nachweist, bis er innerhalb der vorgeschriebenen Frist durch einen Pass eines Bürgers der Russischen Föderation ersetzt wird;
Geburtsurkunde - für Personen unter 14 Jahren;
Reisepass, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation nachweist - für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der Russischen Föderation haben.
(Abschnitt 5 geändert durch Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
6. Antragsformulare, Bescheinigungen und andere Dokumente, die die Registrierung von Bürgern am Aufenthaltsort oder Wohnort bescheinigen, sowie die entsprechenden Stempel werden vom Bund festgelegt Migrationsdienst. Die Formen der statistischen Abrechnung, das Verfahren für den Umlauf von Dokumenten zwischen den Meldebehörden und den statistischen Abrechnungsbehörden werden vom Föderalen Migrationsdienst im Einvernehmen mit festgelegt Bundesdienst staatliche Statistiken.
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2008 N 220)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
7. Registrierung von Bürgern am Aufenthaltsort und am Wohnort in der Grenzzone, geschlossenen Militärlagern, geschlossenen administrativ-territorialen Formationen, Zonen der ökologischen Katastrophe, in bestimmten Gebieten und Siedlungen, wo im Falle einer Gefahr der Massenausbreitung ansteckender und nicht ansteckender Krankheiten und Vergiftungen von Menschen eingeführt spezielle Bedingungen und Wohnformen der Bevölkerung und Wirtschaftstätigkeit, in Gebieten, in denen der Ausnahmezustand oder das Kriegsrecht eingeführt wurde, sowie in anderen Fällen, die von vorgesehen sind Bundesgesetz erfolgt vorbehaltlich der bundesgesetzlich festgelegten Beschränkungen.
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23.04.1996 N 512)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
8. Ein Verstoß gegen die Anforderungen dieser Regeln zieht die Verantwortung von Beamten und Bürgern gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation nach sich.

II. Registrierung der Bürger am Wohnort

9. Bürger, die für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen zum vorübergehenden Aufenthalt in Wohnräumen angekommen sind, die nicht ihr Wohnsitz sind, sind verpflichtet, nach Ablauf der festgelegten Frist einen Antrag bei den für die Registrierung zuständigen Beamten zu stellen und Folgendes einzureichen:
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Dezember 2004 N 825)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

Beantragung des festgelegten Formulars zur Registrierung am Aufenthaltsort;
ein Dokument, das die Grundlage für den vorübergehenden Aufenthalt eines Bürgers in den angegebenen Wohnräumen bildet (Verträge über die Vermietung (Untervermietung), die soziale Vermietung von Wohnräumen oder eine Erklärung der Person, die dem Bürger Wohnraum zur Verfügung stellt).
(in der Fassung der Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 14. Februar 1997 N 172, vom 14. August 2002 N 599)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

10. Die Registrierung von Bürgern am Aufenthaltsort in Wohngebäuden, die nicht ihr Wohnort sind, erfolgt für einen einvernehmlich festgelegten Zeitraum:
mit Mietern und allen mit ihnen zusammenlebenden Familienmitgliedern, auch mit vorübergehend abwesenden Familienmitgliedern, sofern sie in Häusern des staatlichen oder kommunalen Wohnungsbestandes wohnen;
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2008 N 220)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
mit den Eigentümern von Wohngebäuden;
bei den Wohnungsbauvorständen oder Wohnungsbaugenossenschaften, wenn die Mitglieder der Genossenschaften nicht Eigentümer dieser Wohnräume sind.
(Abschnitt 10 in der Fassung des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
11. Beamte, die für die Registrierung verantwortlich sind, sowie Bürger und juristische Personen, die ihnen gehörende Wohnräume zum Wohnen zur Verfügung stellen, übermitteln innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum des Antrags der Bürger die in Absatz 9 dieser Vorschriften genannten Dokumente an die Registrierungsbehörden .
12. Registrierungsbehörden registrieren Bürger innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Dokumente gemäß dem festgelegten Verfahren am Aufenthaltsort in Wohngebäuden, die nicht ihr Wohnort sind, und stellen ihnen am Ort eine Registrierungsbescheinigung aus des Aufenthalts.
Die Registrierung minderjähriger Kinder am Aufenthaltsort der Eltern (Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte) erfolgt unabhängig von der Zustimmung der in Ziffer 10 Absätze 2 bis 4 dieser Ordnung genannten Personen.
(Abschnitt 12 geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
13. Ausgeschlossen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. August 2002 N 599.
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
14. Die Registrierung der Bürger am Aufenthaltsort in einem Hotel, Sanatorium, Erholungsheim, einer Pension, einem Campingplatz, einem Krankenhaus, einer Touristenbasis sowie in einer anderen ähnlichen Einrichtung erfolgt bei ihrer Ankunft durch die Verwaltung dieser Einrichtungen am anhand von Ausweisdokumenten.
15. Die Anmeldung der Bürger am Aufenthaltsort erfolgt ohne deren Abmeldung am Wohnort.

III. Registrierung der Bürger am Wohnort

16. Ein Bürger, der seinen Wohnort gewechselt hat, ist verpflichtet, sich spätestens 7 Tage nach seiner Ankunft an einem neuen Wohnort mit den für die Registrierung zuständigen Beamten in Verbindung zu setzen und Folgendes einzureichen:
Ausweisdokument;
Absatz ausgeschlossen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599;
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
Beantragung des festgelegten Formulars zur Registrierung am Wohnort;
ein Dokument, das gemäß dem Wohnungsgesetz der Russischen Föderation die Grundlage für den Einzug in eine Wohnung darstellt.
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2008 N 220)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
In Ermangelung von Wohnungsunterhaltsorganisationen bei der Ansiedlung in Wohngebäuden im Besitz von Bürgern oder juristischen Personen, besagte Dokumente werden diesen Bürgern oder einem Vertreter einer juristischen Person vorgelegt, die mit der Überwachung der Nutzung von Wohnräumen betraut ist.
17. Beamte, die für die Registrierung verantwortlich sind, sowie Bürger und juristische Personen, die ihnen gehörende Wohnräume zum Wohnen zur Verfügung stellen, übermitteln innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum des Antrags der Bürger die in Absatz 16 dieser Vorschriften genannten Dokumente zusammen mit dem Eingang der Adressblätter und Formen der statistischen Abrechnung an die Meldebehörden.
18. Registrierungsbehörden registrieren die Bürger innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Dokumente am Wohnort und vermerken in ihren Pässen die Registrierung am Wohnort. Bürgern, deren Registrierung aufgrund anderer Ausweisdokumente erfolgt, wird am Wohnort eine Meldebescheinigung ausgestellt.
19. Ausgeschlossen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. August 2002 N 599.
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
20. Stromausfall. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2008 N 220.
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
21 - 22. Ausgeschlossen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. August 2002 N 599.
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

IV. Registrierung bestimmter Kategorien von Bürgern am Aufenthalts- und Wohnort

23. Die Registrierung des Militärpersonals erfolgt:
an ihrem Wohnort - auf gemeinsamer Basis (mit Ausnahme von Soldaten, Matrosen, Unteroffizieren und Vorarbeitern, die passieren Militärdienst Bei Anruf);
am Aufenthaltsort - mit Urlaubsticket bzw Reisebescheinigung(wenn die Dauer des Urlaubs oder der Dienstreise 90 Tage überschreitet).
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2008 N 220)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
Militärangehörige, die aufgrund eines Vertrages in den Wehrdienst eingetreten sind, sowie Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen werden vor Erhalt von Wohnraum von den Meldebehörden am Einsatzort gemeldet militärische Einheiten nach festgelegter Ordnung.
24. Bürger, die am Wohnort nicht gemeldet sind, werden am Aufenthaltsort in der in dieser Ordnung vorgeschriebenen Weise registriert.
25. Bürger, die auf dem Territorium von Klöstern, Tempeln und anderen leben religiöse Gebäude, werden in der von diesen Regeln vorgeschriebenen Weise auf der Grundlage eines Antrags in dem festgelegten Formular und Ausweisdokumenten registriert.
26. Bürger, die durch die Bedingungen und die Art der Arbeit mit ständiger Bewegung verbunden sind (Personen der schwimmenden Zusammensetzung der See- und Flussflotten, Mitarbeiter von geologischen, Such- und Erkundungsexpeditionen, linearer Konstruktion und Montage, mobile mechanisierte Säulen und andere), werden registriert am Standort der jeweiligen Reedereien, Flottillen, Organisationen und Institutionen.
27. Die Registrierung am Wohnort von Bürgern, die sich beim Föderalen Migrationsdienst oder seinen Gebietskörperschaften mit einem Antrag auf Anerkennung als Zwangsmigranten beworben haben, erfolgt auf der Grundlage eines von diesen Stellen ausgestellten Verweises auf eine vorläufige Niederlassung.
(geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 16. März 2000 N 231, vom 14. August 2002 N 599, vom 28. März 2008 N 220)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
Anmeldung Binnenvertriebene am Wohnort wird auf der Grundlage der in Absatz 16 dieser Vorschriften vorgesehenen Dokumente durchgeführt.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
28. Anmeldung am Wohnort minderjährige Bürger unter 14 Jahren, die bei ihren Eltern (Adoptiveltern, Vormündern) leben, erfolgt auf der Grundlage von Ausweisdokumenten der Eltern (Adoptiveltern) oder Dokumenten, die die Begründung der Vormundschaft bestätigen, und Geburtsurkunden dieser Minderjährigen durch Eingabe Informationen über sie in den Brownies (Wohnungs-) Büchern oder alphabetischen Karten der Eltern (Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte). Diese Anmeldung erfolgt mit der Ausstellung einer Meldebescheinigung am Wohnort.
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2008 N 220)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
Die Anmeldung am Wohnort von Minderjährigen im Alter von 14 bis 16 Jahren erfolgt auf der Grundlage einer Geburtsurkunde mit Ausstellung einer Meldebescheinigung am Wohnort.
29. Die Anmeldung am Aufenthaltsort von Minderjährigen unter 14 Jahren erfolgt auf der Grundlage von Dokumenten, die die Identität ihrer Eltern (Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten) oder nahen Verwandten belegen, die mit ihnen zusammen sind, sowie deren Geburtsurkunden Minderjährige mit Ausstellung einer Meldebescheinigung nach Aufenthaltsort.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2008 N 220)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
Die Anmeldung am Aufenthaltsort minderjähriger Bürger im Alter von 14 bis 16 Jahren erfolgt auf der Grundlage einer Geburtsurkunde mit Ausstellung einer Meldebescheinigung am Aufenthaltsort.

V. Abmeldung von Bürgern am Aufenthaltsort und am Wohnort

30. Bürger gelten als abgemeldet am Aufenthaltsort in Wohnräumen, die nicht ihr Wohnsitz sind, nach Ablauf der in ihren Anträgen auf Anmeldung am Aufenthaltsort festgelegten Fristen sowie in Hotels, Sanatorien, Erholungsheimen, Pensionen Häuser, Campingplätze, Krankenhäuser, Touristenstützpunkte und andere ähnliche Einrichtungen - bei ihrer Abreise.
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
Die Abmeldung am Wohnort von Bürgern, denen die Anerkennung als Zwangsmigranten durch die Gebietskörperschaften des Föderalen Migrationsdienstes verweigert wird, erfolgt auf der Grundlage einer Entscheidung dieser Körperschaften, die Anerkennung als Zwangsmigranten abzulehnen.
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2008 N 220)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
31. Die Abmeldung eines Bürgers von der Registrierung am Wohnort erfolgt durch die Registrierungsbehörden in folgenden Fällen:
a) Wohnortwechsel - aufgrund eines Bürgerantrags auf Anmeldung an einem neuen Wohnort oder eines Antrags auf Abmeldung an einem Wohnort. Bei der Anmeldung an einem neuen Wohnort ist die Meldebehörde verpflichtet, sofern der Bürger am bisherigen Wohnort nicht abgemeldet wurde, innerhalb von 3 Tagen eine entsprechende Mitteilung an die Meldebehörde am bisherigen Wohnort des Bürgers zu richten, um ihn abzumelden aus dem Melderegister;
(Klausel "a" geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
b) Einberufung zum Militärdienst - auf der Grundlage eines Berichts des Militärkommissariats;
c) Verurteilung zur Freiheitsentziehung - auf der Grundlage einer Person, die eingegangen ist rechtliche Handhabe Gerichtsurteil;
d) Anerkennung als vermisst - aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung;
e) Tod oder gerichtliche Feststellung des Verstorbenen - auf der Grundlage einer gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren ausgestellten Sterbeurkunde;
f) Räumung der bewohnten Wohnräume oder Anerkennung des Nutzungsrechtsverlustes der Wohnräume - aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung;
g) Entdeckung unwahrer Angaben oder Unterlagen, die der Registrierung zugrunde lagen, sowie Fehlverhalten Beamte bei der Lösung der Registrierungsfrage - auf der Grundlage einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung.
32. Bei der Abmeldung von Bürgern am Wohnort aus den in den Unterabsätzen "c", "d", "e", "e" und "g" von Absatz 31 dieser Regeln vorgesehenen Gründen können die entsprechenden Dokumente eingereicht werden interessierte natürliche und juristische Personen .
33. Die Meldebehörden entfernen Bürger auf der Grundlage der erhaltenen Unterlagen innerhalb von 3 Tagen von der Registrierung am Wohnort. In den Pässen der am Wohnort abgemeldeten Bürger (mit Ausnahme der Verstorbenen sowie der als vermisst anerkannten, für tot erklärten oder ohne Abmeldung an einen neuen Wohnort ausgereisten Bürger) werden bei der Abmeldung am Wohnort Vermerke vorgenommen . Markierungen zur Abmeldung am Wohnort von Bürgern, die mit anderen Ausweisdokumenten registriert sind, werden in der Bescheinigung über die Registrierung der Bürger am Wohnort vorgenommen.
34. Ausgeschlossen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. August 2002 N 599.

Genehmigt
Regierungsdekret
Russische Föderation
vom 17. Juli 1995 N 713

LISTE DER FÜR DIE REGISTRIERUNG VERANTWORTLICHEN BEAUFTRAGTEN

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2008 N 220)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

1. Beamte, die gemäß der Wohnungsgesetzgebung der Russischen Föderation die Kontrolle über die Nutzung und Erhaltung des Wohnungsbestands der Russischen Föderation, des Wohnungsbestands der Teileinheiten der Russischen Föderation, des kommunalen Wohnungsbestands ausüben und für die Registrierung des Staates verantwortlich sind und kommunaler Wohnungsbestand in Wohngebäuden
2. Eigentümer, die ihre Liegenschaften selbstständig bewirtschaften, oder Bevollmächtigte einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder verwaltende Organisation zuständig für die Registrierung in Wohnräumen des privaten Wohnungsbestandes
3. Autorisierte Personen Leitungsgremien von Wohnungs- und Wohnungsbaugenossenschaften, die für die Registrierung von Wohngebäuden zuständig sind, die sich in den Häusern von Wohnungs- und Wohnungsbaugenossenschaften befinden
4. Ermächtigte Beamte, die für die Registrierung in Hotels, Campingplätzen, Touristencamps, Sanatorien, Erholungsheimen, Pensionen, Krankenhäusern, Internaten für Behinderte, Veteranen, Singles und ältere Menschen, Schutzhotels und anderen sozialen Einrichtungen verantwortlich sind.

Es funktioniert nicht Ausgabe ab 22.12.2004

DokumentnameDekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17.07.95 N 713 (Ausgabe vom 22. Dezember 2004) „Über die Genehmigung der Regeln für die Registrierung und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation aus der Registrierung am Aufenthaltsort und am Wohnsitz in der Russischen Föderation und die Liste der für die Registrierung zuständigen Beamten"
Art des DokumentsDekret, Liste, Regeln
WirtskörperRussische Regierung
Dokumentnummer713
Abnahmedatum04.08.2010
Änderungsdatum22.12.2004
Datum der Registrierung im Justizministerium01.01.1970
StatusEs funktioniert nicht
Veröffentlichung
  • Dieses Dokument wurde in dieser Form nicht veröffentlicht.
  • (in der Fassung vom 17.07.95 - " Russische Zeitung", N 144, 27.07.95;
  • "Sammlung der Gesetzgebung der Russischen Föderation", 24.07.95, N 30, Kunst. 2939)
NavigatorAnmerkungen

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17.07.95 N 713 (Ausgabe vom 22. Dezember 2004) „Über die Genehmigung der Regeln für die Registrierung und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation aus der Registrierung am Aufenthaltsort und am Wohnsitz in der Russischen Föderation und die Liste der für die Registrierung zuständigen Beamten"

in Absatz 2 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 7. Dezember 1992 N 2278-r die Worte: „Das Sicherheitsministerium Russlands und das Innenministerium Russlands gewährleisten ab dem 1. Januar 1993 bis auf Weiteres Hinweis auf die Anwendung einer Sonderregelung für die Einreise und einen Pass für den Verwaltungsbezirk Zabaikalsk, Gebiet Tschita" wird gestrichen.

Premierminister
Russische Föderation
V. Tschernomyrdin

Anwendungen

Anhang

Genehmigt
Regierungsdekret
Russische Föderation
vom 17. Juli 1995 N 713

REGISTRIERUNGSREGELN UND BEFREIUNG VON BÜRGERN DER RUSSISCHEN FÖDERATION VON DER REGISTRIERUNG AM AUFENTHALTSORT UND AM WOHNORT INNERHALB DER RUSSISCHEN FÖDERATION

(Geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 23.04.96 N 512, vom 14.02.97 N 172, vom 16.03.2000 N 231, vom 14.08.2002 N 599, vom 22.12.2004 N825)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln, in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation, dem Gesetz der Russischen Föderation „Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Freizügigkeit, Wahl des Aufenthaltsorts und Wohnsitzes in der Russischen Föderation“, Wohnungswesen , Zivil- und andere Rechtsvorschriften der Russischen Föderation regeln das Verfahren zur Registrierung und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation (im Folgenden als Bürger bezeichnet) aus der Registrierung am Aufenthaltsort und am Wohnort in der Russischen Föderation (im Folgenden als Registrierung bezeichnet).

Melderegister werden erstellt, um den Bürgern die notwendigen Bedingungen zur Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten sowie zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber anderen Bürgern, dem Staat und der Gesellschaft zu gewährleisten.

2. Registrierungsbehörden in Städten, Gemeinden, ländlichen Siedlungen, geschlossenen Militärstädten sowie in Siedlungen in der Grenzzone oder geschlossenen administrativ-territorialen Formationen, in denen es Organe für innere Angelegenheiten gibt, sind Organe für innere Angelegenheiten, in anderen Siedlungspunkten - lokale Regierungen.

3. Der Aufenthaltsort ist der Ort, an dem sich ein Bürger vorübergehend aufhält - ein Hotel, Sanatorium, Erholungsheim, eine Pension, ein Campingplatz, ein Krankenhaus, eine Touristenbasis, eine andere ähnliche Einrichtung sowie Wohnräume, die nicht der Wohnort sind ein Einwohner.

Der Wohnort ist der Ort, an dem sich ein Bürger dauerhaft oder überwiegend als Eigentümer, im Rahmen eines Arbeitsvertrags (Untermietvertrag), einer sozialen Beschäftigung oder aus anderen in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen aufhält - ein Wohngebäude, eine Wohnung, Bürowohnung, spezialisierte Häuser (Schlafsaal, ein Hotel - eine Unterkunft, ein Haus eines mobilen Fonds, ein spezielles Haus für einsame und ältere Menschen, ein Haus - ein Internat für Behinderte, Veteranen usw.) sowie andere Wohnräume.

vom 14.02.97 N 172, vom 14.08.2002 N 599)

4. Zuständig für die Registrierung der Bürgerinnen und Bürger am Aufenthaltsort und am Wohnort sind Beamtinnen und Beamte, die in unbefristeter oder befristeter Stellung mit der Wahrnehmung organisatorischer und verwaltungstechnischer oder verwaltungswirtschaftlicher Aufgaben verbunden sind, um die Einhaltung der Benutzungsordnung zu überwachen Wohnräume und Sozialräume.

Die Bürger sind verpflichtet, sich am Aufenthaltsort und am Wohnort bei den Meldebehörden anzumelden und diese Ordnung einzuhalten.

Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Regeln durch Bürger und Beamte wird den Organen für innere Angelegenheiten übertragen.

5. Dokumente zum Nachweis der Identität von Bürgern der Russischen Föderation (im Folgenden als Identitätsdokumente bezeichnet), die für die Durchführung von Registrierungsunterlagen erforderlich sind, sind:

Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation auf dem Territorium der Russischen Föderation nachweist;

Pass eines Bürgers der UdSSR, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation nachweist, bis er innerhalb der vorgeschriebenen Frist durch einen Pass eines Bürgers der Russischen Föderation ersetzt wird;

Geburtsurkunde - für Personen unter 14 Jahren;

Reisepass, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation nachweist - für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der Russischen Föderation haben.

vom 14.08.2002 N 599)

6. Die Antragsformulare, Bescheinigungen und anderen Dokumente, die die Registrierung von Bürgern am Aufenthalts- oder Wohnort bescheinigen, sowie die entsprechenden Stempel werden vom Innenministerium der Russischen Föderation erstellt. Die Formen der statistischen Buchhaltung, das Verfahren für den Umlauf von Dokumenten zwischen den Registrierungsbehörden und den statistischen Buchhaltungsbehörden werden vom Innenministerium der Russischen Föderation im Einvernehmen mit festgelegt Staatliches Komitee Russische Föderation über Statistiken.

7. Registrierung von Bürgern am Aufenthaltsort und am Wohnort in der Grenzzone, geschlossenen Militärlagern, geschlossenen administrativ-territorialen Formationen, Zonen der ökologischen Katastrophe, in bestimmten Gebieten und Siedlungen, wo im Falle einer Gefahr der Massenausbreitung ansteckender und nicht ansteckender Krankheiten und der Vergiftung von Menschen wurden in Gebieten, in denen der Ausnahmezustand oder das Kriegsrecht verhängt wurden, sowie in Gebieten, in denen der Ausnahmezustand oder das Kriegsrecht verhängt wurden, besondere Bedingungen und Regelungen für den Aufenthalt der Bevölkerung und die wirtschaftliche Tätigkeit eingeführt in anderen bundesrechtlich vorgesehenen Fällen, erfolgt vorbehaltlich bundesrechtlicher Beschränkungen.

(Geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. April 1996 N 512)

8. Ein Verstoß gegen die Anforderungen dieser Regeln zieht die Verantwortung von Beamten und Bürgern gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation nach sich.

II. Registrierung der Bürger am Wohnort

9. Bürger, die für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen zum vorübergehenden Aufenthalt in Wohnräumen angekommen sind, die nicht ihr Wohnsitz sind, sind verpflichtet, nach Ablauf der festgelegten Frist einen Antrag bei den für die Registrierung zuständigen Beamten zu stellen und Folgendes einzureichen:

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Dezember 2004 N 825)

Beantragung des festgelegten Formulars zur Registrierung am Aufenthaltsort;

ein Dokument, das die Grundlage für den vorübergehenden Aufenthalt eines Bürgers in den angegebenen Wohnräumen bildet (Verträge über die Überlassung (Untermiete), soziale Überlassung, Wohnräume oder eine Erklärung der Person, die dem Bürger Wohnraum zur Verfügung stellt).

(in der Fassung der Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 14. Februar 1997 N 172, vom 14. August 2002 N 599)

10. Die Registrierung von Bürgern am Aufenthaltsort in Wohngebäuden, die nicht ihr Wohnort sind, erfolgt für einen einvernehmlich festgelegten Zeitraum:

mit Mietern und allen mit ihnen zusammenlebenden volljährigen Bürgern, sofern sie in Häusern des staatlichen oder kommunalen Wohnungsbestandes wohnen;

mit Hausbesitzern;

bei den Wohnungsbauvorständen oder Wohnungsbaugenossenschaften, wenn die Mitglieder der Genossenschaften nicht Eigentümer dieser Wohnräume sind.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)

11. Beamte, die für die Registrierung verantwortlich sind, sowie Bürger und juristische Personen, die ihnen gehörende Wohnräume zum Wohnen zur Verfügung stellen, übermitteln innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum des Antrags der Bürger die in Absatz 9 dieser Vorschriften genannten Dokumente an die Registrierungsbehörden .

12. Registrierungsbehörden registrieren Bürger innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Dokumente gemäß dem festgelegten Verfahren am Aufenthaltsort in Wohngebäuden, die nicht ihr Wohnort sind, und stellen ihnen am Ort eine Registrierungsbescheinigung aus des Aufenthalts.

Die Registrierung minderjähriger Kinder am Aufenthaltsort der Eltern (Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte) erfolgt unabhängig von der Zustimmung der in Ziffer 10 Absätze 2 bis 4 dieser Ordnung genannten Personen.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)

Klausel 13 - Aufgehoben.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)

14. Die Registrierung der Bürger am Aufenthaltsort in einem Hotel, Sanatorium, Erholungsheim, einer Pension, einem Campingplatz, einem Krankenhaus, einer Touristenbasis sowie in einer anderen ähnlichen Einrichtung erfolgt bei ihrer Ankunft durch die Verwaltung dieser Einrichtungen am anhand von Ausweisdokumenten.

15. Die Anmeldung der Bürger am Aufenthaltsort erfolgt ohne deren Abmeldung am Wohnort.

III. Registrierung der Bürger am Wohnort

16. Ein Bürger, der seinen Wohnort gewechselt hat, ist verpflichtet, sich spätestens 7 Tage nach seiner Ankunft an einem neuen Wohnort mit den für die Registrierung zuständigen Beamten in Verbindung zu setzen und Folgendes einzureichen:

Ausweisdokument;

Absatz - Ausgeschlossen.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)

Beantragung des festgelegten Formulars zur Registrierung am Wohnort;

ein Dokument, das die Grundlage für den Einzug in eine Wohnung bildet (Auftrag, Vertrag, Bescheinigung über das Erbrecht an einer Wohnung, ein Gerichtsbeschluss, der das Recht auf Nutzung einer Wohnung anerkennt, eine Erklärung der Person, die dem Bürger eine Wohnung zur Verfügung gestellt hat, oder ein anderes Dokument oder eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie davon).

In Ermangelung von Wohnungserhaltungsorganisationen werden diese Dokumente bei der Ansiedlung in Wohngebäuden von Bürgern oder juristischen Personen diesen Bürgern oder einem Vertreter der juristischen Person vorgelegt, der mit der Überwachung der Nutzung von Wohngebäuden betraut ist.

17. Beamte, die für die Registrierung verantwortlich sind, sowie Bürger und juristische Personen, die ihnen gehörende Wohnräume zum Wohnen zur Verfügung stellen, übermitteln innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum des Antrags der Bürger die in Absatz 16 dieser Vorschriften genannten Dokumente zusammen mit dem Eingang der Adressblätter und Formen der statistischen Abrechnung an die Meldebehörden.

18. Registrierungsbehörden registrieren die Bürger innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Dokumente am Wohnort und vermerken in ihren Pässen die Registrierung am Wohnort. Bürgern, deren Registrierung aufgrund anderer Ausweisdokumente erfolgt, wird am Wohnort eine Meldebescheinigung ausgestellt.

Klausel 19 - Aufgehoben.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)

20. Für die Registrierung von Bürgern am Wohnort wird eine staatliche Gebühr in der Weise und in der Höhe erhoben, die im Gesetz der Russischen Föderation "On State Duty" vorgesehen sind.

: Aktueller Ladevorgang staatliche Pflicht regelt Kapitel 25.3 Steuer-Code Rf.

Paragraphen 21 - 22 - Nicht mehr gültig.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)

IV. Registrierung bestimmter Kategorien von Bürgern am Aufenthalts- und Wohnort

23. Die Registrierung des Militärpersonals erfolgt:

an ihrem Wohnort - im Allgemeinen (mit Ausnahme von Soldaten, Matrosen, Unteroffizieren und Vorarbeitern, die zum Militärdienst eingezogen werden);

am Aufenthaltsort - bei Vorhandensein eines Urlaubstickets oder Reisebelegs.

Militärangehörige, die aufgrund eines Vertrages in den Wehrdienst eingetreten sind, sowie Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen werden vor dem Bezug von Wohnraum von den Meldebehörden am Einsatzort der Truppenteile in der vorgeschriebenen Weise registriert.

24. Bürger, die am Wohnort nicht gemeldet sind, werden am Aufenthaltsort in der in dieser Ordnung vorgeschriebenen Weise registriert.

25. Bürger, die auf dem Territorium von Klöstern, Tempeln und anderen religiösen Gebäuden wohnen, werden in der in dieser Ordnung vorgeschriebenen Weise auf der Grundlage der Anwendung des festgelegten Formulars und der Ausweisdokumente registriert.

26. Bürger, die durch die Bedingungen und die Art der Arbeit mit ständiger Bewegung verbunden sind (Personen der schwimmenden Zusammensetzung der See- und Flussflotten, Mitarbeiter von geologischen, Such- und Erkundungsexpeditionen, linearer Konstruktion und Montage, mobile mechanisierte Säulen und andere), werden registriert am Standort der jeweiligen Reedereien, Flottillen, Organisationen und Institutionen.

27. Registrierung am Aufenthaltsort von Bürgern, die sich beim Föderalen Migrationsdienst des Innenministeriums der Russischen Föderation oder bei der Migrationsabteilung der Innenministerien, Abteilungen und Hauptabteilungen für innere Angelegenheiten der konstituierenden Einheiten beworben haben der Russischen Föderation mit einem Antrag auf Anerkennung als Zwangsmigranten erfolgt auf der Grundlage einer von diesen Stellen ausgestellten Bescheinigung über eine befristete Niederlassung.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)

Die Registrierung von Zwangsmigranten am Wohnort erfolgt auf der Grundlage der in Absatz 16 dieser Vorschriften vorgesehenen Dokumente.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)

28. Die Registrierung am Wohnort von Minderjährigen unter 14 Jahren, die bei ihren Eltern (Adoptiveltern, Vormündern) leben, erfolgt auf der Grundlage von Dokumenten, die die Identität der Eltern (Adoptiveltern) belegen, oder von Dokumenten, die die Niederlassung bestätigen der Vormundschaft und Geburtsurkunden dieser Minderjährigen durch Eintragung von Informationen über sie in die Haus- (Wohnungs-) Bücher oder alphabetischen Karten der Eltern (Adoptiveltern, Vormünder).

Die Anmeldung am Wohnort von Minderjährigen im Alter von 14 bis 16 Jahren erfolgt auf der Grundlage einer Geburtsurkunde mit Ausstellung einer Meldebescheinigung am Wohnort.

29. Die Anmeldung am Aufenthaltsort von Minderjährigen unter 14 Jahren erfolgt anhand von Ausweisdokumenten ihrer Eltern (Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten) oder nahen Verwandten, die mit ihnen zusammen sind, sowie Geburtsurkunden dieser Minderjährigen.

Die Anmeldung am Aufenthaltsort minderjähriger Bürger im Alter von 14 bis 16 Jahren erfolgt auf der Grundlage einer Geburtsurkunde mit Ausstellung einer Meldebescheinigung am Aufenthaltsort.

V. Abmeldung von Bürgern am Aufenthaltsort und am Wohnort

30. Bürger gelten als abgemeldet am Aufenthaltsort in Wohnräumen, die nicht ihr Wohnsitz sind, nach Ablauf der in ihren Anträgen auf Anmeldung am Aufenthaltsort festgelegten Fristen sowie in Hotels, Sanatorien, Erholungsheimen, Pensionen Häuser, Campingplätze, Krankenhäuser, Touristenstützpunkte und andere ähnliche Einrichtungen - bei ihrer Abreise.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)

Abmeldung am Wohnort von Bürgern, denen die Anerkennung durch den Föderalen Migrationsdienst des Innenministeriums der Russischen Föderation oder die Abteilungen für Migration der Innenministerien, Abteilungen und Hauptabteilungen für innere Angelegenheiten der konstituierenden Einheiten verweigert wird der Russischen Föderation als Zwangsmigranten erfolgt auf der Grundlage der Meldung durch diese Organe der Registrierungsbehörden Buchhaltung.

(in der Fassung der Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 16. März 2000 N 231, vom 14. August 2002 N 599)

31. Die Abmeldung eines Bürgers von der Registrierung am Wohnort erfolgt durch die Registrierungsbehörden in folgenden Fällen:

A) Wohnortwechsel - aufgrund eines Bürgerantrags auf Anmeldung an einem neuen Wohnort oder eines Antrags auf Abmeldung an einem Wohnort. Bei der Anmeldung an einem neuen Wohnort ist die Meldebehörde verpflichtet, sofern der Bürger am bisherigen Wohnort nicht abgemeldet wurde, innerhalb von 3 Tagen eine entsprechende Mitteilung an die Meldebehörde am bisherigen Wohnort des Bürgers zu richten, um ihn abzumelden aus dem Melderegister;

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)

B) Einberufung zum Militärdienst - auf der Grundlage eines Berichts des Militärkommissariats;

c) Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe - aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils;

d) Anerkennung als vermisst - aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung;

e) Tod oder gerichtliche Feststellung des Verstorbenen - auf der Grundlage einer gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren ausgestellten Sterbeurkunde;

f) Räumung der bewohnten Wohnräume oder Anerkennung des Nutzungsrechtsverlustes der Wohnräume - aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung;

g) Entdeckung unwahrer Informationen oder Dokumente, die der Registrierung zugrunde lagen, sowie rechtswidrige Handlungen von Beamten bei der Entscheidung über die Registrierung - aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung.

32. Bei der Abmeldung von Bürgern am Wohnort aus den in den Unterabsätzen "c", "d", "e", "e" und "g" von Absatz 31 dieser Regeln vorgesehenen Gründen können die entsprechenden Dokumente eingereicht werden interessierte natürliche und juristische Personen .

33. Die Meldebehörden entfernen Bürger auf der Grundlage der erhaltenen Unterlagen innerhalb von 3 Tagen von der Registrierung am Wohnort. In den Pässen der am Wohnort abgemeldeten Bürger (mit Ausnahme der Verstorbenen sowie der als vermisst anerkannten, für tot erklärten oder ohne Abmeldung an einen neuen Wohnort ausgereisten Bürger) werden bei der Abmeldung am Wohnort Vermerke vorgenommen . Markierungen zur Abmeldung am Wohnort von Bürgern, die mit anderen Ausweisdokumenten registriert sind, werden in der Bescheinigung über die Registrierung der Bürger am Wohnort vorgenommen.

Artikel 34 - Aufgehoben.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599)

GENEHMIGT
Regierungsdekret
Russische Föderation
vom 17. Juli 1995 N 713

LISTE DER FÜR DIE REGISTRIERUNG VERANTWORTLICHEN BEAUFTRAGTEN

Beamte:

Wohnungsunterhaltsorganisationen der staatlichen und kommunalen Wohnungsbaufonds;

Wohnungsbau und Wohnungsgenossenschaften;

Hotels, Campingplätze, Touristencamps, Sanatorien, Erholungsheime, Pensionen, Krankenhäuser, Pensionen für Behinderte, Veteranen, Singles und ältere Menschen, Hotels - Unterkünfte und andere soziale Einrichtungen;

Aktiengesellschaften und andere kommerzielle Organisationen;

andere staatliche und kommunale Organisationen und Einrichtungen, die einen Wohnungsbestand im Wirtschaftsbewirtschaftungsrecht oder im Betriebsbewirtschaftungsrecht haben.

Die Website „Zakonbase“ präsentiert den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Juli 1995 N 713 (in der Fassung vom 22. Dezember 2004) „ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER REGISTRIERUNGSREGELN UND DIE ENTFERNUNG VON BÜRGERN DER RUSSISCHEN FÖDERATION VON DER REGISTRIERUNG AM ORT AUFENTHALT UND WOHNORT INNERHALB DER RUSSISCHEN FÖDERATION UND WOHNSITZ INNERHALB DER RUSSISCHEN FÖDERATION FÜR DIE REGISTRIERUNG VERANTWORTLICHE PERSONEN" in der neueste Ausgabe. Es ist einfach, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, wenn Sie sich mit den relevanten Abschnitten, Kapiteln und Artikeln dieses Dokuments für 2014 vertraut machen. Um nach den erforderlichen Rechtsakten zu einem interessanten Thema zu suchen, sollten Sie die komfortable Navigation oder die erweiterte Suche verwenden.

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Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Juli 1995 Nr. 713 ¨Über die Genehmigung der Regeln für die Registrierung und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation am Aufenthaltsort und am Wohnort innerhalb der Russischen Föderation und der Liste der für die Registrierung zuständigen Beamten¨.

Abnahmedatum: 17.07.1995
Nummer: 713
Hostkörper: Regierung der Russischen Föderation

Informationen aktualisiert:10.12.2007

Notiz: Stand: 22. Dezember 2004.
  • Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Juli 1995 Nr. 713. Regeln.
Vollständiger Text des Dokuments:

Regeln für die An- und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation am Aufenthaltsort und am Wohnort innerhalb der Russischen Föderation

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln, in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation, dem Gesetz der Russischen Föderation „Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Freizügigkeit, Wahl des Aufenthaltsorts und Wohnsitzes in der Russischen Föderation“, Wohnungswesen , Zivil- und andere Rechtsvorschriften der Russischen Föderation regeln das Verfahren zur Registrierung und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation (im Folgenden als Bürger bezeichnet) aus der Registrierung am Aufenthaltsort und am Wohnort in der Russischen Föderation (im Folgenden als Registrierung bezeichnet). Melderegister werden erstellt, um den Bürgern die notwendigen Bedingungen zur Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten sowie zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber anderen Bürgern, dem Staat und der Gesellschaft zu gewährleisten.

2. Registrierungsbehörden in Städten, Gemeinden, ländlichen Siedlungen, geschlossenen Militärstädten sowie in Siedlungen in der Grenzzone oder geschlossenen administrativ-territorialen Formationen, in denen es Organe für innere Angelegenheiten gibt, sind Organe für innere Angelegenheiten, in anderen Siedlungspunkten - lokale Regierungen.

3. Der Aufenthaltsort ist der Ort, an dem sich ein Bürger vorübergehend aufhält - ein Hotel, Sanatorium, Erholungsheim, eine Pension, ein Campingplatz, ein Krankenhaus, eine Touristenbasis, eine andere ähnliche Einrichtung sowie Wohnräume, die nicht der Wohnort sind ein Einwohner.

Der Wohnort ist der Ort, an dem sich ein Bürger dauerhaft oder überwiegend als Eigentümer, im Rahmen eines Arbeitsvertrags (Untermietvertrag), einer sozialen Beschäftigung oder aus anderen in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen aufhält - ein Wohngebäude, eine Wohnung, Bürowohnungen, spezialisierte Häuser (Schlafsaal, Unterkunftshotel, Haus für einen mobilen Fonds, ein spezielles Heim für Einsame und Ältere, eine Pension für Behinderte, Veteranen usw.) sowie andere Wohnräume.

4. Zuständig für die Registrierung der Bürgerinnen und Bürger am Aufenthaltsort und am Wohnort sind Beamtinnen und Beamte, die in unbefristeter oder befristeter Stellung mit der Wahrnehmung organisatorischer und verwaltungstechnischer oder verwaltungswirtschaftlicher Aufgaben verbunden sind, um die Einhaltung der Benutzungsordnung zu überwachen Wohnräume und Sozialräume.

Die Bürger sind verpflichtet, sich am Aufenthaltsort und am Wohnort bei den Meldebehörden anzumelden und diese Ordnung einzuhalten. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Regeln durch Bürger und Beamte wird den Organen für innere Angelegenheiten übertragen.

5. Dokumente zum Nachweis der Identität von Bürgern der Russischen Föderation (im Folgenden als Identitätsdokumente bezeichnet), die für die Durchführung von Registrierungsunterlagen erforderlich sind, sind:

Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation auf dem Territorium der Russischen Föderation nachweist;

Pass eines Bürgers der UdSSR, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation nachweist, bis er innerhalb der vorgeschriebenen Frist durch einen Pass eines Bürgers der Russischen Föderation ersetzt wird;

Geburtsurkunde - für Personen unter 14 Jahren;

Reisepass, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation nachweist - für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der Russischen Föderation haben.

6. Die Antragsformulare, Bescheinigungen und anderen Dokumente, die die Registrierung von Bürgern am Aufenthalts- oder Wohnort bescheinigen, sowie die entsprechenden Stempel werden vom Innenministerium der Russischen Föderation erstellt. Die Formen der statistischen Rechnungsführung, das Verfahren für den Dokumentenverkehr zwischen den Registrierungsbehörden und den statistischen Rechnungsführungsbehörden werden vom Innenministerium der Russischen Föderation im Einvernehmen mit dem Staatlichen Komitee der Russischen Föderation für Statistik festgelegt.

7. Registrierung von Bürgern am Aufenthaltsort und am Wohnort in der Grenzzone, geschlossenen Militärlagern, geschlossenen administrativ-territorialen Formationen, Zonen der ökologischen Katastrophe, in bestimmten Gebieten und Siedlungen, wo im Falle einer Gefahr der Massenausbreitung ansteckender und nicht ansteckender Krankheiten und der Vergiftung von Menschen wurden in Gebieten, in denen der Ausnahmezustand oder das Kriegsrecht verhängt wurden, sowie in Gebieten, in denen der Ausnahmezustand oder das Kriegsrecht verhängt wurden, besondere Bedingungen und Regelungen für den Aufenthalt der Bevölkerung und die wirtschaftliche Tätigkeit eingeführt in anderen bundesrechtlich vorgesehenen Fällen, erfolgt vorbehaltlich bundesrechtlicher Beschränkungen.

8. Ein Verstoß gegen die Anforderungen dieser Regeln zieht die Verantwortung von Beamten und Bürgern gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation nach sich.

II. Registrierung der Bürger am Wohnort

9. Bürger, die für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen zum vorübergehenden Aufenthalt in Wohnräumen angekommen sind, die nicht ihr Wohnsitz sind, sind verpflichtet, nach Ablauf der festgelegten Frist einen Antrag bei den für die Registrierung zuständigen Beamten zu stellen und Folgendes einzureichen:

Beantragung des festgelegten Formulars zur Registrierung am Aufenthaltsort;

ein Dokument, das die Grundlage für den vorübergehenden Aufenthalt eines Bürgers in den angegebenen Wohnräumen bildet (Verträge über die Vermietung (Untervermietung), die soziale Vermietung von Wohnräumen oder eine Erklärung der Person, die dem Bürger Wohnraum zur Verfügung stellt).

10. Die Registrierung von Bürgern am Aufenthaltsort in Wohngebäuden, die nicht ihr Wohnort sind, erfolgt für einen einvernehmlich festgelegten Zeitraum:

mit Mietern und allen mit ihnen zusammenlebenden volljährigen Bürgern, sofern sie in Häusern des staatlichen oder kommunalen Wohnungsbestandes wohnen;

mit den Eigentümern von Wohngebäuden;

bei den Wohnungsbauvorständen oder Wohnungsbaugenossenschaften, wenn die Mitglieder der Genossenschaften nicht Eigentümer dieser Wohnräume sind.

11. Beamte, die für die Registrierung verantwortlich sind, sowie Bürger und juristische Personen, die ihnen gehörende Wohnräume zum Wohnen zur Verfügung stellen, übermitteln innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum des Antrags der Bürger die in Absatz 9 dieser Vorschriften genannten Dokumente an die Registrierungsbehörden .

12. Registrierungsbehörden registrieren Bürger innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Dokumente gemäß dem festgelegten Verfahren am Aufenthaltsort in Wohngebäuden, die nicht ihr Wohnort sind, und stellen ihnen am Ort eine Registrierungsbescheinigung aus des Aufenthalts.

Die Registrierung minderjähriger Kinder am Aufenthaltsort der Eltern (Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte) erfolgt unabhängig von der Zustimmung der in Ziffer 10 Absätze 2 bis 4 dieser Ordnung genannten Personen.

13. Ausgeschlossen.

14. Die Registrierung der Bürger am Aufenthaltsort in einem Hotel, Sanatorium, Erholungsheim, einer Pension, einem Campingplatz, einem Krankenhaus, einer Touristenbasis sowie in einer anderen ähnlichen Einrichtung erfolgt bei ihrer Ankunft durch die Verwaltung dieser Einrichtungen am anhand von Ausweisdokumenten.

15. Die Anmeldung der Bürger am Aufenthaltsort erfolgt ohne deren Abmeldung am Wohnort.

III. Registrierung der Bürger am Wohnort

16. Ein Bürger, der seinen Wohnort gewechselt hat, ist verpflichtet, sich spätestens 7 Tage nach seiner Ankunft an einem neuen Wohnort mit den für die Registrierung zuständigen Beamten in Verbindung zu setzen und Folgendes einzureichen:

Ausweisdokument;

Beantragung des festgelegten Formulars zur Registrierung am Wohnort;

ein Dokument, das die Grundlage für den Einzug in eine Wohnung bildet (Auftrag, Vertrag, Bescheinigung über das Erbrecht an einer Wohnung, ein Gerichtsbeschluss, der das Recht auf Nutzung einer Wohnung anerkennt, eine Erklärung der Person, die dem Bürger eine Wohnung zur Verfügung gestellt hat, oder ein anderes Dokument oder eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie davon).

In Ermangelung von Wohnungserhaltungsorganisationen werden diese Dokumente bei der Ansiedlung in Wohngebäuden von Bürgern oder juristischen Personen diesen Bürgern oder einem Vertreter der juristischen Person vorgelegt, der mit der Überwachung der Nutzung von Wohngebäuden betraut ist.

17. Beamte, die für die Registrierung verantwortlich sind, sowie Bürger und juristische Personen, die ihnen gehörende Wohnräume zum Wohnen zur Verfügung stellen, übermitteln innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum des Antrags der Bürger die in Absatz 16 dieser Vorschriften genannten Dokumente zusammen mit dem Eingang der Adressblätter und Formen der statistischen Abrechnung an die Meldebehörden.

18. Registrierungsbehörden registrieren die Bürger innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Dokumente am Wohnort und vermerken in ihren Pässen die Registrierung am Wohnort. Bürgern, deren Registrierung aufgrund anderer Ausweisdokumente erfolgt, wird am Wohnort eine Meldebescheinigung ausgestellt.

19. Ausgeschlossen.

20. Für die Registrierung von Bürgern am Wohnort wird eine staatliche Gebühr in der Weise und in der Höhe erhoben, die im Gesetz der Russischen Föderation "On State Duty" vorgesehen sind.

21. Ausgeschlossen.

22. Ausgeschlossen.

IV. Registrierung bestimmter Kategorien von Bürgern am Aufenthalts- und Wohnort

23. Die Registrierung des Militärpersonals erfolgt:

an ihrem Wohnort - im Allgemeinen (mit Ausnahme von Soldaten, Matrosen, Unteroffizieren und Vorarbeitern, die zum Militärdienst eingezogen werden);

am Aufenthaltsort - bei Vorhandensein eines Urlaubstickets oder Reisebelegs.

Militärangehörige, die aufgrund eines Vertrages in den Wehrdienst eingetreten sind, sowie Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen werden vor dem Bezug von Wohnraum von den Meldebehörden am Einsatzort der Truppenteile in der vorgeschriebenen Weise registriert.

24. Bürger, die am Wohnort nicht gemeldet sind, werden am Aufenthaltsort in der in dieser Ordnung vorgeschriebenen Weise registriert.

25. Bürger, die auf dem Territorium von Klöstern, Tempeln und anderen religiösen Gebäuden wohnen, werden in der in dieser Ordnung vorgeschriebenen Weise auf der Grundlage der Anwendung des festgelegten Formulars und der Ausweisdokumente registriert.

26. Bürger, die durch die Bedingungen und die Art der Arbeit mit ständiger Bewegung verbunden sind (Personen der schwimmenden Zusammensetzung der See- und Flussflotten, Mitarbeiter von geologischen, Such- und Erkundungsexpeditionen, linearer Konstruktion und Montage, mobile mechanisierte Säulen und andere), werden registriert am Standort der jeweiligen Reedereien, Flottillen, Organisationen und Institutionen.

27. Registrierung am Aufenthaltsort von Bürgern, die sich beim Föderalen Migrationsdienst des Innenministeriums der Russischen Föderation oder bei der Migrationsabteilung der Innenministerien, Abteilungen und Hauptabteilungen für innere Angelegenheiten der konstituierenden Einheiten beworben haben der Russischen Föderation mit einem Antrag auf Anerkennung als Zwangsmigranten erfolgt auf der Grundlage einer von diesen Stellen ausgestellten Bescheinigung über eine befristete Niederlassung.

Die Registrierung von Zwangsmigranten am Wohnort erfolgt auf der Grundlage der in Absatz 16 dieser Vorschriften vorgesehenen Dokumente.

28. Die Registrierung am Wohnort von Minderjährigen unter 14 Jahren, die bei ihren Eltern (Adoptiveltern, Vormündern) leben, erfolgt auf der Grundlage von Dokumenten, die die Identität der Eltern (Adoptiveltern) belegen, oder von Dokumenten, die die Niederlassung bestätigen der Vormundschaft und Geburtsurkunden dieser Minderjährigen durch Eintragung von Informationen über sie in die Haus- (Wohnungs-) Bücher oder alphabetischen Karten der Eltern (Adoptiveltern, Vormünder).

Die Anmeldung am Wohnort von Minderjährigen im Alter von 14 bis 16 Jahren erfolgt auf der Grundlage einer Geburtsurkunde mit Ausstellung einer Meldebescheinigung am Wohnort.

29. Die Anmeldung am Aufenthaltsort von Minderjährigen unter 14 Jahren erfolgt anhand von Ausweisdokumenten ihrer Eltern (Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten) oder nahen Verwandten, die mit ihnen zusammen sind, sowie Geburtsurkunden dieser Minderjährigen.

Die Anmeldung am Aufenthaltsort minderjähriger Bürger im Alter von 14 bis 16 Jahren erfolgt auf der Grundlage einer Geburtsurkunde mit Ausstellung einer Meldebescheinigung am Aufenthaltsort.

V. Abmeldung von Bürgern am Aufenthaltsort und am Wohnort

30. Bürger gelten als abgemeldet am Aufenthaltsort in Wohnräumen, die nicht ihr Wohnsitz sind, nach Ablauf der in ihren Anträgen auf Anmeldung am Aufenthaltsort festgelegten Fristen sowie in Hotels, Sanatorien, Erholungsheimen, Pensionen Häuser, Campingplätze, Krankenhäuser, Touristenstützpunkte und andere ähnliche Einrichtungen - bei ihrer Abreise.

Abmeldung am Wohnort von Bürgern, denen die Anerkennung durch den Föderalen Migrationsdienst des Innenministeriums der Russischen Föderation oder die Abteilungen für Migration der Innenministerien, Abteilungen und Hauptabteilungen für innere Angelegenheiten der konstituierenden Einheiten verweigert wird der Russischen Föderation als Zwangsmigranten erfolgt auf der Grundlage der Meldung durch diese Organe der Registrierungsbehörden Buchhaltung.

31. Die Abmeldung eines Bürgers von der Registrierung am Wohnort erfolgt durch die Registrierungsbehörden in folgenden Fällen:

a) Wohnortwechsel - aufgrund eines Bürgerantrags auf Anmeldung an einem neuen Wohnort oder eines Antrags auf Abmeldung an einem Wohnort. Bei der Anmeldung an einem neuen Wohnort ist die Meldebehörde verpflichtet, sofern der Bürger am bisherigen Wohnort nicht abgemeldet wurde, innerhalb von 3 Tagen eine entsprechende Mitteilung an die Meldebehörde am bisherigen Wohnort des Bürgers zu richten, um ihn abzumelden aus dem Melderegister;

b) Einberufung zum Militärdienst - auf der Grundlage eines Berichts des Militärkommissariats;

c) Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe - aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils;

d) Anerkennung als vermisst - aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung;

e) Tod oder gerichtliche Feststellung des Verstorbenen - auf der Grundlage einer gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren ausgestellten Sterbeurkunde;

f) Räumung der bewohnten Wohnräume oder Anerkennung des Nutzungsrechtsverlustes der Wohnräume - aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung;

g) Entdeckung unwahrer Informationen oder Dokumente, die der Registrierung zugrunde lagen, sowie rechtswidrige Handlungen von Beamten bei der Entscheidung über die Registrierung - aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung.

32. Bei der Abmeldung von Bürgern am Wohnort aus den in den Unterabsätzen "c", "d", "e", "e" und "g" von Absatz 31 dieser Regeln vorgesehenen Gründen können die entsprechenden Dokumente eingereicht werden interessierte natürliche und juristische Personen .

33. Die Meldebehörden entfernen Bürger auf der Grundlage der erhaltenen Unterlagen innerhalb von 3 Tagen von der Registrierung am Wohnort. In den Pässen der am Wohnort abgemeldeten Bürger (mit Ausnahme der Verstorbenen sowie der als vermisst anerkannten, für tot erklärten oder ohne Abmeldung an einen neuen Wohnort ausgereisten Bürger) werden bei der Abmeldung am Wohnort Vermerke vorgenommen . Markierungen zur Abmeldung am Wohnort von Bürgern, die mit anderen Ausweisdokumenten registriert sind, werden in der Bescheinigung über die Registrierung der Bürger am Wohnort vorgenommen.

34. Ausgeschlossen.

Liste der für die Registrierung zuständigen Beamten

Beamte:

Wohnungsunterhaltsorganisationen der staatlichen und kommunalen Wohnungsbaufonds;

Wohnungsbau und Wohnungsgenossenschaften;

Hotels, Campingplätze, Touristencamps, Sanatorien, Erholungsheime, Pensionen, Krankenhäuser, Pensionen für Behinderte, Veteranen, Alleinstehende und ältere Menschen, Schutzhotels und andere soziale Einrichtungen;

Aktiengesellschaften und andere kommerzielle Organisationen;

andere staatliche und kommunale Organisationen und Einrichtungen, die einen Wohnungsbestand im Wirtschaftsbewirtschaftungsrecht oder im Betriebsbewirtschaftungsrecht haben.

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Juli 1995 N 713 „Über die Genehmigung der Regeln für die Registrierung und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation am Aufenthaltsort und am Wohnort in der Russischen Föderation und der Liste von Personen, die für die Annahme und Übermittlung von Dokumenten an die Meldebehörden für die An- und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation am Aufenthaltsort und am Wohnort innerhalb der Russischen Föderation verantwortlich sind" neuste Änderungen(eingeführt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 25. Mai 2017 N 631), am 07.06.2017 in Kraft getreten(Rev. 19).

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG
vom 17. Juli 1995 N 713

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER REGELN


UND PERSONENLISTE
VERANTWORTLICH FÜR DEN EMPFANG UND DIE ÜBERTRAGUNG AN DIE ZULASSUNGSBEHÖRDEN
RECHNUNGSUNTERLAGEN FÜR ANMELDUNG UND RÜCKTRITT
AUS DER REGISTRIERUNG DER RUSSISCHEN BÜRGER
VERBÄNDE NACH AUFENTHALTSORT UND NACH ORT
WOHNSITZ INNERHALB DER RUSSISCHEN FÖDERATION

In Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation "Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Freizügigkeit, Wahl des Aufenthaltsorts und Wohnsitzes in der Russischen Föderation" (Bulletin des Kongresses der Volksabgeordneten der Russischen Föderation und des Oberster Rat der Russischen Föderation, 1993, Nr. 32, Art. 1227) Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

1. Genehmigen Sie die beigefügten:

Regeln für die An- und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation am Aufenthaltsort und am Wohnort innerhalb der Russischen Föderation;

eine Liste der Personen, die für die Entgegennahme und Einreichung von Dokumenten für die An- und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation am Aufenthaltsort und am Wohnort innerhalb der Russischen Föderation bei den Meldebehörden zuständig sind.

2. Das Innenministerium der Russischen Föderation erlässt im Einvernehmen mit den betroffenen föderalen Exekutivbehörden innerhalb von 3 Monaten eine Anweisung zur Anwendung der Regeln für die An- und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation am Aufenthaltsort und am Wohnort innerhalb der Russischen Föderation, genehmigt durch diesen Erlass.

3. Das Innenministerium der Russischen Föderation und das Justizministerium der Russischen Föderation legen innerhalb von 3 Monaten Vorschläge gemäß dem festgelegten Verfahren vor, um Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation mit dem Recht der Russischen Föderation in Einklang zu bringen "Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Freizügigkeit, Wahl des Aufenthaltsortes und Wohnsitzes innerhalb der Russischen Föderation".

4. Die föderalen Exekutivbehörden und die Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation bringen ihre Entscheidungen in Einklang mit dem Gesetz der Russischen Föderation „Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Freizügigkeit, Wahl des Aufenthaltsorts und Wohnsitzes innerhalb der Russischen Föderation" und dieser Entschließung.

5. Ändern Sie die folgenden Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation:

Absatz ist ungültig. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. März 2000 N 231;

in Absatz 2 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 7. Dezember 1992 N 2278-r die Worte: „Das Sicherheitsministerium Russlands und das Innenministerium Russlands gewährleisten ab dem 1. Januar 1993 bis auf Weiteres Hinweis auf die Anwendung einer Sonderregelung für die Einreise und einen Pass für den Verwaltungsbezirk Zabaikalsk, Gebiet Tschita" wird gestrichen.

Premierminister
Russische Föderation
V. Tschernomyrdin

Anhang

Genehmigt
Regierungsdekret
Russische Föderation
vom 17. Juli 1995 N 713

VORSCHRIFTEN
REGISTRIERUNG UND AUSTRITT VON BÜRGERN DER RUSSISCHEN FÖDERATION
AB ANMELDUNG AM AUFENTHALTSORT UND AM ORT
WOHNSITZ INNERHALB DER RUSSISCHEN FÖDERATION

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln, in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation, dem Gesetz der Russischen Föderation „Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Freizügigkeit, Wahl des Aufenthaltsorts und Wohnsitzes in der Russischen Föderation“, Wohnungswesen , Zivil- und andere Rechtsvorschriften der Russischen Föderation regeln das Verfahren zur Registrierung und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation (im Folgenden als Bürger bezeichnet) aus der Registrierung am Aufenthaltsort und am Wohnort in der Russischen Föderation (im Folgenden als Registrierung bezeichnet).

Melderegister werden erstellt, um den Bürgern die notwendigen Bedingungen zur Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten sowie zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber anderen Bürgern, dem Staat und der Gesellschaft zu gewährleisten.

2. Registrierungsbehörden in Städten, Gemeinden, ländlichen Siedlungen, geschlossenen Militärstädten sowie in Siedlungen in der Grenzzone oder geschlossenen administrativ-territorialen Formationen sind die Gebietskörperschaften des Innenministeriums der Russischen Föderation.

3. Der Aufenthaltsort ist der Ort, an dem sich ein Bürger vorübergehend aufhält - ein Hotel, ein Sanatorium, ein Erholungsheim, eine Pension, ein Campingplatz, eine Touristenbasis, eine medizinische Organisation oder eine andere ähnliche Einrichtung, eine Einrichtung der Strafanstalt System, das Strafen in Form von Freiheitsstrafen oder Zwangsarbeit vollstreckt, oder eine Wohnung, die nicht der Wohnort eines Bürgers ist.

Der Wohnort ist ein Wohngebäude, eine Wohnung, ein Zimmer, ein Wohngebäude eines Sonderwohnungsbestands oder ein sonstiges Wohngebäude, in dem sich ein Bürger aufgrund eines Mietvertrags (Untermietvertrags), eines Sonderwohnungsmietvertrags dauerhaft oder überwiegend als Eigentümer aufhält oder aus anderen gesetzlich vorgesehenen Gründen. Russische Föderation, und in der er am Wohnort gemeldet ist. Der Wohnsitz eines Bürgers, der den Ureinwohnern der Russischen Föderation angehört, einen nomadischen und (oder) halbnomadischen Lebensstil führt und keinen Ort hat, an dem er sich ständig oder überwiegend aufhält, gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, eine der Siedlungen im Gemeindebezirk , innerhalb deren Grenzen die Nomadenrouten dieses Bürgers verlaufen.

Scheinanmeldung eines Bürgers am Aufenthaltsort oder am Wohnort ist die Anmeldung eines Bürgers am Aufenthaltsort oder am Wohnort aufgrund der Bereitstellung wissentlich falscher Angaben oder Unterlagen für eine solche Anmeldung, oder seine Anmeldung in einer Wohnung ohne die Absicht, sich in dieser Wohnung aufzuhalten (zu wohnen), oder die Anmeldung eines Bürgers am Aufenthaltsort oder am Wohnort ohne die Absicht des Mieters (Eigentümers) der Wohnung, diese Wohnung zur Verfügung zu stellen den Aufenthalt (Wohnsitz) der angegebenen Person.

4. Verantwortlich für den Empfang und die Übermittlung von Dokumenten zur Registrierung und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation an die Registrierungsbehörden sind die Personen, die in der Liste aufgeführt sind, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Juli 1995 N 713 „Zur Genehmigung“ genehmigt wurde der Regeln für die An- und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation von der Registrierung am Aufenthaltsort und am Wohnort innerhalb der Russischen Föderation und der Liste der Personen, die für die Entgegennahme und Übermittlung von Dokumenten an die Registrierungsbehörden zur Registrierung verantwortlich sind, und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation am Aufenthaltsort und am Wohnort innerhalb der Russischen Föderation "(im Folgenden als die für die Entgegennahme und Übermittlung von Dokumenten an die Meldebehörden zuständigen Personen bezeichnet).

Die Bürger sind verpflichtet, sich am Aufenthaltsort und am Wohnort bei den Meldebehörden anzumelden und diese Ordnung einzuhalten.

5. Dokumente zum Nachweis der Identität von Bürgern der Russischen Föderation (im Folgenden als Identitätsdokumente bezeichnet), die für die Durchführung von Registrierungsunterlagen erforderlich sind, sind:

Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation auf dem Territorium der Russischen Föderation nachweist;

Pass eines Bürgers der UdSSR, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation nachweist, bis er innerhalb der vorgeschriebenen Frist durch einen Pass eines Bürgers der Russischen Föderation ersetzt wird;

Geburtsurkunde - für Personen unter 14 Jahren;

Reisepass, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation nachweist - für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der Russischen Föderation haben.

6. Die Formulare für Anträge, Bescheinigungen, Benachrichtigungen und andere Dokumente, die die Registrierung von Bürgern am Aufenthalts- oder Wohnort bescheinigen, sowie die entsprechenden Stempel werden vom Innenministerium der Russischen Föderation erstellt. Die Formen der statistischen Buchhaltung, das Verfahren für den Umlauf von Dokumenten zwischen den Registrierungsbehörden und den statistischen Buchhaltungsbehörden werden vom Innenministerium der Russischen Föderation im Einvernehmen mit dem föderalen staatlichen Statistikdienst festgelegt.

7. Registrierung von Bürgern am Aufenthaltsort und am Wohnort in der Grenzzone, geschlossenen Militärlagern, geschlossenen administrativ-territorialen Formationen, Zonen der ökologischen Katastrophe, in bestimmten Gebieten und Siedlungen, wo im Falle einer Gefahr der Massenausbreitung ansteckender und nicht ansteckender Krankheiten und der Vergiftung von Menschen wurden in Gebieten, in denen der Ausnahmezustand oder das Kriegsrecht verhängt wurden, sowie in Gebieten, in denen der Ausnahmezustand oder das Kriegsrecht verhängt wurden, besondere Bedingungen und Regelungen für den Aufenthalt der Bevölkerung und die wirtschaftliche Tätigkeit eingeführt in anderen bundesrechtlich vorgesehenen Fällen, erfolgt vorbehaltlich bundesrechtlicher Beschränkungen.

8. Die Verletzung der Anforderungen dieser Regeln zieht die Verantwortung der Bürger, Mieter (Eigentümer) von Wohngebäuden, Beamten und Personen nach sich, die für den Empfang und die Übermittlung von Dokumenten an die Registrierungsbehörden gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation verantwortlich sind.

II. Registrierung der Bürger am Wohnort

9. Bürger, die für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen zum vorübergehenden Aufenthalt in Wohnräumen angekommen sind, die nicht ihr Wohnsitz sind, müssen vor Ablauf der festgelegten Frist einen Antrag bei den für die Entgegennahme und Übermittlung von Dokumenten an die Meldebehörden zuständigen Personen stellen und einreichen:

Beantragung des festgelegten Formulars zur Registrierung am Aufenthaltsort;

ein Dokument, das die Grundlage für den vorübergehenden Aufenthalt eines Bürgers in den angegebenen Wohnräumen bildet (Verträge über die Vermietung (Untervermietung), soziale Vermietung von Wohnräumen, eine Bescheinigung über staatliche Registrierung das Recht auf eine Wohnung oder eine Erklärung einer Person, die einem Bürger eine Wohnung zur Verfügung stellt).

Im Falle der Registrierung am Aufenthaltsort auf der Grundlage eines Sozialmietvertrags, der gemäß dem Wohnungsgesetz der Russischen Föderation abgeschlossen wurde, oder einer Bescheinigung über die staatliche Registrierung des Wohnrechts hat ein Bürger das Recht, sich nicht vorzustellen diese Unterlagen, sondern im Antrag auf Anmeldung am Aufenthaltsort nur die Voraussetzungen angeben.

In diesem Fall fordert die Registrierungsstelle unabhängig Informationen von staatlichen Stellen, lokalen Selbstverwaltungsorganen zu den in Absatz 5 dieses Absatzes genannten Dokumenten an und registriert einen Bürger am Aufenthaltsort spätestens 8 Werktage nach dem Datum der Einreichung eines Antrags auf Registrierung am Aufenthaltsort und des Dokuments , das die Identität gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation nachweist.

Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, der Meldebehörde den Zeitraum und den Ort ihres Aufenthalts per Post oder in mitzuteilen elektronisches Formular Nutzung öffentlicher Informations- und Telekommunikationsnetze, einschließlich des Internets, einschließlich des Landesinformationssystems „Einheitliches Portal der staatlichen und kommunalen Dienstleistungen (Funktionen)“ (im Folgenden Einheitliches Portal genannt).

Die Meldebehörden sind verpflichtet, einen Bürger innerhalb von 8 Werktagen ab dem Tag zu registrieren, an dem der Bürger einen Antrag auf Registrierung am Aufenthaltsort und andere für eine solche Registrierung erforderliche Dokumente in elektronischer Form in dem in Absatz 8 vorgesehenen Fall einreicht Klausel.

10. Die Registrierung von Bürgern am Aufenthaltsort in Wohngebäuden, die nicht ihr Wohnort sind, erfolgt für einen einvernehmlich festgelegten Zeitraum:

mit Mietern und allen mit ihnen zusammenlebenden Familienmitgliedern, auch mit vorübergehend abwesenden Familienmitgliedern, sofern sie in Häusern des staatlichen oder kommunalen Wohnungsbestandes wohnen;

mit den Eigentümern von Wohngebäuden;

bei den Wohnungsbauvorständen oder Wohnungsbaugenossenschaften, wenn die Mitglieder der Genossenschaften nicht Eigentümer dieser Wohnräume sind.

11. Personen, die für die Entgegennahme und Übermittlung von Dokumenten an die Registrierungsbehörden verantwortlich sind, sowie Bürger und juristische Personen, die ihnen gehörende Wohnräume zum Wohnen zur Verfügung stellen, übermitteln innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum des Bürgerantrags die in Absatz 9 genannten Dokumente diese Regeln an die Registrierungsbehörden.

12. Spätestens 3 Arbeitstage nach Eingang eines Antrags auf Registrierung am Aufenthaltsort in der vorgeschriebenen Form und anderer erforderlicher Dokumente durch einen Bürger oder eine Person, die für die Entgegennahme und Übermittlung von Dokumenten an die Registrierungsbehörde verantwortlich ist Für eine solche Registrierung werden die Bürger, mit Ausnahme der in den Absätzen 5, 6 und 9 des Artikels 9 dieser Regeln vorgesehenen Fälle, am Aufenthaltsort in Wohnräumen, die nicht ihr Wohnort sind, in der vorgeschriebenen Weise registriert und ausgestellt ein Bürger oder eine Person, die für den Empfang und die Übermittlung von Dokumenten an die Meldebehörde verantwortlich ist, von der Dokumente empfangen wurden, eine Meldebescheinigung am Wohnort.

Auf Antrag eines Bürgers kann eine Meldebescheinigung am Aufenthaltsort von der Meldebehörde per Post an die im Antrag auf Anmeldung am Aufenthaltsort angegebene Adresse der Wohnanlage versandt werden. Dem Eigentümer (Mieter) der Wohnung wird innerhalb von 3 Tagen eine Mitteilung über die Registrierung dieses Bürgers zugesandt.

Die Registrierung minderjähriger Kinder am Aufenthaltsort der Eltern (Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte) erfolgt unabhängig von der Zustimmung der in Ziffer 10 Absätze 2 bis 4 dieser Ordnung genannten Personen.

13. Ausgeschlossen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. August 2002 N 599.

14. Registrierung eines Bürgers am Aufenthaltsort in einem Hotel, Sanatorium, Erholungsheim, einer Pension, einem Campingplatz, einer medizinischen Organisation, einer Touristenbasis oder einer anderen ähnlichen Einrichtung, einer Einrichtung des Strafvollzugssystems, Vollstreckung von Strafen in Form von Freiheitsstrafe oder Zwangsvollstreckung Arbeit, wird bei der Ankunft eines solchen Bürgers von der Verwaltung der zuständigen Einrichtung auf der Grundlage von Ausweisdokumenten durchgeführt.

Die Verwaltungen dieser Anstalten, mit Ausnahme der Anstalten des Strafvollzugs, die Freiheitsstrafen oder Zwangsarbeit vollstrecken, kostenlos innerhalb eines Tages werden sie direkt an die Gebietskörperschaften des Innenministeriums der Russischen Föderation übermittelt oder über Kommunikationsmittel gesendet, die Teil des Telekommunikationsnetzes sind, oder über Informations- und Telekommunikationsnetze sowie Infrastruktur, die Informationen bereitstellt und technologische Interaktion Informationssysteme verwendet, um staatliche und kommunale Dienstleistungen in elektronischer Form bereitzustellen, Informationen über die Registrierung von Bürgern am Aufenthaltsort in der vom Innenministerium der Russischen Föderation festgelegten Weise.

Die Verwaltungen der Anstalten des Strafvollzugssystems, die Strafen in Form von Freiheitsentzug oder Zwangsarbeit vollstrecken, übermitteln den Gebietskörperschaften des Innenministeriums der Russischen Föderation innerhalb von 7 Arbeitstagen Informationen über die Registrierung der Bürger vor Ort des Aufenthalts in der in Absatz 2 dieser Klausel vorgeschriebenen Weise.

Die Verwaltung der im ersten Absatz dieses Absatzes genannten Organisation oder Einrichtung, mit Ausnahme der Einrichtung des Strafvollzugssystems, die Strafen in Form von Freiheitsentzug oder Zwangsarbeit vollstreckt, hat das Recht, einen Bürger nicht bei der Registrierung zu registrieren Aufenthaltsort in angegebenen Organisationen oder Institution für den Fall, dass dieser Bürger am Wohnort oder am Aufenthaltsort in einem Wohngebäude im selben Subjekt der Russischen Föderation wie die angegebene Organisation oder Institution registriert ist, und die ununterbrochene Aufenthaltsdauer dieses Bürgers in der angegebenen Organisation oder Institution 90 Tage ab dem Datum seiner Ankunft nicht überschreitet Platz gegeben bleibe.

Die Verwaltung der Organisation oder Institution, die im ersten Absatz dieser Klausel angegeben ist und sich in Moskau oder in einem der folgenden befindet Siedlungen der Region Moskau, mit Ausnahme einer Einrichtung des Strafvollzugssystems, die Freiheitsstrafen oder Zwangsarbeit vollstreckt, das Recht, einen Bürger am Aufenthaltsort in der angegebenen Organisation oder Einrichtung nicht zu registrieren, wenn dieser Bürger registriert ist am Wohnort oder am Aufenthaltsort in einem Wohngebäude in Moskau oder in einer der Siedlungen der Region Moskau, und die ununterbrochene Aufenthaltsdauer dieses Bürgers in der angegebenen Organisation oder Einrichtung 90 Tage nicht überschreitet ab dem Datum seiner Ankunft an diesem Aufenthaltsort.

Die Verwaltung der Organisation oder Institution, die im ersten Absatz dieser Klausel angegeben ist und sich in der Stadt St. Petersburg oder in einer der Siedlungen befindet Gebiet Leningrad, mit Ausnahme einer Anstalt des Strafvollzugs, die Strafen in Form von Freiheitsentzug oder Zwangsarbeit vollzieht, das Recht, einen Bürger am Aufenthaltsort in der bestimmten Organisation oder Anstalt nicht anzumelden, wenn dieser Bürger bei registriert ist der Wohnort oder der Aufenthaltsort in einem Wohngebäude in St. Petersburg oder in einer der Siedlungen des Leningrader Gebiets, und die ununterbrochene Aufenthaltsdauer dieses Bürgers in der angegebenen Organisation oder Einrichtung beträgt nicht mehr als 90 Tage ab dem Datum seiner Ankunft an diesem Aufenthaltsort.

15. Die Anmeldung der Bürger am Aufenthaltsort erfolgt ohne deren Abmeldung am Wohnort.

III. Registrierung der Bürger am Wohnort

16. Ein Bürger, der seinen Wohnort gewechselt hat, ist verpflichtet, spätestens 7 Tage nach seiner Ankunft an einem neuen Wohnort die für die Entgegennahme und Übermittlung von Dokumenten an die Meldebehörden zuständigen Personen zu kontaktieren und Folgendes einzureichen:

Ausweisdokument;

Absatz ausgeschlossen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14.08.2002 N 599;

ein Dokument, das gemäß dem Wohnungsgesetz der Russischen Föderation die Grundlage für den Einzug in eine Wohnung darstellt.

In Ermangelung von Wohnungserhaltungsorganisationen werden diese Dokumente bei der Ansiedlung in Wohngebäuden von Bürgern oder juristischen Personen diesen Bürgern oder einem Vertreter der juristischen Person vorgelegt, der mit der Überwachung der Nutzung von Wohngebäuden betraut ist.

Ein Bürger hat das Recht, ein Dokument nicht vorzulegen, das die Grundlage für den Umzug eines Bürgers in eine Wohnung bildet (ein sozialer Mietvertrag, ein Mietvertrag für eine Wohnung eines staatlichen oder kommunalen Wohnungsbestands, ein Vertrag oder ein anderes Dokument, das den Staat verabschiedet hat Registrierung, die den Inhalt einer Transaktion mit zum Ausdruck bringt Immobilie, Bescheinigung über die staatliche Registrierung des Rechts auf Wohnräume oder ein anderes Dokument), wenn die in dem betreffenden Dokument enthaltenen Informationen staatlichen Stellen oder lokalen Regierungen zur Verfügung stehen. v dieser Fall Die Registrierungsstelle fordert das entsprechende Dokument (darin enthaltene Informationen), einen Auszug aus dem entsprechenden Register und andere Informationen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation selbstständig an und registriert einen Bürger am Wohnort spätestens 8 Werktage ab dem Datum ihnen einen Antrag auf Registrierung am Wohnort und einen Ausweis gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zu stellen.

Über das Einheitliche Portal kann ein Antrag des festgelegten Formulars für die Registrierung am Wohnort in Form eines elektronischen Dokuments sowie Kopien der in diesem Absatz genannten Dokumente in elektronischer Form eingereicht werden.

17. Personen, die für die Entgegennahme und Übermittlung von Dokumenten an die Meldebehörden verantwortlich sind, sowie Bürger und juristische Personen, die ihnen gehörende Wohnräume zum Wohnen zur Verfügung stellen, übermitteln innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum des Antrags der Bürger die in Absatz 16 genannten Dokumente diese des Reglements zusammen mit Adressblättern und Formularen zur statistischen Abrechnung an die Registrierungsbehörden.

Für die Dauer der Registrierung am Wohnort stellt die für die Entgegennahme und Übermittlung von Dokumenten an die Registrierungsbehörde oder die Registrierungsbehörde zuständige Person auf Antrag des Bürgers ihm am Tag der Antragstellung eine Bescheinigung über die Annahme von Dokumenten aus für die Anmeldung am Wohnort in irgendeiner Form, beglaubigt durch ein Siegel (bei vorhandenem Aufdruck).

18. Registrierungsbehörden innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Dokumente, mit Ausnahme des in Absatz 7 von Artikel 16 dieser Regeln vorgesehenen Falls, registrieren die Bürger am Wohnort und stellen sie einem Bürger oder einer für den Empfang verantwortlichen Person aus und Übermittlung von Dokumenten an die Registrierungsbehörde, von der Dokumente, ein Bürgerpass mit einem Registrierungsvermerk am Wohnort oder eine Registrierungsbescheinigung am Wohnort einer Person unter 14 Jahren erhalten wurden.

Bei Erhalt von Dokumenten in der in Ziffer 16 Absatz 8 dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Weise erfolgt eine Markierung im Pass des Bürgers oder die Ausstellung einer Meldebescheinigung am Wohnort einer Person unter 14 Jahren am Tag des Eingangs des Ausweisdokuments bei der Meldebehörde und ein Dokument, das Grundlage für den Einzug in eine Wohnung ist.

19. Ausgeschlossen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. August 2002 N 599.

20. Stromausfall. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2008 N 220.

21 - 22. Ausgeschlossen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. August 2002 N 599.

IV. Registrierung bestimmter Kategorien von Bürgern am Ort

23. Die Registrierung des Militärpersonals erfolgt:

an ihrem Wohnort - im Allgemeinen (mit Ausnahme von Soldaten, Matrosen, Unteroffizieren und Vorarbeitern, die zum Militärdienst eingezogen werden);

am Aufenthaltsort - wenn Sie ein Urlaubsticket oder eine Reisebescheinigung haben (wenn die Urlaubs- oder Geschäftsreise 90 Tage überschreitet).

Militärangehörige, die aufgrund eines Vertrages in den Wehrdienst eingetreten sind, sowie Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen werden vor dem Bezug von Wohnraum von den Meldebehörden am Einsatzort der Truppenteile in der vorgeschriebenen Weise registriert.

24. Bürger, die am Wohnort nicht gemeldet sind, werden am Aufenthaltsort in der in dieser Ordnung vorgeschriebenen Weise registriert.

Die Registrierung am Aufenthaltsort von Personen ohne festen Wohnsitz wird von den Gebietskörperschaften des Innenministeriums der Russischen Föderation in der in diesen Regeln vorgeschriebenen Weise an den Adressen der Sozialdienstorganisationen durchgeführt, die Sozialdienste erbringen Personen ohne festen Wohnsitz auf der Grundlage eines Antrags des festgelegten Formulars zur Anmeldung am Aufenthaltsort und der Ausweisdokumente mit Ausstellung einer Meldebescheinigung am Wohnsitz. In Ermangelung von Ausweisdokumenten erfolgt die Registrierung am Aufenthaltsort dieser Personen vor ihrer Vollstreckung auf der Grundlage eines Antrags auf das festgelegte Formular zur Registrierung am Aufenthaltsort.

Die Anmeldung am Aufenthaltsort von Personen ohne festen Wohnsitz erfolgt für einen Zeitraum, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen einer Person und der Verwaltung einer Organisation für soziale Dienste festgelegt wird, die soziale Dienstleistungen für Personen ohne festen Wohnsitz erbringt.

25. Bürger, die auf dem Territorium von Klöstern, Tempeln und anderen religiösen Gebäuden wohnen, werden in der in dieser Ordnung vorgeschriebenen Weise auf der Grundlage der Anwendung des festgelegten Formulars und der Ausweisdokumente registriert.

26. Bürger, die durch die Bedingungen und die Art der Arbeit mit ständiger Bewegung verbunden sind (Personen der schwimmenden Zusammensetzung der See- und Flussflotten, Mitarbeiter von geologischen, Such- und Erkundungsexpeditionen, linearer Konstruktion und Montage, mobile mechanisierte Säulen und andere), werden registriert am Standort der jeweiligen Reedereien, Flottillen, Organisationen und Institutionen.

26(1). Die Registrierung am Wohnort eines Bürgers der Ureinwohner der Russischen Föderation, der einen nomadischen und (oder) halbnomadischen Lebensstil führt und keinen Ort hat, an dem er dauerhaft oder überwiegend lebt, erfolgt in einer der Siedlungen (nach Wahl eines Bürgers) in einem Gemeindebezirk, innerhalb dessen Grenzen die Wanderrouten eines Bürgers verlaufen, an der Adresse Lokale Verwaltung der angegebenen Siedlung unter Berücksichtigung der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste der traditionellen Wohnorte und traditionellen Wirtschaftstätigkeiten der Ureinwohner der Russischen Föderation.

Für die Anmeldung am Wohnort reicht der angegebene Bürger folgende Unterlagen bei der Meldebehörde ein:

Beantragung des festgelegten Formulars zur Registrierung am Wohnort;

Reisepass oder ein anderes Dokument, das ihn ersetzt und die Identität eines Bürgers nachweist;

ein Dokument, das bestätigt, dass ein Bürger einen nomadischen und (oder) halbnomadischen Lebensstil pflegt, ausgestellt von der lokalen Regierungsbehörde des betreffenden Landes Gemeindebezirk in der vom Bevollmächtigten vorgeschriebenen Weise Bundesbehörde Exekutivgewalt.

27. Die Registrierung am Wohnort von Bürgern, die beim Innenministerium der Russischen Föderation oder ihren Gebietskörperschaften einen Antrag auf Anerkennung als Zwangsmigranten gestellt haben, erfolgt auf der Grundlage eines Verweises auf eine ausgestellte vorübergehende Niederlassung durch diese Stellen.

Die Registrierung von Zwangsmigranten am Wohnort erfolgt auf der Grundlage der in Absatz 16 dieser Vorschriften vorgesehenen Dokumente.

28. Die Anmeldung am Wohnort von Minderjährigen unter 14 Jahren, die mit gesetzlichen Vertretern (Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten) zusammenleben, erfolgt auf der Grundlage einer Beantragung des festgelegten Formulars zur Anmeldung am Wohnort, Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter (Eltern, Adoptiveltern, Vormünder) oder Dokumente, die die Begründung der Vormundschaft bestätigen, und Geburtsurkunden dieser Minderjährigen. Diese Anmeldung erfolgt mit der Ausstellung einer Meldebescheinigung am Wohnort.

29. Die Anmeldung am Aufenthaltsort von Minderjährigen unter 14 Jahren erfolgt auf der Grundlage eines Antrags des festgelegten Formulars für die Anmeldung am Aufenthaltsort, Dokumente zum Nachweis der Identität der gesetzlichen Vertreter (Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte). ) oder nahe Verwandte, die mit ihnen zusammen sind, sowie Geburtsurkunden dieser minderjährigen Bürger mit Ausstellung einer Meldebescheinigung am Wohnort.

29(1). Registrierung von Bürgern, die in Vollzeitausbildung in Organisationen eingeschrieben sind, die dies durchführen Bildungsaktivitäten an Bildungsprogramme Mitte Berufsausbildung oder höhere Bildung, am Aufenthaltsort in Schlafsälen wird von den Registrierungsbehörden auf der Grundlage eines Antrags des festgelegten Formulars für die Registrierung am Aufenthaltsort durchgeführt, das von Beamten der Organisation bestätigt wurde, die Bildungsaktivitäten gemäß Absatz 4 dieser Regeln durchführt , und ein Identitätsdokument des Antragstellers.

Dokumente bei den Registrierungsbehörden werden von Beamten von Organisationen, die sich mit Bildungsaktivitäten befassen und für die Registrierung verantwortlich sind, innerhalb von 3 Tagen ab dem Tag eingereicht, an dem der Bürger einen Platz in der Herberge erhalten hat.

29(2). Die Registrierung von zu Freiheitsentziehung oder Zwangsarbeit verurteilten Bürgern am Aufenthaltsort in einer Einrichtung des Strafvollzugs, die Strafen in Form von Freiheitsentziehung oder Zwangsarbeit vollzieht, erfolgt durch einen ermächtigten Beamten dieser Einrichtung auf der Grundlage von ein rechtskräftiges Gerichtsurteil und ein Identitätsnachweis. In Ermangelung eines Ausweisdokuments (vor Ausstellung eines solchen Dokuments) erfolgt die Registrierung von Bürgern, die zu Freiheitsentzug oder Zwangsarbeit am Aufenthaltsort verurteilt wurden, auf der Grundlage der im Gerichtsurteil angegebenen Daten des Bürgers.

Gleichzeitig Name, Vorname, Vatersname (falls vorhanden), Geburtsdatum, -monat und -jahr eines zu Freiheitsstrafe oder Zwangsarbeit verurteilten Bürgers, Angaben zu einem Ausweisdokument, Datum und Zeitraum der Registrierung, Wohnort ( Aufenthalt) vor der Verurteilung, wann, von welchem ​​Gericht, nach welchen Artikeln des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation verurteilt, Art der Bestrafung.

V. Ausschluss von Bürgern aus der Registrierung am Ort
Aufenthalt und Wohnort

30. Bürgerinnen und Bürger gelten am Aufenthaltsort in Wohnräumen, die nicht ihr Wohnsitz sind, als abgemeldet, wenn die in ihren Anträgen auf Anmeldung am Aufenthaltsort festgelegten Fristen verstrichen sind.

Entfernung eines Bürgers von der Registrierung am Aufenthaltsort in Hotels, Sanatorien, Erholungsheimen, Pensionen, Campingplätzen, medizinische Organisationen, an Touristenstützpunkten oder in anderen ähnlichen Anstalten, Anstalten des Strafvollzugs, Vollstreckung von Strafen in Form von Freiheitsentzug oder Zwangsarbeit, wird bei der Abreise eines solchen Bürgers von der Verwaltung der entsprechenden Anstalt durchgeführt.

Die Verwaltungen dieser Anstalten, mit Ausnahme der Anstalten des Strafvollzugssystems, die Strafen in Form von Freiheitsentzug oder Zwangsarbeit vollstrecken, sind den territorialen Organen des Innenministeriums der Russischen Föderation unentgeltlich unterstellt 24 Stunden direkt oder unter Verwendung von Kommunikationsmitteln, die Teil des Telekommunikationsnetzes sind, oder unter Verwendung von Informations- und Telekommunikationsnetzen sowie Infrastrukturen, die Informationen und technologisches Zusammenwirken von Informationssystemen bereitstellen, die zur Erbringung staatlicher und kommunaler Dienstleistungen in elektronischer Form verwendet werden, Informationen über die Abmeldung von Bürgern am Aufenthaltsort in der vom Innenministerium der Russischen Föderation festgelegten Weise.

Die Verwaltungen von Einrichtungen des Strafvollzugssystems, die Strafen in Form von Freiheitsentzug oder Zwangsarbeit vollstrecken, übermitteln den Gebietskörperschaften des Innenministeriums der Russischen Föderation innerhalb von 7 Arbeitstagen Informationen über die Abmeldung von Bürgern unter den Aufenthaltsort in der in Absatz 3 dieser Klausel vorgesehenen Weise.

Bei vorzeitigem Auszug eines Bürgers aus einer Wohnung, die nicht sein Wohnsitz ist, hat dieser Bürger oder die Person, die ihm eine Wohnung zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt hat, einen formlosen Antrag auf Abmeldung bei der Aufenthaltsort unter Angabe des Abreisedatums (sofern bekannt) oder einen Antrag stellt per Mail oder über das Einheitliche Portal an die Registrierungsbehörde, die die Registrierung am Wohnort dieses Bürgers durchgeführt hat.

Der Eigentümer (Mieter) einer Wohnung kann im Falle des Erhalts eines Meldebescheids am Wohnort eines Bürgers, dem er keine Zustimmung zum vorübergehenden Aufenthalt erteilt hat, einen Antrag auf Löschung dieses Bürgers in beliebiger Form stellen Anmeldung am Aufenthaltsort an die Meldebehörde, die die Anmeldung am Wohnort dieses Bürgers durchgeführt hat.

Die Abmeldung am Wohnort von Bürgern, denen die Anerkennung als Zwangsmigranten durch die territorialen Organe des Innenministeriums der Russischen Föderation verweigert wird, erfolgt auf der Grundlage einer Entscheidung dieser Organe, die Anerkennung als Zwangsmigranten zu verweigern.

Die Abmeldung eines Bürgers von der Meldepflicht am Aufenthaltsort erfolgt durch die Meldebehörden für den Fall, dass die Tatsache der Scheinanmeldung eines solchen Bürgers am Aufenthaltsort in einem Wohngebiet, das nicht sein Wohnort ist, in dem dieser Bürger registriert ist, wird auf der Grundlage einer Entscheidung der Registrierungsbehörde in der vom Innenministerium der Russischen Föderation eingerichteten Weise bekannt gegeben.

31. Die Abmeldung eines Bürgers von der Registrierung am Wohnort erfolgt durch die Registrierungsbehörden in folgenden Fällen:

a) Wohnortwechsel - aufgrund eines Bürgerantrags auf Anmeldung an einem neuen Wohnort oder eines Antrags auf Abmeldung an einem Wohnort (schriftlich oder in Form eines elektronischen Dokuments). Bei der Anmeldung an einem neuen Wohnort ist die Meldebehörde verpflichtet, sofern der Bürger am bisherigen Wohnort nicht abgemeldet wurde, innerhalb von 3 Tagen eine entsprechende Mitteilung an die Meldebehörde am bisherigen Wohnort des Bürgers zu richten, um ihn abzumelden aus dem Melderegister;

b) - c) sind ungültig geworden. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 05.03.2015 N 194;

d) Anerkennung als vermisst - aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung;

e) Tod oder gerichtliche Feststellung des Verstorbenen - auf der Grundlage einer gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren ausgestellten Sterbeurkunde;

f) Räumung der bewohnten Wohnräume oder Anerkennung des Nutzungsrechtsverlustes der Wohnräume - aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung;

g) Entdeckung unwahrer Informationen oder Dokumente, die als Grundlage für die Registrierung dienten, sowie rechtswidrige Handlungen von Beamten bei der Lösung der Registrierungsfrage - auf der Grundlage einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung;

h) Änderungen von Nomadenrouten durch den in Artikel 26 Absatz 1 dieser Verordnung genannten Bürger, wodurch diese Routen über die Grenzen des Gemeindebezirks hinausgeführt wurden, an der Adresse der örtlichen Verwaltung der Siedlung er ist am Wohnort gemeldet, - auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Bürgers mit Beilage eines Dokuments, das bestätigt, dass der Bürger einen nomadischen und (oder) halbnomadischen Lebensstil pflegt;

i) Beendigung der nomadischen und (oder) halbnomadischen Lebensweise durch den in Paragraph 26(1) dieser Regeln genannten Bürger - auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Bürgers;

j) Offenlegung der Tatsache der fiktiven Registrierung eines Bürgers am Wohnort in den Wohnräumen, in denen dieser Bürger registriert ist - auf der Grundlage einer Entscheidung der Registrierungsbehörde in der vom Innenministerium der Russischen Föderation festgelegten Weise Föderation.

32. Bei der Abmeldung von Bürgern am Wohnort aus den in Absatz 31 Buchstaben "d" - "g" und "j" dieser Vorschriften vorgesehenen Gründen können interessierte natürliche und juristische Personen die entsprechenden Dokumente einreichen.

Gleichzeitig, wenn die interessierte Person bzw juristische Person die Sterbeurkunde nicht vorgelegt wurde, verlangt die Meldebehörde Auskunft über die staatliche Sterbeurkunde bei den Meldebehörden Zivilstand in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

33. Die Meldebehörden entfernen Bürger auf der Grundlage der erhaltenen Unterlagen innerhalb von 3 Tagen von der Registrierung am Wohnort.

Ein Vermerk im Bürgerpass über die Abmeldung am Wohnort erfolgt am Tag des Eingangs der Unterlagen bei der Meldebehörde.

34. Ausgeschlossen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. August 2002 N 599.

VI. Das Verfahren zur Benachrichtigung der Registrierungsbehörde
über den Aufenthalt von Bürgern ohne Registrierung am Aufenthaltsort
oder Wohnort

35. Wenn ein Bürger es versäumt, bei der Registrierungsbehörde zur Registrierung am Aufenthaltsort oder Wohnort einen Antrag in der vorgeschriebenen Form und andere Dokumente innerhalb der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Frist einzureichen, ist der Mieter (Eigentümer) von das Wohngebäude, in dem der Bürger lebt, nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist Die Russische Föderation benachrichtigt die Registrierungsbehörde innerhalb von 3 Werktagen über den Aufenthalt des Bürgers in dem angegebenen Wohngebäude im Formular gemäß Anhang.

36. Der Mieter (Eigentümer) einer Wohnung hat das Recht, der Meldebehörde den Zeitraum und den Wohnort eines Bürgers ohne Anmeldung mitzuteilen persönlicher Appell, per Post oder in elektronischer Form über Informations- und Telekommunikationsnetze allgemeiner Gebrauch, einschließlich des Internets, einschließlich des Einheitlichen Portals.

37. Die Verletzung der Frist für die Benachrichtigung der Registrierungsbehörde über den Wohnsitz eines Bürgers ohne Registrierung zieht den Mieter (Eigentümer) der Wohnräume gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation nach sich.

VII. Merkmale der Interaktion zwischen multifunktional
Zentren für die Bereitstellung von staatlichen und kommunalen
Dienste und Zulassungsbehörden

38. Falls verfügbar technische Machbarkeit Die Interaktion zwischen multifunktionalen Zentren für die Erbringung staatlicher und kommunaler Dienstleistungen (im Folgenden als multifunktionale Zentren bezeichnet) und Registrierungsbehörden in elektronischer Form erfolgt unter Verwendung einheitliches System abteilungsübergreifende elektronische Interaktion.

Das Zusammenwirken der Meldestelle und des Multifunktionszentrums in elektronischer Form bei der Frage der An- und Abmeldung von Bürgern am Aufenthaltsort oder am Wohnort erfolgt gemäß den Vorschriften Rechtshandlungen der Russischen Föderation und das Kooperationsabkommen (im Folgenden - das Abkommen). Die Vereinbarung wird von der Registrierungsbehörde und dem autorisierten multifunktionalen Zentrum der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation geschlossen.

In Ermangelung technischer Machbarkeit erfolgt die Interaktion zwischen multifunktionalen Zentren und Registrierungsbehörden in der in den Absätzen 11 und 17 dieser Regeln vorgeschriebenen Weise. Gleichzeitig ergreift die Partei, die nicht über die technischen Möglichkeiten verfügt, die Interaktion in elektronischer Form zu organisieren, Maßnahmen, um eine solche Möglichkeit zu gewährleisten, und bestimmt auch das Datum des Übergangs zur Interaktion in elektronischer Form, das im Vertrag festgelegt ist.

39. Die Zusammensetzung und das Format der Informationen, die unter Verwendung eines einheitlichen Systems der dienststellenübergreifenden elektronischen Interaktion von der Registrierungsstelle und den autorisierten Beamten der multifunktionalen Zentren übermittelt werden, werden vom Innenministerium der Russischen Föderation festgelegt.

40. Das multifunktionale Zentrum sendet spätestens am Werktag nach dem Tag des Antrags des Bürgers in elektronischer Form die in den in den Absätzen 9 und 16 dieser Vorschriften genannten Dokumenten enthaltenen Informationen an die Registrierungsbehörde.

41. In den in Absatz 5 von Klausel 9 oder Absatz 7 von Klausel 16 dieser Regeln vorgesehenen Fällen ist am Tag des Eingangs eines Antrags auf Registrierung am Aufenthaltsort oder am Wohnort ein bevollmächtigter Beamter des Das multifunktionale Zentrum fordert Informationen über Dokumente in elektronischer Form von staatlichen Stellen, lokalen Behörden an, die in Absatz fünf von Artikel 9 bzw. Absatz sieben von Artikel 16 dieser Regeln angegeben sind.

Die Informationen, die in den für die Registrierung eines Bürgers erforderlichen Dokumenten enthalten sind, einschließlich der Informationen, die als Antwort auf die in Absatz 1 dieses Absatzes vorgesehene Anfrage erhalten wurden, werden vom multifunktionalen Zentrum in elektronischer Form spätestens am an die Registrierungsbehörde übermittelt am nächsten Werktag nach Erhalt einer Antwort auf die Anfrage, spätestens jedoch 6 Werktage ab dem Datum des Antrags des Bürgers.

Wenn das multifunktionale Zentrum nicht über die technischen Möglichkeiten verfügt, eine Anfrage gemäß Absatz 1 dieses Absatzes zu senden, werden die Dokumente an die Registrierungsbehörde in der in den Absätzen 11 und 17 dieser Regeln vorgeschriebenen Weise zur Übermittlung einer Anfrage übermittelt Regierungsstellen, lokale Regierungen.

42. Die in den Absätzen 40 und 41 dieser Regeln genannten Informationen, die für die Registrierung eines Bürgers erforderlich sind, einschließlich Informationen, die in einem Antrag in der festgelegten Form enthalten sind, und Informationen, die in einem Dokument enthalten sind, das die Grundlage für den vorübergehenden Aufenthalt eines Bürgers bildet, oder ein Dokument, das in Übereinstimmung mit der Wohnungsgesetzgebung der Russischen Föderation Grundlage für den Einzug in eine Wohnung ist, unterzeichnet von einem erweitert qualifizierten elektronische Unterschrift einem bevollmächtigten Beamten des Multifunktionszentrums und werden zusammen mit den für das Ausfüllen der Ankunftsadressenblätter und statistischen Erfassungsformulare erforderlichen Informationen über ein einheitliches System der abteilungsübergreifenden elektronischen Interaktion an die Registrierungsbehörde gesendet.

43. Die Registrierungsstelle registriert den Bürger spätestens am Werktag nach dem Tag des Eingangs der Informationen vom Multifunktionszentrum.

44. Informationen über die Registrierung eines Bürgers, eine Registrierungsbescheinigung am Aufenthaltsort, eine Registrierungsbescheinigung am Wohnort einer Person unter 14 Jahren wird mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur eines bevollmächtigten Beamten von unterzeichnet der Registrierungsbehörde und von der Registrierungsbehörde unter Verwendung eines einheitlichen Systems der abteilungsübergreifenden elektronischen Interaktion in einem multifunktionalen Zentrum gesendet.

45. Eine Meldebescheinigung am Wohnort und eine Meldebescheinigung am Wohnort einer Person unter 14 Jahren werden von einem multifunktionalen Zentrum gemäß den Anforderungen des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation ausgestellt vom 18. März 2015 N 250 "Über die Genehmigung der Anforderungen für die Erstellung und Ausstellung von Papierdokumenten zur Bestätigung des Inhalts an Antragsteller elektronische Dokumente an das multifunktionale Zentrum für die Erbringung staatlicher und kommunaler Dienstleistungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Erbringung staatlicher und kommunaler Dienstleistungen durch die erbringenden Stellen gesendet öffentlicher Dienst und Stellen, die kommunale Dienstleistungen erbringen, und zur Ausstellung von Dokumenten, einschließlich der Zusammenstellung auf Papier und der Bescheinigung, auf der Grundlage von Informationen aus den Informationssystemen der Stellen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, und der Stellen, die kommunale Dienstleistungen erbringen, einschließlich der Nutzung der Informationstechnologie und der Kommunikationsinfrastruktur, an Antragsteller von Auszügen aus den angegebenen Informationssystemen" gemäß den vom Innenministerium der Russischen Föderation erstellten Formularen.

46. ​​​​Eine Markierung bei der Registrierung in einem Bürgerpass sowie die Ausstellung einer Registrierungsbescheinigung am Aufenthaltsort, einer Registrierungsbescheinigung am Wohnort einer Person unter 14 Jahren erfolgen durch ein bevollmächtigter Beamter des Multifunktionszentrums spätestens am Werktag nach dem Tag des Eingangs der Registrierungsbehörde Informationen über die Registrierung, Meldebescheinigung am Aufenthaltsort, Meldebescheinigung am Wohnort einer Person unter 14 Jahren .

47. Das Multifunktionszentrum übermittelt in elektronischer Form die im Antrag auf Abmeldung am Wohnort enthaltenen Informationen, die mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur eines bevollmächtigten Beamten des Multifunktionszentrums unterzeichnet sind, zusammen mit den Informationen, die zum Ausfüllen der Abreiseadresse erforderlich sind und statistische Abrechnungsformulare bis spätestens am Werktag nach dem Tag des Bürgerantrags über ein einheitliches System der dienststellenübergreifenden elektronischen Interaktion an die Behördenregistrierungsunterlagen zu übermitteln.

Die Registrierungsstelle löscht den Bürger spätestens am Werktag nach dem Tag des Eingangs der Informationen aus dem Multifunktionszentrum aus der Registrierung am Wohnort.

Informationen über die Abmeldung eines Bürgers am Wohnort werden mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur eines autorisierten Beamten der Registrierungsstelle unterzeichnet und von der Registrierungsstelle unter Verwendung eines einheitlichen Systems der abteilungsübergreifenden elektronischen Interaktion an das Multifunktionszentrum gesendet.

Ein Vermerk über die Abmeldung am Wohnort im Bürgerpass wird von einem bevollmächtigten Beamten des Multifunktionszentrums spätestens am Werktag nach Erhalt der Abmeldeinformation bei der Meldebehörde vorgenommen.

Genehmigt
Regierungsdekret
Russische Föderation
vom 17. Juli 1995 N 713

SCROLLEN
PERSONEN, DIE FÜR EMPFANG UND ÜBERTRAGUNG ZU DEN BEHÖRDEN VERANTWORTLICH SIND
REGISTRIERUNGSDOKUMENTE FÜR ANMELDUNG UND RÜCKTRITT
AUS REGISTRIERUNG VON BÜRGERN DER RUSSISCHEN FÖDERATION
AM AUFENTHALTSORT UND AM WOHNORT INNERHALB
RUSSISCHE FÖDERATION

1. Beamte von Körperschaften Staatsmacht der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Wohnungsverhältnisse, Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Wohnungsverhältnisse, lokale Behörden auf dem Gebiet der Wohnungsverhältnisse, die ständige oder befristete Stellen im Zusammenhang mit der Durchführung von organisatorischen und administrativen Aufgaben innehaben oder verwaltungs- und wirtschaftspolitische Aufgaben zur Überwachung der Einhaltung der Benutzungsordnung für Wohnräume des staatlichen und kommunalen Wohnungsbestandes.

2. Eigentümer, die ihre Wohnimmobilie selbstständig bewirtschaften, oder Beauftragte einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Verwalters Wohnbestand Organisationen.

3. Bevollmächtigte der Organe der Wohnungs- und Wohnungsbaugenossenschaften.

4. Bevollmächtigte von multifunktionalen Zentren für die Erbringung staatlicher (kommunaler) Dienstleistungen.

27. Die Registrierung am Wohnort von Bürgern, die beim Innenministerium der Russischen Föderation oder ihren Gebietskörperschaften einen Antrag auf Anerkennung als Zwangsmigranten gestellt haben, erfolgt auf der Grundlage eines Verweises auf eine ausgestellte vorübergehende Niederlassung durch diese Stellen.

Die Registrierung von Zwangsmigranten am Wohnort erfolgt auf der Grundlage der in Absatz 16 dieser Vorschriften vorgesehenen Dokumente.

28. Die Anmeldung am Wohnort von Minderjährigen unter 14 Jahren, die mit gesetzlichen Vertretern (Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten) zusammenleben, erfolgt auf der Grundlage einer Beantragung des festgelegten Formulars zur Anmeldung am Wohnort, Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter (Eltern, Adoptiveltern, Vormünder) oder Dokumente, die die Begründung der Vormundschaft bestätigen, und Geburtsurkunden dieser Minderjährigen. Diese Anmeldung erfolgt mit der Ausstellung einer Meldebescheinigung am Wohnort.

29. Die Anmeldung am Aufenthaltsort von Minderjährigen unter 14 Jahren erfolgt auf der Grundlage eines Antrags des festgelegten Formulars für die Anmeldung am Aufenthaltsort, Dokumente zum Nachweis der Identität der gesetzlichen Vertreter (Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte). ) oder nahe Verwandte, die mit ihnen zusammen sind, sowie Geburtsurkunden dieser minderjährigen Bürger mit Ausstellung einer Meldebescheinigung am Wohnort.

29.1. Die Registrierung von Bürgern, die Vollzeit in Organisationen studieren, die Bildungsaktivitäten in Bildungsprogrammen der weiterführenden Berufsbildung oder Hochschulbildung am Aufenthaltsort in Wohnheimen durchführen, erfolgt durch die Registrierungsbehörden auf der Grundlage eines Antrags auf das festgelegte Registrierungsformular unter den Aufenthaltsort, beglaubigt von Beamten der Organisation, die die in Absatz 4 dieser Regeln genannten Bildungsaktivitäten durchführt, und ein Ausweisdokument des Antragstellers.

Dokumente bei den Registrierungsbehörden werden von Beamten von Organisationen, die sich mit Bildungsaktivitäten befassen und für die Registrierung verantwortlich sind, innerhalb von 3 Tagen ab dem Tag eingereicht, an dem der Bürger einen Platz in der Herberge erhalten hat.

Informationen zu Änderungen:

d) Anerkennung als vermisst - aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung;

e) Tod oder gerichtliche Feststellung des Verstorbenen - auf der Grundlage einer gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren ausgestellten Sterbeurkunde;

f) Räumung der bewohnten Wohnräume oder Anerkennung des Nutzungsrechtsverlustes der Wohnräume - aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung;

g) Entdeckung unwahrer Informationen oder Dokumente, die als Grundlage für die Registrierung dienten, sowie rechtswidrige Handlungen von Beamten bei der Lösung der Registrierungsfrage - auf der Grundlage einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung;

Informationen zu Änderungen:

36. Der Mieter (Eigentümer) einer Wohnung hat das Recht, der Meldebehörde den Zeitraum und den Wohnort eines Bürgers ohne Anmeldung persönlich, per Post oder in elektronischer Form unter Verwendung öffentlicher Informations- und Telekommunikationsnetze, einschließlich des Internets, mitzuteilen. einschließlich des Single Portals.

37. Die Verletzung der Frist für die Benachrichtigung der Registrierungsbehörde über den Wohnsitz eines Bürgers ohne Registrierung zieht den Mieter (Eigentümer) der Wohnräume gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation nach sich.

Informationen zu Änderungen:

Mit Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 5. Februar 2016 N 72 wurden die Regeln um Abschnitt VII ergänzt

VII. Merkmale der Interaktion zwischen multifunktionalen Zentren für die Erbringung staatlicher und kommunaler Dienstleistungen und Registrierungsbehörden

38. Soweit technisch möglich, erfolgt die Interaktion zwischen Multifunktionsstellen für die Erbringung staatlicher und kommunaler Dienstleistungen (im Folgenden als Multifunktionsstellen bezeichnet) und Meldebehörden in elektronischer Form über ein einheitliches System der ressortübergreifenden elektronischen Interaktion.

Die Interaktion der Registrierungsstelle und des multifunktionalen Zentrums in elektronischer Form zur Frage der An- und Abmeldung von Bürgern am Aufenthaltsort oder am Wohnort erfolgt in Übereinstimmung mit den ordnungsrechtlichen Gesetzen der Russischen Föderation und der Zusammenarbeit Vereinbarung (im Folgenden als Vereinbarung bezeichnet). Die Vereinbarung wird von der Registrierungsbehörde und dem autorisierten multifunktionalen Zentrum der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation geschlossen.

Mangels technischer Machbarkeit erfolgt die Interaktion zwischen multifunktionalen Zentren und Registrierungsbehörden in der in Absatz 11 und diesen Regeln vorgeschriebenen Weise. Gleichzeitig ergreift die Partei, die nicht über die technischen Möglichkeiten verfügt, die Interaktion in elektronischer Form zu organisieren, Maßnahmen, um eine solche Möglichkeit zu gewährleisten, und bestimmt auch das Datum des Übergangs zur Interaktion in elektronischer Form, das im Vertrag festgelegt ist.

39. Die Zusammensetzung und das Format der Informationen, die unter Verwendung eines einheitlichen Systems der dienststellenübergreifenden elektronischen Interaktion von der Registrierungsstelle und den autorisierten Beamten der multifunktionalen Zentren übermittelt werden, werden vom Innenministerium der Russischen Föderation festgelegt.

40. Das multifunktionale Zentrum sendet spätestens am Werktag nach dem Tag des Antrags des Bürgers in elektronischer Form die Informationen, die in den in den Absätzen 9 und diesen Regeln genannten Dokumenten enthalten sind, an die Registrierungsbehörde.

41. In den in Absatz 5 von Klausel 9 oder Absatz 7 von Klausel 16 dieser Regeln vorgesehenen Fällen ist am Tag des Eingangs eines Antrags auf Registrierung am Aufenthaltsort oder am Wohnort ein bevollmächtigter Beamter des Das multifunktionale Zentrum fordert Informationen über Dokumente in elektronischer Form von staatlichen Stellen, lokalen Behörden an, die in Absatz fünf von Artikel 9 bzw. Absatz sieben von Artikel 16 dieser Regeln angegeben sind.

Die Informationen, die in den für die Registrierung eines Bürgers erforderlichen Dokumenten enthalten sind, einschließlich der Informationen, die als Antwort auf die in Absatz 1 dieses Absatzes vorgesehene Anfrage erhalten wurden, werden vom multifunktionalen Zentrum in elektronischer Form spätestens am an die Registrierungsbehörde übermittelt am nächsten Werktag nach Erhalt einer Antwort auf die Anfrage, spätestens jedoch 6 Werktage ab dem Datum des Antrags des Bürgers.

Wenn das multifunktionale Zentrum nicht über die technische Fähigkeit verfügt, eine in Absatz 1 dieses Absatzes vorgesehene Anfrage zu senden, werden die Dokumente in der in Absatz 11 und diesen Regeln vorgeschriebenen Weise an die Registrierungsbehörde übermittelt, um eine Anfrage an staatliche Stellen zu senden, lokal Regierungen.

42. Die in den Absätzen 40 und diesen Regeln genannten Informationen, die für die Registrierung eines Bürgers erforderlich sind, einschließlich Informationen, die in einem Antrag in der festgelegten Form enthalten sind, und Informationen, die in einem Dokument enthalten sind, das die Grundlage für den vorübergehenden Aufenthalt eines Bürgers bildet, oder a Dokument, das gemäß dem Wohnungsgesetz der Russischen Föderation die Grundlage für den Einzug in eine Wohnung darstellt, mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur eines autorisierten Beamten des Multifunktionszentrums unterzeichnet und zusammen mit den zum Ausfüllen erforderlichen Informationen versehen wird Ankunftsadressenblätter und statistische Abrechnungsformulare werden unter Verwendung eines einheitlichen Systems der abteilungsübergreifenden elektronischen Interaktion an die Registrierungsbehörde gesendet.

43. Die Registrierungsstelle registriert den Bürger spätestens am Werktag nach dem Tag des Eingangs der Informationen vom Multifunktionszentrum.

44. Informationen über die Registrierung eines Bürgers, Meldebescheinigung am Aufenthaltsort, Meldebescheinigung am Wohnort einer Person unter 14 Jahren werden mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur signiert

45. Eine Meldebescheinigung am Wohnort und eine Meldebescheinigung am Wohnort einer Person unter 14 Jahren werden von einem multifunktionalen Zentrum gemäß den Anforderungen des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation ausgestellt vom 18. März 2015 N 250 "Über die Genehmigung der Anforderungen für die Erstellung und Ausstellung von Papierdokumenten an Antragsteller, die den Inhalt elektronischer Dokumente bestätigen, die an das multifunktionale Zentrum für die Erbringung staatlicher und kommunaler Dienstleistungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Erbringung staatlicher und kommunale Dienstleistungen durch Stellen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, und Stellen, die kommunale Dienstleistungen erbringen, und zur Ausstellung an Antragsteller auf der Grundlage von Informationen aus den Informationssystemen von Stellen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, und Stellen, die kommunale Dienstleistungen erbringen, einschließlich der Verwendung von Informationstechnologie und Kommunikationsinfrastruktur, Dokumente, einschließlich Ausdruck und Beglaubigung von Auszügen aus den angegebenen Informationssystemen" gemäß den vom Innenministerium der Russischen Föderation festgelegten Formularen.

46. ​​​​Eine Markierung bei der Registrierung in einem Bürgerpass sowie die Ausstellung einer Registrierungsbescheinigung am Aufenthaltsort, einer Registrierungsbescheinigung am Wohnort einer Person unter 14 Jahren erfolgen durch ein bevollmächtigter Beamter des Multifunktionszentrums spätestens am Werktag nach dem Tag des Eingangs der Registrierungsbehörde Informationen über die Registrierung, Meldebescheinigung am Aufenthaltsort, Meldebescheinigung am Wohnort einer Person unter 14 Jahren .

47. Das Multifunktionszentrum übermittelt in elektronischer Form die im Antrag auf Abmeldung am Wohnort enthaltenen Informationen, die mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur eines bevollmächtigten Beamten des Multifunktionszentrums unterzeichnet sind, zusammen mit den Informationen, die zum Ausfüllen der Abreiseadresse erforderlich sind und statistische Abrechnungsformulare bis spätestens am Werktag nach dem Tag des Bürgerantrags über ein einheitliches System der dienststellenübergreifenden elektronischen Interaktion an die Behördenregistrierungsunterlagen zu übermitteln.

Die Registrierungsstelle löscht den Bürger spätestens am Werktag nach dem Tag des Eingangs der Informationen aus dem Multifunktionszentrum aus der Registrierung am Wohnort.

Informationen über die Abmeldung eines Bürgers am Wohnort werden mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur eines autorisierten Beamten der Registrierungsstelle unterzeichnet und von der Registrierungsstelle unter Verwendung eines einheitlichen Systems der abteilungsübergreifenden elektronischen Interaktion an das Multifunktionszentrum gesendet.

Ein Vermerk über die Abmeldung am Wohnort im Bürgerpass wird von einem bevollmächtigten Beamten des Multifunktionszentrums spätestens am Werktag nach Erhalt der Abmeldeinformation bei der Meldebehörde vorgenommen.

Informationen zu Änderungen:

Mit Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. August 2014 N 809 wurden die Regeln durch einen Anhang ergänzt

ANHANG
zur An- und Abmeldeordnung
Bürger der Russischen Föderation
ab Anmeldung vor Ort
Aufenthalt und Wohnort
innerhalb der Russischen Föderation

(bilden)

BENACHRICHTIGUNG
über den Wohnsitz eines Bürgers der Russischen Föderation in einem Wohngebäude

/--\ /--\ | | Melden Sie den Wohnsitz eines Bürgers der Russischen Föderation am | | \--/ Aufenthaltsort / Wohnort (nichts streichen) \--/ An die Meldebehörde ______________________________________ 1. Angaben zur anzumeldenden Person /-\/-\/-\/-\/-\/ -\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\ Nachname | || || || || || || || || || || || || || || || || || || || | | || || || || || || || || || || || || || || || || || || || | \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\- /\-/\-/\-/ /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/ -\/-\/-\/-\/-\/-\/-\ Name | || || || || || || || || || || || || || || || || || || || | | || || || || || || || || || || || || || || || || || || || | \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\- /\-/\-/\-/ /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/ -\/-\/-\/-\/-\/-\/-\ Zweiter Vorname | || || || || || || || || || || || || || || || || || || || | | || || || || || || || || || || || || || || || || || || || | \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\- /\-/\-/\-/ /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/ -\/-\/-\/-\/-\/-\ Staatsbürgerschaft | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\- /\-/\-/ /-\/-\ /-\/-\ /-\/-\/-\/-\ Datumsnummer | || | Monat | || | Jahr | || || || | Geburtstag | || | | || | | || || || | \-/\-/ \-/\-/ \-/\-/\-/\-/ /-\ /-\ Geschlecht männlich weiblich \-/ /-\/-\/-\/- \/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\ Место | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | Geburt: | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | Zustand \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\ -/\-/\-/ Region, /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/ -\/-\/-\/-\/-\/-\ Kante, | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | Republik, | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | eigenständige \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\ -/\-/\-/ Bezirk /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/- \/-\/-\/-\/-\/-\ Region | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\- /\-/\-/ /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/ -\/-\/-\/-\/-\ Stadt oder | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | andere | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | belegt \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\ -/\-/\-/ Absatz /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\ /-\/-\/-\/-\ /-\/-\/- \/-\ Dokumentenansicht| || || || || || || |Serie| || || || | N| || || || | zertifizieren | || || || || || || | | || || || | | || || || | Persönlichkeit \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/ \-/\-/\-/\-/ \-/\-/\-/\-/ /-\/ -\ /-\/-\ /-\/-\/-\/-\ Ausgabedatum Nummer | || | Monat | || | Jahr | || || || | | || | | || | | || || || | \-/\-/ \-/\-/ \-/\-/\-/\-/ /-\/-\ /-\/-\ /-\/-\/-\/-\ Ankunftsdatum Nummer | || | Monat | || | Jahr | || || || | | || | | || | | || || || | \-/\-/ \-/\-/ \-/\-/\-/\-/ 2. Angaben zum Aufenthaltsort / Wohnort (Unnötiges streichen) -\/-\/-\/-\/-\/-\/-\ Rand, | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | Republik, | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | eigenständige \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\ -/\-/\-/ Bezirk /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/- \/-\/-\/-\/-\/-\ Bezirk | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\- /\-/\-/ /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/ -\/-\/-\/-\/-\ Ort oder | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | andere | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | belegt \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\ -/\-/\-/ Absatz /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/- \/-\/-\/-\/-\/-\ Straße | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\- /\-/\-/ /-\/-\/-\/-\ /-\/-\/-\/-\ /-\/-\/-\/-\ /-\/-\/ -\/- Haus| || || || |Fall| || || || |Gebäude| || || || |Wohnung| || || || | || || || | | || || || | | || || || | | || || || \-/\-/\-/\-/ \-/\-/\-/\-/ \-/\-/\-/\-/ \-/\-/\-/\- Tel. _______________________ 3. Angaben zum Beherbergungsbetrieb /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/ -\/-\/-\/-\/-\/-\ Nachname | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\- /\-/\-/ /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/ -\/-\/-\/-\/-\ Name | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\- /\-/\-/ /-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/-\/ -\/-\/-\/-\/-\ Zweiter Vorname | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | | || || || || || || || || || || || || || || || || || || | \-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\-/\- /\-/\-/ Unterschrift ___________________ "___" ______________ _____

Hiermit wird bestätigt, dass der Bürger (Nachname, Vorname, Vatersname)
ordnungsgemäß gemeldeter Wohnsitz unter der Adresse: ___________
Bürger (Nachname, Vorname, Vatersname) ________________ ohne Registrierung.
"___" ______________ _____ G.
(Nachname, Vorname, Patronym, Unterschrift der Person, die die Benachrichtigung angenommen hat)

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Personen, die für die Annahme und Übermittlung von Dokumenten zur An- und Abmeldung von Bürgern der Russischen Föderation am Aufenthaltsort und am Wohnort innerhalb der Russischen Föderation an die Meldebehörden zuständig sind
(genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Juli 1995 N 713)
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. August 2014 N 809)

1. Beamte der staatlichen Behörden der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Wohnungsverhältnisse, staatliche Behörden der Teileinheiten der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Wohnungsverhältnisse, lokale Regierungsbehörden auf dem Gebiet der Wohnungsverhältnisse, die dauerhafte oder befristete Stellen innehaben zur Erfüllung organisatorischer und verwaltungstechnischer oder verwaltungswirtschaftlicher Aufgaben zur Kontrolle der Einhaltung der Benutzungsordnung für Wohnräume des staatlichen und kommunalen Wohnungsbestandes.

2. Eigentümer, die ihre Wohnräume selbstständig bewirtschaften, oder Bevollmächtigte einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einer Wohnungsbestandsverwaltung.

3. Bevollmächtigte der Organe der Wohnungs- und Wohnungsbaugenossenschaften.

4. Bevollmächtigte von multifunktionalen Zentren für die Erbringung staatlicher (kommunaler) Dienstleistungen.